Hallo Ihr Lieben,
folgende Situation:
Frau (Schwanger) ist privat Krankenversichert und hat eine eigene GmbH und ist dort selbstständig angestellt als Geschäftsführerin. Verlobter ist gesetzlich Krankenversichert und verdient auch deutlich mehr.
Wenn nun geheiratet wird, das Kind geboren ist und kein Einkommen (nur noch Elterngeld) von der Frau erwirtschaftet wird, kann dann in die gesetzliche Familienversicherung gewechselt werden oder muss ggf. die GmbH auf den Ehemann übertragen werden, damit das ganze funktioniert?
Danke für Eure Unterstützung.
-- Editier von Missspeedy am 13.04.2017 12:28
Von privater Krankenversicherung in die gesetzliche wechseln!
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
In die Familienversicherung kann die Frau nur wechseln, wenn sie vor Beginn des Mutterschutzes bereits gesetzlich krankenversichert war. Eine Übertragung der GmbH an den Ehemann ändert daran nichts.
Außerdem würde ein Elterngeld von mehr als monatlich 425€ der Familienversicherung entgegenstehen.
Nach dem Ende der Elternzeit kann es anders aussehen.
Bei Selbstständigkeit heißt es doch, wenn die Selbstständige Tätigkeit aufgegeben wird, kann in die gesetzliche Versicherung gewechselt werden. D.h. wenn dies vor dem Mutterschutz passiert, könnte ein Wechsel stattfinden?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:D.h. wenn dies vor dem Mutterschutz passiert, könnte ein Wechsel stattfinden?
Ja, das müsste gehen. Bin mir da jetzt nicht 100%-ig sicher
Allerdings ist Voraussetzung für die Familienversicherung, dass Ihr verheiratet seid. Alternativ muss Deine Verlobte eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen.
Es steht aber nirgendwo, dass die GmbH aufgelöst wird.
Je nach Größe kann es auch sein, dass alles weiterläuft, die GmbH allerdings wegen der ausgefallenen Frauenpower nur keine Umsätze generiert.
Außerdem ist auch nicht klar, ob Frau sich von der Versicherungspflicht mal hat befreien lassen. Sie ist angestellte Geschäftsführerin ihrer eigenen GmbH.
Berry
Zitat:Je nach Größe kann es auch sein, dass alles weiterläuft, die GmbH allerdings wegen der ausgefallenen Frauenpower nur keine Umsätze generiert.
So einfach geht das nicht. Die Frau muss nachweisen, dass ihre Einkünfte auf (fast) 0 gefallen sind. Eigentlich geht das nur mit Hilfe eines Steuerbescheides, der dann auch erst mit dem Zugang des Bescheides wirkt. Das wäre hier viel zu spät.
Anders kann es bei einer Betriebsaufgabe aussehen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten