Vorkaufsrecht Hund

5. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
bergamotte
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
Vorkaufsrecht Hund

Vor etwas über einem jahr kauften wir einen Hund vom Züchter, im Kaufvertrag steht, dass der Hund nur in Absprache mit ihm und mit stets eingeräumten Vorkaufsrecht für den Züchter an Dritte veräußert werden darf. Ansonsten wird eine Vertragstrafe in Höhe des Welpenpreises fällig.
Uns wurde aber auch lt. Vertrag zugesichert ein gesundes Tier zu bekommen, unsere Tierärztin hat aber unmittelbar nach dem Kauf eine Ohrenentzündung und Milbenbefall diagnostiziert, in einem Anschließendem telefonischem Gespräch erklärte ich gegenüber der Züchterin den Vertrag als nichtig, da sie ihre Vertragsverpflichtungen nicht eingehalten hat.
Nun müssen wir unseren Hund abgeben und der Züchter steigt uns jetzt auf´s Dach wegen dem Vorkaufsrecht. Nun wollen wir den Hund aber nicht dort hin geben.
Deswegen wollen wir auch keinen Kaufvertrag mit dem neuen Besitzer sondern einen Tierschutzvertrag mit Schutzgebührauflage abschließen. Können wir so den Züchter umgehen oder sind wir in jedem Fall an den Vertrag gebunden??

Vielen Dank
Bergamotte

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?

Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Tierrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen