Vorfahrtsverletzung gegen Fahren ohne Licht

7. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Baden-Tourer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorfahrtsverletzung gegen Fahren ohne Licht

Hallo,
ich habe bei Nacht in geschlossener Ortschaft die Vorfahrt verletzt (Kotflügel an Kotflügel), da der Unfallgegner ohne Licht durch die Straße fuhr. Die Straße war nicht besonders gut ausgeleuchtet. Ich denke es läuft gegenseiteig auf eine Teilschuld aber wer hat nun die größere Schuld?


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-- Editiert am 07.12.2010 22:19

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Du stellst die Frage falsch herum.

Hätte ich überhaupt eine Vorfahrtsverletzung begehen können wenn er MIT Licht gefahrten wäre?



Ich sehe hier eine überwiegende (wenn nicht sogar die alleinige Schuld) bei dem Fahrer ohne Licht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

ich schließe mich Harry an, den Unbeleuchtete :grins: trifft wohl mindestens die Hauptschuld.

Wichtig wäre noch zu wissen, ob es wirklich Nacht war oder eher noch in der Dämmerung. Also wie dunkel war es?
Übrigens spielt dabei die Straßenbeleuchtung eigentlich keine Rolle.

MfG Stefan

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#4
 Von 
Baden-Tourer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

"Also wie dunkel war es? "

Es war ca. 18.30 Uhr, also um diese Jahreszeit ist es dann schon richtig dunkel.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Es war ca. 18.30 Uhr, also um diese Jahreszeit ist es dann schon richtig dunkel.
Dann tippe ich auf die Alleinschuld das anderen.

Zitat:
bei Nacht ... dämmert es nur den Wenigsten.
Es war aber nicht Nacht, wie wir nun erfahren haben; Frage war also berechtigt, lieber Troll.

MfG Stefan


-- Editiert am 08.12.2010 12:44

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#7
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
bei Nacht
dämmert es nur den Wenigsten.


...der Tag ändert hieran auch nichts.

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"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Als Nacht bezeichnet man den Teil eines Tages zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang, also den Zeitraum, in dem die Sonne für den Standort eines Beobachters unter dem Horizont steht.
Du definierst "Nacht" vielleicht so, ich kann dir aber zahlreiche - auch offizielle - Quellen nennen, die das anders sehen (siehe etwa "Nachtfahrverbot" oder "Nachtschicht").

Und was ein TE in einem solchen Fall mit "Nacht" meint, ist doch regelmäßig zu hinterfragen. Ich konnte mir jedenfalls nicht vorstellen, dass ein Autofahrer im Stockdunklen ohne Licht fährt, und dann auch noch die Schuld an einem Unfall auf den anderen schiebt. Die Sache war eigentlich so eindeutig, dass es irgendeinen Haken geben musste.

MfG Stefan

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#9
 Von 
Baden-Tourer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich glaube nicht, dass Nacht sich in diesem Fall daran orientiert, dasse es erst ab 19.00 Uhr Nachtschichtzuschläge gibt. :-)
In der jetztigen Jahreszeit beginnt vor 17.00 Uhr die Dämmerung und eine Stunde später ist es Nacht. Alternativ könnte man Nacht auch durch Dunkelheit ersetzen und dann war es um diese Zeit richtig dunkel.
Ich kann der Unfallgegnerin nur zugute halten, dass sie 50 Meter vorher losgefahren und in die Straße eingebogen ist und deshalb das Fahren ohne Licht nicht bemerkt hat.

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-- Editiert am 08.12.2010 13:56

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#11
 Von 
fb378270-74
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrte Damen und Herrn,

Am 23.11 2013 um 18:20 verursachte ich innerhalb einer Kleinstadt (mein Wohnort) beim Abbiegen von der Hauptstraße in eine Nebenstrasse einen Verkehrsunfall. Es entstand nur Sachschaden. Personen wurden keine verletzt. Ich fuhr an die Kreuzung zum Abbiegen in eine gut ausgebaute Nebenstrasse mit der gebotenen Vorsicht heran, setzte meinen Blinker links und kollidierte beim Queren der Strasse mit einem entgegenkommenden Fahrzeug.

Ich hatte das Fahrzeug nicht kommen sehen, da es um diese Uhrzeit vollkommen dunkel war und das dunkelgrün entgegenkommende Fahrzeug ohne Licht fuhr. Das Fahren ohne Licht wurde unterschriftlich zugegeben, Polizei war vor Ort. Die Unfallgegner, eine Fahranfänger 17 jahre und in Besitz des Roller Führerscheins, war Ihrerseits kurz vor der Kollision aus einer hell erleuchteten Ort, dem Kollisionspunkt meiner Fahrbahnseite liegt (ohne Licht) herausgefahren. um dann in die von mir aus gesehen entgegen gesetzte Fahrtrichtung . Ich vermute, dass darin auch ein Grund liegen könnte, dass ich sie nicht kommen sah.

. Ich fahre nun ca. 41 Jahre unfallfrei und war auch an diesem Tag in Vollbesitz meiner physischen und psychischen Kräfte und kann es auch nicht richtig verstehen, dass ich ein entgegenkommendes Fahrzeug nicht bemerke. Außer den Umständen:
• Fahren bei vollkommener Dunkelheit ohne Licht
• Dunkles Fahrzeug
• Fahrzeug kreuzt aus einer hellen ort kommend kurz vor Kollisionspunkt auf die Fahrbahn.
Da ich Vorfahrtsrechte verletzt habe, trifft mich sicherlich eine Teilschuld.


Da die Reparaturkosten meines Fahrzeuges ca. 3000 bis 5000€ betragen,

Da nun erhebliche Kosten für die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges auf mich zukommen, möchte ich nicht weiters Geld für einen Rechtstreit ausgeben, der für mich im Ergebnis her ungünstig ausgeht. Zumal ich mich darüber hinaus in wirtschaftlich ungünstigen Verhältnisse befinde.

Was würden Sie mir raten?

Mit freundlichen Grüssen

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

lass das doch erst einmal die Versicherungen einschätzen.

Ansonsten sehe ich es ähnlich wie im Ursprungsfall: Gehörige Mitschuld bei dem Unbeleuchteten (konkret festlegen will ich mich nicht).

Stefan

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#13
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

ein 17 jähriger Fahranfänger mit Rollerführerschein ???

Fuhr derjenige mit dem Roller oder mit einem Auto ???
Hat der " Lichtvergesser " eine gültige Fahrerlaubniss für ein KFZ ????

Und, bitte, schreib das bloß niemandem so, wie du das geschrieben hast. 1. etwas unverständlich und 2. hast du keine Schuld !!! Wenn der Andere mit Licht gefahren wäre, hättest du ihn gesehen und wärst nicht in die Strasse eingebogen bzw. losgefahren .

Mach dich nicht verrückt und lass erst mal die versicherungen schauen....



-- Editiert muecke1401 am 25.11.2013 21:17

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#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Hat der " Lichtvergesser " eine gültige Fahrerlaubniss für ein KFZ ????
Eine ähnliche Frage hatte ich auch schon formuliert, bin aber dann zu dem Schluß gekommen, dass das für die Schuldfrage ziemlich unbedeutend ist. Auch ohne gültige Fahrerlaubnis kann man 0% Schuld haben, unfallursächlich ist der fehlende Führerschein jedenfalls nicht unbedingt.

quote:
und 2. hast du keine Schuld !!!
So festlegen würde ich mich da auch nicht. Aber richtig, gleich eine Teilschuld einräumen ist sicherlich falsch.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Baden-Tourer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Noch mal zum Ursprung,
die Versicherung der Fahrerin ohne Licht hat meinen Schaden kpl.. bezahlt.

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#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Danke für das Update! Geschieht leider viel zu selten. Danke nochmal.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#17
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Spät aber doch noch aufgelöst. War wohl eine lange Nacht ;)

Nochmals zum Thema Nacht:

Zitat (von Baden-Tourer):

Es war ca. 18.30 Uhr, also um diese Jahreszeit ist es dann schon richtig dunkel.
[...]
In der jetztigen Jahreszeit beginnt vor 17.00 Uhr die Dämmerung und eine Stunde später ist es Nacht. Alternativ könnte man Nacht auch durch Dunkelheit ersetzen und dann war es um diese Zeit richtig dunkel.


Astronomisch gesehen war am 7.12.2010 in den grössten Teilen Deutschlands Nacht und in wenigen westlichen Gebieten noch die astronomische Dämerung für maximal drei weitere Minuten (Niedaltdorf im Saarland).

Verkehrstechnisch, mindestens Luftverkehrstechnisch, gilt als Nacht die Zeit zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. Das Ende der bürgerlichen Abenddämmerung war an diesem Tag in ganz Deutschland spätestens 17:15.

-- Editiert von FareakyThunder am 15.02.2018 14:54

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#18
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Beim zweiten Vorfall am 23.11 2013 um 18:20, war in den westlichen Teilen noch die bürgerliche Dämmerung für bis zu 7 weiteren Minuten (Perl Saarland) und in den östlichen Teilen neigt sich die nautische Dämmerung ihrem Ende zu (danach kommt die astronomische Dämmerung). Ab beginn der nautischen Dämmerung kann man zwar Schiffe auf dem offenen Meer navigieren, Autofahren ohne Licht sollte man dann aber unterlassen (wie auch in den anderen Dämmerungen, der Nacht bzw. Dunkelheit, sowie sonstigen schlechten Sichtverhältnisse § 17 StVO ).

-- Editiert von FareakyThunder am 15.02.2018 15:07

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#19
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

~~~Doppel~~

-- Editiert von FareakyThunder am 15.02.2018 15:06

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