Vorankündigungsfrist in der Zeitarbeit

14. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
manitram
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 7x hilfreich)
Vorankündigungsfrist in der Zeitarbeit

Hallo,
mein Sohn arbeitet seit 2 Wochen für ein Zeitarbeitsunternehmen (IGZ-DGB). Er wurde in der ersten Woche in Frühschicht bei uns im Ort eingesetzt. Die zweite Woche dann Spätschicht auch bei uns im Ort. Am Freitag wurde ihm nachmittags mitgeteilt, dass er am Montag Spätschicht in einer Stadt ca. 70 km entfernt vom Wohnort hätte. Nachdem er gesagt hat, dass er kein eigenes Fahrzeug habe, wurde angekündigt, dass man sich um eine Mitfahrgelegenheit bemühen werde. Heute (Montag) um die Mittagszeit erfuhr er, dass es keine Mitfahrgelegenheit gebe. Da er gesagt hatte, dass ich mein Auto selber brauche und es ihm nicht zur Verfügung stellen könne, wurde er jetzt zur Nachtschicht eingeteilt. Fahren soll er mit meinem Auto, da ich das ja nachts nicht brauche. Ausserdem soll er wohl nach einer kurzen Einweisung allein die Nachtschicht übernehmen.
Meine Frage nachdem ich weder im Arbeitsvertrag noch im Tarifvertrag etwas gefunden habe: Muss die Zeitarbeitsfirma nicht eine Vorankündigungsfrist einhalten? Darf verlangt werden, dass man sich selbst um die Fahrt zur Arbeit kümmert bei der Entfernung und auch noch nachts?
Vielen Dank schon mal für Informationen hierzu.
Grüße
M

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19 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Ich kenne den IGZ nicht, aber wenn Du nichts gefunden hast, dann könnte dies hier hilfreich sein:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_TzBfG_p12.html

Übernimmt die Zeitarbeitsfirma wenigstens die Fahrtkosten?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Darf verlangt werden, dass man sich selbst um die Fahrt zur Arbeit kümmert bei der Entfernung und auch noch nachts?


bei der Leiharbeit wird oftmals ein eigener PKW voraus gesetzt, sonst wird gar nicht eingestellt. Wie man das von den Hungerlöhnen finanzieren soll, verrät einem die Leihbude allerdings nicht.

Die Frage ist daher, wurde im AV ein Einsatzgebiet festgelegt? Wenn ja, welches? Wurde der Leihfirma ausdrücklich erklärt, dass der AN kein eigenes Auto hat und auf Fahrrad und öffentliche Verkehrsmittel angeweisen ist? Ich ahne bereits die Antwort, aber warte erstmal ab.

quote:
Da er gesagt hatte, dass ich mein Auto selber brauche und es ihm nicht zur Verfügung stellen könne, wurde er jetzt zur Nachtschicht eingeteilt. Fahren soll er mit meinem Auto, da ich das ja nachts nicht brauche.


Ich würde mir verbeten, wenn die Leihfirma über Pkws von Dritten disponiert.


quote:
Muss die Zeitarbeitsfirma nicht eine Vorankündigungsfrist einhalten?


Müsste irgendwie schon, aber die brauchen das nicht, weil der gewöhnlich Leiharbeiter 24 am Tag, 7 Tage die Woche und 12 Monate im Jahr für die Leihfirma auf Abruf bereit steht. Die Bezeichnung Sklaventreiber kommt doch nicht vonungefähr. Die Leihfirmen haben auch keinerlei Problem damit, einen tagsüber auf Abruf zu Hause sitzen zu lassen und dann spätnachmittags zu sagen, Sie müssen heute abend noch in die Nachtschicht. Wie man das schlaftechnisch auf die Reihe bekommt, ist dabei völlig egal.

70km einfache Entfernung - lohnt das denn überhaupt? Ist ihr Sohn als Facharbeiter eingestellt?

Der Hinweis auf die 4 Tage Ankündigungsfrist aus dem TzBfG ist natürlich absolut in Ordnung, aber erklär das mal der Leihfirma in der Probezeit... viel Spass.



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-- Editiert am 14.02.2011 19:30

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#3
 Von 
manitram
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 7x hilfreich)

Den $12 TzBfG kenne ich schon. Dabei verunsichert mich etwas, dass er sich auf Teilzeitarbeitsverhältnisse bezieht. M. E. geht es dabei eher um AN in Handel und Gastro. Und falls es in diesem IGZ-Tarif irgendeine Regelung gibt, gilt ja dann wohl eh Absatz 3.
Zur Erstattung der Fahrtkosten gab es bisher keine klare Aussage der Zeitarbeitsfirma. Über Auslöse und Fahrtkosten gibt es jedenfalls keine vertragliche Vereinbarung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Wenn man das mit den 4 Tagen ankündigt, dann kommt von denen die Kündigung.



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#5
 Von 
manitram
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 7x hilfreich)

Im Arbeitsvertrag steht, dass er bundesweit eingesetzt werden kann. Er hatte sich auf ein Stellenangebot beworben, dass als Arbeitsort unseren Wohnort genannt hat. Er ist als Helfer in EG 1 angestellt. Er macht das, bis er im Herbst seine Ausbildung anfangen kann.

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#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Über Auslöse und Fahrtkosten gibt es jedenfalls keine vertragliche Vereinbarung.


Das ist doch Prima, dann wird i.d.R. auch nichts gezahlt.
Wenn der Dispo der Leihbude einen guten Tag hat, dann wird er sagen: das können Sie sich alles von Steuer wiederholen!

quote:
Den $12 TzBfG kenne ich schon. Dabei verunsichert mich etwas, dass er sich auf Teilzeitarbeitsverhältnisse bezieht. M. E. geht es dabei eher um AN in Handel und Gastro. Und falls es in diesem IGZ-Tarif irgendeine Regelung gibt, gilt ja dann wohl eh Absatz 3.


Nein der §12 gilt für Arbeit auf Abruf und wird mangels anderer gesetzlicher Regelungen üblicherweise auch für gleichartige Arbeitsrechtliche Problemfälle herangezogen, z.b. die rechtzeitige Dienstplanankündigung oder die Anordnung von Mehrarbeit, etc.

Im iGZ gibt es meines Wissen, keine Regelung zu Ankündigungsfristen, also auch keine, die die Frist verkürzt. Aber lesen Sie, bzw. besser Ihr Sohn mal lieber selber im iGZ-TV nach.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Dann kann ich nur sagen, unterstützt Ihn bis dahin, damit er sich auf diese Sklavenarbeit nicht einlassen muss. Denn genau das ist Zeitarbeit.

Hier wäre doch auch vielleicht ein 400 € Job nicht schlecht, oder?

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#8
 Von 
manitram
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 7x hilfreich)

Im IGZ TV habe ich, wie gesagt, nichts gefunden zur Vorankündigung.
Ich würde ihm das "Sklavendasein" wirklich gerne ersparen. Leider kann ich mir das momentan nicht leisten, sondern werde mich selber wohl als "Sklave" anbieten müssen.
Danke erst Mal an alle

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Das tut mir leid für Euch. Aber so ein junger Mensch hat noch alle Chancen (Kneipe, Zeitung austragen etc.). Ältere weniger.

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

@kkiser,
bitte nicht so pessimistisch! Das hängt doch sehr von der Branche ab.
Hab gerade ne neue Kollegin gekriegt, 52 Jahre alt. Unbefristeter Vertrag mit (inzwischen, wenn ich vergleiche) gutem Tariflohn (ca. 3000,-€).


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#11
 Von 
manitram
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 7x hilfreich)

@Hamburgerin
Pessimismus ist leider durchaus angebracht, fürchte ich. Nach einem Jahr Arbeitslosigkeit trotz Ausbildung, Studium und ein paar Jahren Berufserfahrung kann ich mit 52 leider wenig vorweisen außer einem dicken Ordner mit Bewerbungsschreiben und einer Erinnerung der Arbeitsagentur meinen Hartz 4-Antrag rechtzeitig zu stellen.
Und dann wird es auch schwierig die Kids vor Zeitarbeit zu bewahren.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Um welche Branche geht es denn?

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
manitram
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 7x hilfreich)

Branche ist hier nicht so relevant. Bin Betriebswirtin mit Schwerpunkt Personal und Organisation, suche als Personalreferentin o.ä. Die meisten Jobs gibt es da aktuell in der Zeitarbeit als Disponent, und dort habe ich noch keine Älteren kennen gelernt. Mal davon abgesehen, dass meine schauspielerischen Fähigkeiten nicht gut genug sind meine Abneigung zu kaschieren.

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#14
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)
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#15
 Von 
manitram
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke, azrael.
Wenn ich da jetzt meinen Wohnort eingebe (Umzug geht vorerst nicht, u.a. wegen schulpflichtigem Kind kurz vor der Mittleren Reife) reduziert sich diese eindrucksvolle Liste auf ganze 3 Angebote. Ich durchsuche täglich einige Jobbörsen sowie die Presse und bewerbe mich auf Alles, was halbwegs passt (auch Zeitarbeit), aber ohne Erfolg.
Ist aber alles OT. Mir wäre es gerade mal wichtig meinem Sohn etwas Hilfestellung zu geben. Und bei den Gepflogenheiten der Zeitarbeitsbranche kenn ich mich nun leider trotz intensiven Bemühens immer noch nicht aus.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mir wäre es gerade mal wichtig meinem Sohn etwas Hilfestellung zu geben. Und bei den Gepflogenheiten der Zeitarbeitsbranche kenn ich mich nun leider trotz intensiven Bemühens immer noch nicht aus. <hr size=1 noshade>


Die Gepflogenheiten der Leiharbeitsbranche haben auch wenig mit Arbeitsrecht zu tun.

Die Rahmenbedingungen sind eindeutig: die absolute Mehrheit der Leiharbeiter üerlebt den 3.Monat bei der Leihfirma nicht. Und richtig gelesen, ich meine die Leihfirma, nicht den Entleihbetrieb. Angeblich wollen viele Unternehmen nicht so schnell fest einstellen, wegen der hohen Kündigungsschutzhürden. Dafür nimmt man Leiharbeiter, die zudem auch noch billig sind. Braucht man die nimmer, werden sie abgemeldet und die Kündigung erfolgt dann umgehend von der Leihfirma. Also eigentlich ist es dann doch gar kein Problem, die (Leiharbeit)nehmer zu entlassen.

D.h. also, kaum ein Leihqrbeiter kommt in den Genuss des Kündigungsschutzes. Bis dahin muss man fast alles klaglos hinnehmen, wenn man auf die Stelle angewiesen ist.
Nächster Nachteil: die Tarifverträge haben sehr kurze Auschlussfristen, man kann also oft nichtmal seine berechtigten Ansprüche im Nachhinein einfordern bzw. einklagen.
Dazu kommen noch sehr kurze Kündigungsfristen in den ersten Wochen.

Vom Arbeitszeitkonto und dessen widerrechtlichen Nutzung zur Umgehung des Annahmeverzuges bei Nichteinsatzzeiten, fang ich gar nicht erst an zu schreiben.

quote:<hr size=1 noshade>Im Arbeitsvertrag steht, dass er bundesweit eingesetzt werden kann. Er hatte sich auf ein Stellenangebot beworben, dass als Arbeitsort unseren Wohnort genannt hat. <hr size=1 noshade>


Das ist auch absolut typisch. Es macht zwar keinen Sinn einen Helfer quer durch Deutschland zu schicken, aber so hat man wenigstens das ultimative Druckmittel,um unliebsame AN los zu werden: einmal schön weit entfernt einsetzen und sagen, die Frahrtkosten müsse der AN selber tragen. Die Drohung dessen recht meist schon aus und die Leute gehen von selbst.
Wenn man also nur ortsnah beschäftigt werden will, dann muss das immer schriftliche im AV festgehalten werden. An mündliche Abmachungen können sich die Disponenten nie erinnern.

Für die Fahrtkosten bzw. Aufwendungen zum Entelihbetrieb zu kommen greift eigentlich der §670 BGB . Das stand bis zur Einführung der Tarifverträge in 2004 auch immer im Merkheft der AfA zur Leiharbeit.
Allerdings haben es die Dumpfbacken von den DGB-Gewerkschaften nicht auf die Reihe bekommen, wenigstens grundlegende Sachen dazu im TV zu vereinbaren. Im BZA-TV steht z.B. nur sinngemäss: Aufwendungsersatz ist einzelvertraglich zu regeln. Deshalb muss man die Kostenübernahme für die Fahrtstrecken am besten gleich beim Einstellungsgespräch aushandeln. Im Nachhinein beisst man i.d.R. auf Granit.
Oder man macht eben die tatsächlichen Aufwendungen nach BGB geltend. Dazu berechnet man die Fahrtstrecke Wohnort - Entleiher und zieht davon die Entfernung Wohnort - Leihfirma ab. Man muss aber damit rechnen, diese Aufwenungen gerichtlich einzuklagen. Freiwillig rücken die Firmen eher selten was raus.

Ansonsten kann ich nur noch das Forum zoom der ig metall empfehlen, dort geht es nur um Leiharbeit. Die rein rechtlichen Fragen werden da zwar nicht immer so genau beantwortet, aber man bekommt einige Tips.



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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
manitram
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 7x hilfreich)

Nochmal vielen Dank für die nützlichen Tipps und Anregungen!
Noch ein kleines "Schmankerl" am Rande:
Nachdem auch heute keine Mitfahrgelegenheit zur Verfügung steht, sollte mein Sohn fragen, ob er mein Auto haben könne. Ich habe daraufhin bei der Zeitarbeitsfirma angerufen und mitgeteilt, dass mein Auto nicht zur Verfügung steht. Nachdem ich allen Überredungsversuchen widerstanden hatte, wurde ich kurz darauf von einem weiteren Mitarbeiter angerufen und von diesem bearbeitet. Wieder ohne Erfolg. Nach mehreren Telefonaten zu diesem Thema wurde mein Sohn aufgefordert sich zur Verfügung zu halten, man werde sich um eine Lösung kümmern. Ca. um 18 Uhr (die Spätschicht 70 km entfernt beginnt um 22 Uhr) wurde ihm dann gesagt, er solle ein Taxi auf Kosten der Zeitarbeitsfirma nehmen. Jetzt fährt ein Helfer mit 7,60 Euro Stundenlohn insgesamt 140 km mit dem Taxi zur Arbeit und zurück. Mir fällt dazu echt nichts mehr ein.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Mir auch nicht. Aber das ist die Zeitarbeit, nur der Kunde zählt.


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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Jetzt fährt ein Helfer mit 7,60 Euro Stundenlohn insgesamt 140 km mit dem Taxi zur Arbeit und zurück.


So könnte mir das auch gefallen - Luxusleiharbeit :wipp:

Respekt, wies Sie dies hinbekommen haben. Die Hauptsache, das Taxi wird auch gleich direkt von der Leihfirma bezahlt.

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