Voraussichtlich 3 Monate Arbeit in 2008: Lohnsteuer-Ermäßigung im voraus?

1. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.08.2010 15:37:45
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)
Voraussichtlich 3 Monate Arbeit in 2008: Lohnsteuer-Ermäßigung im voraus?

Hallo zusammen,

die Situation: Dieses Jahr werde ich noch regulär bis Ende März 2008 arbeiten / ein Gehalt beziehen. Ab diesem Zeitpunkt nehme ich ein Studium auf und lebe von BaföG. Ich gehe stark davon aus, dass ich in einer EkSt.-Erkl. für 2008 fast alle Lohnsteuer zurückerhalten würde. Kann ich es irgendwie hinbekommen, dass ich von Anfang an keine Lohnsteuer bezahle? Ich sehe nicht so recht ein, warum ich dem Staat über 1.000€ ca. 12 Monate lang "ausborgen" soll, die möchte ich lieber gleich behalten.

Ich habe hier vor mir ein Formular Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung. Aber irgendwie ist das nicht für meinen Fall gedacht, sondern dafür, dass jemand volle 12 Monate arbeitet, jedoch hohe abzugsfähige Kosten hat.

Welche Möglichkeiten habe ich? Ich kann mir wohl kaum einen Freibetrag über 9/12 meines Jahresgehalts eintragen lassen, oder? Auf dem Formular wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die Begründung ausschlaggebend ist, gleichzeitig gibt es aber keine Möglichkeit meiner gute Begründung auf dem Formular anzukreuzen.

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Genausowenig ist es umgekehrt, ALG I unterliegt ja dem Progressionsvorbehalt, es wird trotzdem nicht besteuert. Ist jemand bis Oktober arbeitslos, so könnte er ebenso auf die Idee kommen, sich (wie auch immer berechnete) Freibeträge auf die Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, weil er zu 100% Sicherheit keine Steuern zahlen muss und alles mit Einkommensteuererklärung wiederbekommt.

Nur, dieses vorgenannte Beispiel trägt mehr Wahrscheinlichkeit als das Ihre. Der Arbeitslose war ja tats. bereits bis Oktober arbeitslos. Sie hingegen "vermuten" was Sie da und da machen werden. Vielleicht brechen Sie Ihr Studium schon im August ab...

So, genug der Ausführung, es ist ganz einfach, wie Eugenie schon schrieb, es geht nicht, weil es vom Gesetz her dafür keierlei Vorgaben gibt.




.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12318.08.2010 15:37:45
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antworten. Ich finde das schon recht ärgerlich: selbst wenn es anders kommen sollte als geplant, natürlich mache ich dennoch meine EKSteuererklärung (die wird vermute ich obligatorisch, wenn man LSt-Ermäßigung beantragt) und zahle halt nach. Bei aktuell 90% Sicherheit, dass es kommt wie von mir geplant fände ich es schon angemessen, mir die Möglichkeit einzuräumen. Aber außer Auswandern kann man wohl nichts machen, wenn der Staat 100% will (noch ein Gedanke: Auch bei regulär eingetragenen Werbungskosten gibt es höchstens diese 90% Sicherheit). Was solls, ich muss mich damit abfinden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.065 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen