Von hfg über den Tisch gezogen- bitte Hilfe!

5. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
hasen65
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Von hfg über den Tisch gezogen- bitte Hilfe!

Hallo! Ich bin total verärgert und hoffe, das mir hier jemand helfen kann. Folgende Situation: habe 2006 mit hfg einen Vergleich über 700 Eu geschlossen und diese bis Mai 2008 abbezahlt. Danach kamen weitere Rechnungen in derselben Sache, die ich Blödfrau erstmal als "erledigt" betrachtete und auf die Zusendung des Titels wartete, die natürlich nicht erfolgte. Heute nun habe ich da angerufen um die Lage zu klären. Ergebnis: Die Sachbearbeiterin bestätigte mir zwar, dass das alles dort im Computer vermerkt sei und fragte dann aber ganz süffisant, ob ich denn ein schriftliche Bestätigung der Vergleichsvereinbarung hätte (ehrlich, es hätte nur noch ein hämisches Lachen von ihr gefehlt, das konnte ich aber fühlen) - hab´ich nicht! Außerdem wäre die letzte Rate 3 Wochen verspätet gekommen und damit sowieso alles hinfällig, ich solle ihr ein Angebot machen wie ich die verbleibenden 395 Eu zu zahlen gedenke. Ich sagte ihr daraufhin dass ich mich über den Tisch gezogen fühle und mir das erstmal durch den Kopf gehen lassen muß, bevor ich was dazu sage. Antwort: das wäre ja nicht ihre Schuld, ich hätte schließlich einen schriftlichen Vergleichsvertrag anfordern müssen... Und aus lauter Sympathie können sie mir ja schließlich nicht die Restforderung streichen (auch wenn´s dort im PC steht) Ich bat sie, mir dieses Telefonat bzw. den Inhalt schriftlich zu bestätigen, was sie auch tun will (da kommt vermutlich bloß das wir gesprochen haben, wenn überhaupt). Meine einzigen - wahrscheinlich nicht relevanten Beweise - sind schriftliche Aufzeichnungen mit Namen und Daten der Mitarbeiter, mit denen ich damals verhandelt habe und den jeweiligen Gesprächsinhalt. Ich ärgere mich die Pest, dass ich so blöd war mir diese schriftliche Bestätigung nicht schicken zu lassen!
Meint ihr, ich kann trotzdem irgendetwas machen außer für die verbleibenden 395 Eu einen neuen Vergleich auszuhandeln (diesmal schriftlich...)
lg Andrea

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

Hallo,

du könntest natürlich über einen Anwalt versuchen zu klagen. Aber keine Chance. Ist bei dir was zu pfänden?
->nein, lass sie min. 3-4 Monate warten und biete dann 20€ als Vergleich.

->ja, geh auf alles ein was man dir bietet.

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Danach kamen weitere Rechnungen in derselben Sache, die ich Blödfrau erstmal als "erledigt" betrachtete und auf die Zusendung des Titels wartete, die natürlich nicht erfolgte.
--------------------------------

Welche weiteren rechnungen ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hasen65
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Mit "weiteren Rechnungen" meine ich, dass nach Zahlung der Restsumme für den Vergleich Rechnungen bzw. Schreiben von hfg kamen. Erst dachte ich, die hätten sich vertan, aber seit dem Telefonat heute weiß ich ja dass es sich hier um die Restsumme nebst laufenden Zinsen der Ursprungsforderung handelt. Der ausgehandelte Vergleich war also nur zu meiner Belustigung - das hätten die sich doch gleich sparen können, oder? Das Vergleichsangebot haben die mir damals gemacht, ich gucke morgen nochmal meine Papiere durch, irgendwo hab ich zumindest das Angebot schriftlich.

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#4
 Von 
hasen65
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Zwischenstand für Interessierte:
war mit der Sache beim Anwalt. Der sagt, dass es keinesfalls wahr ist dass ich den Vergleich schriftlich haben muß, eine telefonische Absprache gilt hier ebenso. Allerdings könnte es eventuell Schwierigkeiten machen dass ich die letzte Rate verspätet gezahlt habe, da aber auch hierüber keine genaue Vereinbarung existiert wird er hfg nun erstmal anschreiben und den Sachverhalt prüfen. Das angeforderte Schreiben ist tatsächlicht gekommen, allerdings steht dort nur drin dass ich den Vergleich ja nicht schriftlich habe und mich umgehend wegen der Restzahlung melden soll. Mal sehen, was der Anwalt da machen kann.
PS: So ´ne Rechtsschutzversicherung ist schon eine feine Sache :)

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