Vorerbe für Anwesen / keine Befreiung nach § 2136 BGB

7. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
delbracht
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorerbe für Anwesen / keine Befreiung nach § 2136 BGB

Hallo zusammen,

mein Stiefvater ist kürzlich ein "Erbe angetreten", allerdings als Vorerbe mit folgendem Satz im Testament:
"... soll jedoch Vorerbe sein, dem keine Befreiung nach § 2136 BGB erteilt wird". Für mich sieht es nun so aus, als
wenn er keinerlei Verfügung über das Anwesen hat und es nur solange "in Schuss hält", bis nach seinem Ableben das eigentliche
Erbe der Enkel angetreten wird.

Kurz zur Situation, mit Stiefvater lebt mit meiner Mutter zusammen in Ihrem Haus. Zudem hatte er vor einiger Zeit einen schweren Schlaganfall, so dass er vollständig erwerbsunfähig ist und mit einer Behinderung leben muss.

Meine Frage nun, was kann mit diesem Erbe gemacht werden? Er ist nicht in der Lage sich finanziell oder auch um die Pflege des Grundstückes zu kümmern, so dass das Erbe der Zeit eine Belastung darstellt.

Die Frage die sich nun aufdrängt ist die, dass er aus der Erbfolge austritt und sich ggf. von den Enkeln auszahlen lässt? Seine Schwester ist übrigens vor einigen Jahren aus dem Erbe ausgetreten und ließ sich auszahlen.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

-- Editier von delbracht am 07.02.2017 19:31

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn der Enkel freiwillig bereit ist, für die vorzeitige Übernahme des Hauses etwas zu bezahlen, dann geht das. Ansonsten würde ein Verzicht auf das Erbe dazu führen, dass der Enkel es ohne Bezahlung bekommt.

Der Stiefvater darf das Anwesen zwar nicht verkaufen, er darf es aber z.B. vermieten.

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