Von privater Krankenversicherung in die gesetzliche wechseln!

13. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Missspeedy
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 13x hilfreich)
Von privater Krankenversicherung in die gesetzliche wechseln!

Hallo Ihr Lieben,

folgende Situation:
Frau (Schwanger) ist privat Krankenversichert und hat eine eigene GmbH und ist dort selbstständig angestellt als Geschäftsführerin. Verlobter ist gesetzlich Krankenversichert und verdient auch deutlich mehr.
Wenn nun geheiratet wird, das Kind geboren ist und kein Einkommen (nur noch Elterngeld) von der Frau erwirtschaftet wird, kann dann in die gesetzliche Familienversicherung gewechselt werden oder muss ggf. die GmbH auf den Ehemann übertragen werden, damit das ganze funktioniert?

Danke für Eure Unterstützung.

-- Editier von Missspeedy am 13.04.2017 12:28

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

In die Familienversicherung kann die Frau nur wechseln, wenn sie vor Beginn des Mutterschutzes bereits gesetzlich krankenversichert war. Eine Übertragung der GmbH an den Ehemann ändert daran nichts.
Außerdem würde ein Elterngeld von mehr als monatlich 425€ der Familienversicherung entgegenstehen.

Nach dem Ende der Elternzeit kann es anders aussehen.

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#2
 Von 
Missspeedy
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 13x hilfreich)

Bei Selbstständigkeit heißt es doch, wenn die Selbstständige Tätigkeit aufgegeben wird, kann in die gesetzliche Versicherung gewechselt werden. D.h. wenn dies vor dem Mutterschutz passiert, könnte ein Wechsel stattfinden?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
D.h. wenn dies vor dem Mutterschutz passiert, könnte ein Wechsel stattfinden?


Ja, das müsste gehen. Bin mir da jetzt nicht 100%-ig sicher

Allerdings ist Voraussetzung für die Familienversicherung, dass Ihr verheiratet seid. Alternativ muss Deine Verlobte eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Es steht aber nirgendwo, dass die GmbH aufgelöst wird.

Je nach Größe kann es auch sein, dass alles weiterläuft, die GmbH allerdings wegen der ausgefallenen Frauenpower nur keine Umsätze generiert.

Außerdem ist auch nicht klar, ob Frau sich von der Versicherungspflicht mal hat befreien lassen. Sie ist angestellte Geschäftsführerin ihrer eigenen GmbH.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Je nach Größe kann es auch sein, dass alles weiterläuft, die GmbH allerdings wegen der ausgefallenen Frauenpower nur keine Umsätze generiert.


So einfach geht das nicht. Die Frau muss nachweisen, dass ihre Einkünfte auf (fast) 0 gefallen sind. Eigentlich geht das nur mit Hilfe eines Steuerbescheides, der dann auch erst mit dem Zugang des Bescheides wirkt. Das wäre hier viel zu spät.

Anders kann es bei einer Betriebsaufgabe aussehen.

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