Vorbestraft?

2. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
BeMa123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorbestraft?

Hallo,
ich bin vor fast 3 Jahren betrunken Auto gefahren und zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 15€ verknackt worden.
Da ich mein Studium nun fast abgeschlossen habe interessiert es mich, was ich antworten muss, wenn der Personalchef fragt, ob ich vorbestraft sei.?

Vielen dank im Vorraus.
Gruß BeMa123

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Wenn es deine einzigste Verurteilung war, darfst du dich nach außen als nicht vorgestraft bezeichnen.
Für die Justiz ist deine Straftat aber sichtbar, solltest du innerhalb von 10 Jahren erneut mit einer Trunkenheitfahrt auffallen, ist eine MPU fällig.

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#2
 Von 
BeMa123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist schön zu hören.
Danke für die fixe Antwort.
Falls mal ein Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugniss sehen will ist diese Verkehrsstraftat dort sichtbar?

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Falls mal ein Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugniss sehen will ist diese Verkehrsstraftat dort sichtbar?
So lange es der einzige Eintrag im BZR ist und bleibt erscheint es nicht im Führungszeugnis. Genau genommen bist Du zwar vorbestraft. Da die Straftat aber im Führungszeugnis nicht auftaucht darfst Du Dich guten Gewissens als nicht vorbestraft bezeichnen.

Nach drei Jahren wird die Straftat aber aus dem BZR getilgt.

Im VZR bleibt die Tat aber erst 10 Jahre ab Neuerteilung einer Fahrerlaubnis getilgt. Wurde keine neue Fahrerlaubnis erteilt addieren sich zu den 10 Jahren weitere 5 Jahre Anlaufhemmung, wodurch die Tat erst nach 15 Jahren im VZR getilgt würde.


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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39856x hilfreich)

quote:
Falls mal ein Arbeitgeber ein polizeiliches Führungszeugniss sehen will ist diese Verkehrsstraftat dort sichtbar?

Im normalen Führungszeugnis nicht, im erweiterten Führungszeugnis wäre dies aber meines Wissens nach vermerkt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#5
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:
Im normalen Führungszeugnis nicht, im erweiterten Führungszeugnis wäre dies aber meines Wissens nach vermerkt.



Das Gesetz zum Schutze der Kinder soll ja erst am 01.05.2012 in Kraft treten.
Es ist beabsicht von jedem, der mit Minderjährigen arbeitet, ein erweitertes Führungszeugnis zu verlangen. In diesem erw.FZ werden auch gringere Strafen wegen nicht zu schwerer Sexualdelikte vermerkt.









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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

@ Freudenfeuer,

es wird nach 5 Jahren aus dem BZR getilgt.

@ Harry,

es steht NICHT im erweiterten FZ - es ist ja kein Sexualdelikt.

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