Vorladung Computerbetrug

20. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Gianni0815
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Vorladung Computerbetrug

Hallo 123recht community,

Ich habe vor einigen Wochen eine Vorladung als beschuldigter wegen "Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten erhalten" im letzten Februar. Ich habe zwei mal versucht Kontakt mit der polizei über email aufzunehmen aber es kam nie eine Antwort. Zum Termin bin ich letzten endes nicht hin gegangen da ich seit 3 Monaten in Italien lebe.
Ich wusste erst mal gar nicht was los war und da ich mir keiner schuld bewusst bin, dann habe ich mal Skype Konversationen und freunde abgeklappert ob sie irgendwas wissen was an diesem Datum ungewöhnlich war. Und siehe da ich habe an dem genannten Datum in einem Computerspiel (Star wars the old republic) eine summe von credits erhalten (eine ingame währung). Ich habe diese angenommen und behalten, moralisch wahrscheinlich nicht so toll aber 8/10 Leuten hätten das selbe gemacht da es sich "nur" um ein Computerspiel handelt. Ich habe nun folgende Theorie: Die credits wurden irgendwo gekauft mittels falscher informationen und mir, warum auch immer vielleicht ein Tippfehler, zugesandt. Der Verkäufer hat die credits auf meine IP zurückverfolgt und mich angezeigt.
Ich finde die ganze Sache etwas lächerlich. Aber da ich schon vorbestraft bin (habe vor 2 Jahren, mit 17, etwas gestohlen) muss ich dem ganzen mit einer gewissen Ernsthaftigkeit begegnen.
Meine Fragen:
Wie wahrscheinlich (schätzt ihr) wird es nicht zu anklage kommen?
Werden mir die Reisekosten von mehreren hundert Euro erstattet falls doch?

Danke im voraus

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-- Editiert von Moderator am 20.11.2014 22:51

-- Thema wurde verschoben am 20.11.2014 22:51

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8 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Werden mir die Reisekosten von mehreren hundert Euro erstattet falls doch? Natürlich nicht - die Justiz bezahlt doch nicht die Fahrtkosten der Angeklagten...
Wie wahrscheinlich (schätzt ihr) wird es nicht zu anklage kommen? Das ist hier kein Hellseherforum - ohne eine ungefähre Angabe zur Schadenshöhe kann man da gar nichts sagen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 20.11.2014 22:58

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gianni0815
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich wollte mir lediglich ein paar Meinungen und Erfahrungen anhören. Ich weiß leider nicht mehr wie viele credits es waren. Aber über 100€ ist äußerst unwahrscheinlich.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Fahrtkostenersatz gibt es, wenn Anklage erhoben und am Ende ein Freispruch erfolgen würde.


Wie wahrscheinlich es ist, dass Anklage erhoben wird, ist mit den wenigen Informationen nicht ansatzweise vorherzusagen. Da kann man genausogut eine Münze werfen.

Wenn man sich tatsächlich keinerlei Schuld bewußt ist, sollte man ggf. Kontakt zur Polizei aufnehmen - und zwar ganz alt hergebracht per Telefon direkt zum zust. Sachbearbeiter, der sich aus der Vorladung ergibt. Möglicherweise bekommt man es dann ja noch hin, dass die "eigene Version" noch Eingang in die Akte findet und so -mglw.- die Wahrscheinlichkeit einer Anklage reduziert. Nur sind die Geschichten: "Da hat mir einer 'Geld' geschickt und ich weiß nicht wer und warum" immer nicht sonderlich glaubhaft.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 21.11.2014 00:09

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gianni0815
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für eure antworten, wie ist es denn mit der Unschuldsvermutung? Ich sehe keinen weg wie sie mir irgendwas nachweisen könnten da ich schlicht und einfach nichts getan habe, mein name/ip ist halt irgendwie in Verbindung mit etwas aufgetaucht (ich bin ja nicht mal sicher obs mit dem spiel überhaubt zu tun hat). Ich sehe es ein das es genug für einen verdacht ist aber am ende des Tages kann das doch keine Basis für eine Bestrafung sein, oder?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Ich sehe es ein das es genug für einen verdacht ist aber am ende des Tages kann das doch keine Basis für eine Bestrafung sein, oder? Das pflegt das Gericht oft anders zu sehen als der Angeklagte. Wir kennen die Akten nicht, bloß Ihre Darstellung - schon deswegen läßt sich da gar keine Prognose treffen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 21.11.2014 01:13

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gianni0815
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Also wenn das Gericht mir nicht glaubt bekomme ich ne strafe obwohl ich nichts gemacht habe?
Finde ich persönlich erschreckend, da ich leider nicht weiß wie sie überzeugen kann.
Ich verstehe die Logik dahinter auch nicht ganz, dann könnte man ja eine beliebigen Person etwas geklautes zuschicken und sie bekommt deine eine strafe weil sie etwas an sie Adressiertes entgegengenommen hat.


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-- Editiert Gianni0815 am 21.11.2014 15:10

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gianni0815
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi,
Ich wollte euch nur mal ein kleines update geben.
Die Staatsanwaltschaft ist wohl doch zur Vernunft gekommen und hat das verfahren gegen mich eingestellt.
Danke für eure Hilfe!

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung :)

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