Vorfall Straßenverkehr, Anzeige Körperverletzung/Nötigung

8. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
go467529-70
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorfall Straßenverkehr, Anzeige Körperverletzung/Nötigung

Hallo,

im Dezember letzten Jahres befuhr ich mit meiner Ex-Freundin die Autobahn, auf einem freien Stück wollte ich auf der linken Spur einen Transporter überholen, wärend ich immer näher an gerade diesen heranfuhr, driftete er immer weiter auf meine Spur ab. Ich musste also Bremsen um nicht mit ca. 190km/h in ihn reinzufahren. Da ist er mir das erste mal aufgefallen. Das nächste mal, etwas später, auf selber Strecke verließ ich die Autobahn auf einer zweispurigen Abfahrt, als der Transporter mit stark erhöhter Geschwindigkeit selbige nahm und mich dabei schnitt. Auf der anderen Autobahn (Abfahrt von einer BAB auf die nächste) hatte ich den Transporter wieder überholt und fuhr meinen Weg weiter.
Ich war gerade auf der Abfahrt, an dem Stück wo man von einer Abfahrtsspur (signalisiert durch eine gestrichelte Mittenmarkierung) auf die andere wechseln konnte, setzte den Blinker und nur der Blick in den Rückspiegel schütze mich. Der Transporter fuhr mit mehr als 130km/h auf die Abfahrt und schnellte nur knapp an mir vorbei.

Auf der anschließenden, zweispurigen Schnellstraße, setzte ich mich hinter den Transporter und forderte ihn nach mehreren Hundert Metern mittels zweimaliger Lichthupe zum wechseln der Spur auf. Nach dem Überholvorgang, der Transporter hatte in der Zeit seinen Vordermann ebenfalls überholt, bemerkte ich, das ich zu schnell war und bremste leicht (von 120km/h auf 110 km/h) um auf die Rechte Spur zu wechseln. In diesem Moment kam der Transporter, sehr dicht aufgefahren.

An der nächsten Kreuzung, an der ich mich auf der Linksabbiegerspur einordnete, flog etwas (geschmissen aus dem Transporter) gegen mein Auto.
Da ich mein Auto sehr pflege und mir in diesem Momemt die Hutschnur geplatzt war, wechselte ich auf die Geradeausspur und folgte dem Transporter, dieser Stand an der nächsten Ampel, worauf ich mich vorhin stellte und aus dem Auto stieg um Ihn zu rede zu stellen.

Noch bevor ich richtig vor seiner Tür stande, schnellte diese gegen mein Gesicht und der Fahrer des Transporter schlug mir mehrfach ins Gesicht, ich ging zu Boden.

Ich stellte noch am selben Tag Strafanzeige bei der Polizei wegen Körperverletzung. Als der Fahrer des Transporters ermittelt wurde und ich "Entscheiden konnte ob nun eine Strafverfolgung stattfinden solle oder ob die Anzeige fallen gelassen würde" hatte ich gerade eine "Schlamm-Schlacht-Trennung" mit meiner Ex-Freundin, welche meine einzige Zeugin war.

Ich beschloss für mich also, dass ich den Strafantrag zurückziehe und der Fahrer des Transporter vielleicht einfach nur mal darüber nachgedacht hat.

Jetzt, sechs Monate später, zeigt mich genau dieser wegen Nötigung im Straßenverkehr an.
Das Problem, in dessen Transporter saßen noch 4 weiter Insassen und ich hätte nur meine Ex-Freundin, die aber nichts gutes Aussagen wird.



Ich bin etwas am Ende mit meinem Latein, kann mir vielleicht jemand einen Rat/Tipp geben?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Jetzt, sechs Monate später, zeigt mich genau dieser wegen Nötigung im Straßenverkehr an. Und das wissen Sie jetzt woher?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
go467529-70
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Weil damals, von der Sachbearbeiterin der Polizei, mir ein Strafantrag zugesand wurde in dem der Name des Fahrers stand, gegen wen sich die Anzeige richtet.
Und auf der Strafanzeige wegen Nötigung, steht der selbe Name und das selbe Datum wann die Nötigung stattgefunden haben soll.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Und auf der Strafanzeige wegen Nötigung, steht der selbe Name und das selbe Datum wann die Nötigung stattgefunden haben soll. Sie haben also eine Vorladung? Anhörungsbogen? Strafbefehl? Anklageschrift?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
go467529-70
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hab eine Vorladung bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Nun ja - dann sollten Sie wohl einen Anwalt beauftragen, denn das wird verhältnismäßig schwierig werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
go467529-70
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke schoneimal. Ich verstehe nur nicht, wie die ganzen Vergehen des Transporters hier nichtig werden.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Ich verstehe nur nicht, wie die ganzen Vergehen des Transporters hier nichtig werden. Weil SIE den Strafantrag gegen ihn zurückgezogen haben. Und nein, das kann man nicht wieder rückgängig machen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
go467529-70
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja aber ich meine, genau die Sachen wie das Schneiden meiner Fahrbahn etc. Ich meine muss da nicht etwas Menschenverstand hinter stehen?

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Ich verstehe Ihr Problem nicht - gegen Sie wird ergebnisoffen ermittelt. Da können Sie (oder besser Ihr Anwalt) einbringen, was Sie für relevant halten. Sie aber beschweren sich hier, als hätten Sie gerade eine unerfreulich verlaufene Gerichtsverhandlung hinter sich.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
go467529-70
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist der erste mal für mich das in Angeklagt werde und habe auch so einfach "Angst" massiv belangt zu werden.


Tut mir leid, dass ich einfach mal darüber reden wollte..

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Tut mir leid, dass ich einfach mal darüber reden wollte.. Tut mir leid, daß ich helfen wollte - Ihre ironischen Bemerkungen können Sie ja dann Ihrem Anwalt an den Kopf werfen. Der wird im Gegensatz zu mir wenigstens dafür bezahlt....

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#12
 Von 
go467529-70
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Das war nirgends ironisch gemeint.


Zitat:
Sie aber beschweren sich hier, als hätten Sie gerade eine unerfreulich verlaufene Gerichtsverhandlung hinter sich.


Ich habe mich nicht beschwert. Ich wollte lediglich mal eine Meinung hören.

Man sollte sich nicht immer sofort ans Bein gepisst fühlen..

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Man hat also als juristischer Laie einen zurückgezogenen Strafantrag, 4 (oder 5) Zeugen gegen einen und ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung.
Da scheint ein Anwalt keine schlechte Idee zu sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von go467529-70):
Ich wollte lediglich mal eine Meinung hören.
Wahrlich?

Zitat (von go467529-70):
zweimaliger Lichthupe zum wechseln der Spur auf (..) Nach dem Überholvorgang (..)und bremste
Hört sich stark nach Nötigung an.

Zitat (von go467529-70):
An der nächsten Kreuzung, an der ich mich auf der Linksabbiegerspur einordnete, flog etwas (geschmissen aus dem Transporter) gegen mein Auto.
Man ist sich also nicht sicher was es war und woher es kam, sondern vermutet nur, dass der Transporterfahrer etwas geworfen hätte...

Zitat (von go467529-70):
und mir in diesem Momemt die Hutschnur geplatzt war, wechselte ich auf die Geradeausspur und folgte dem Transporter, dieser Stand an der nächsten Ampel, worauf ich mich vorhin stellte und aus dem Auto stieg um Ihn zu rede zu stellen.
Da hat jemand ein Aggressionsproblem und greift zudem einen anderen Verkehrsteilnehmer an.

Zitat (von go467529-70):
Noch bevor ich richtig vor seiner Tür stande, schnellte diese gegen mein Gesicht und der Fahrer des Transporter schlug mir mehrfach ins Gesicht, ich ging zu Boden.
Selbstverteidigung gegen einen aggressiven (editiert - bitte sachlich bleiben!), der einen zuerst nötigt, dann ausbremst, verfolgt, sich in die Kreuzung stellt und dann wütend und wahrscheinlich lautstark auf einen anderen Fahrer zu- bzw. losgeht...

Zitat (von go467529-70):
hatte ich gerade eine "Schlamm-Schlacht-Trennung" mit meiner Ex-Freundin, welche meine einzige Zeugin war.
Die sich wahrscheinlich von dir getrennt hat, weil du ein aggressiver Typ bist...



-- Editiert von Moderator am 09.06.2017 15:19

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Das ist der erste mal für mich das in Angeklagt werde und habe auch so einfach "Angst" massiv belangt zu werden.


Du bist doch noch gar nicht angeklagt. Es wird ermittelt.

Und wenn der Fahrer eine Strafanzeige gestellt hat, dann muss ermittelt werden. Ob dann anschließend auch angeklagt wird oder ob das Verfahren eingestellt wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft, nachdem sie Deine Version der Geschichte gehört hat.

Die Wahrscheinlichkeit, dass so ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird schätze ich als hoch ein.

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#16
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

@radfahrer999

Debattierclub ?

Signatur:

3113

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von 3113):
Debattierclub ?
Sorry, das ist wie Schach oder Sex.. Wer es kann, spielt nicht mit Anfängern. Komm später wieder..

-- Editiert von radfahrer999 am 10.06.2017 15:25

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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