Von einem Lernraum rausgeschmissen (staatliche Uni)

7. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
amz434280-5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Von einem Lernraum rausgeschmissen (staatliche Uni)

Ich habe heute etwas sehr komisches erlebt und zwar: Ich studiere an der TUM und habe heute ein Lernraum benutzt, die nicht meiner Fakultätsgebäude gehört. Vor dem Raum wird man auf keine Nutzungsordnung für die Lernräume aufgerufen. Der Raum hat zwei Türen und an eine Tür ist ein Code erforderlich und an der anderen gibt es nichts.
Ich habe da gelernt und nach kürzer Zeit wurde ich von einem Mann angescprochen und musste mein Ausweis zeigen. Also er hat sich nicht ausgewiesen, wer er ist und warum er mich fragt, was ich studiere.
Also, er hat mich darauf hingwiesen dass der Raum nicht für andere Studenten zu benutzen ist, hat er aber keine rechtliche Grundlage, weil es keine Ordnugsnutzung da steht.

Er hat auch NUR mich rausgeschmissen und hat NUR meinen Ausweiß angefordert und mich noch beldeidigt, dass ich dumm bin.
Meines Wissens hat er heute einen Verstoß auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in einer form der mittelbare Benachteiligung ausgeübt.

Die Uni ist eine staatliche Uni und ich bin auch Teil davon und selber Studentin. Diese Fachschaft hat sogar auf deren Webseite alle von Ihren Studenten dazu gebeten, fremde Studenten von den Räumen rauszuschmeißen und so würden die nie mehr kommen, weil sie keine Ruhe bei denen finden könnten.

Kann mir bitte jemand sagen, wann mich 1. eine Person rausschmeißt und ob das überhaupt möglich ist, wenn das auf keinen Gesetz aufgerufen ist.

Vielen Dank im Voraus.

A.U.

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17 Antworten
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#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
hat er aber keine rechtliche Grundlage
Derjenige ohne rechtliche Grundlage sind wohl eher Sie. Oder haben Sie irgendeine Bescheinigung der Fakultät, dass Sie diesen Raum benutzen dürfen? Vermutlich nicht. Also haben Sie den Raum zu verlassen, wenn das ganz sicher weisungsbefugte Personal das im Rahmen des Hausrechts fordert. Jetzt kann man sich darüber streiten, ob dieser Herr weisungsbefugt war. Selbst wenn er das nicht war, hätte er sicher in wenigen Minuten eine weisungsbefugte Person herangeholt bzw. sich mal eben per Telefon entsprechend ermächtigen lassen. Wer dann noch immer nicht hören will, fährt im Streifenwagen der Polizei mit.

Zitat:
Er hat auch NUR mich rausgeschmissen und hat NUR meinen Ausweiß angefordert
Es waren wohl auch NUR Sie ohne Erlaubnis dadrin.

Zitat:
Meines Wissens hat er heute einen Verstoß auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in einer form der mittelbare Benachteiligung ausgeübt.
Meines Wissens verbietet das AGG nur "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität". Auch wenn es manchmal so wirken mag, sind BWLer keine eigene Rasse. Das AGG ist also (schon deshalb) nicht einschlägig.

Zitat:
Die Uni ist eine staatliche Uni und ich bin auch Teil davon und selber Studentin.
Aber nicht dieser Fakultät und Fachschaft. Sie kommen ja auch nicht einfach auf die Idee, es sich beim Dekan im Büro gemütlich zu machen.

Zitat:
Kann mir bitte jemand sagen, wann mich 1. eine Person rausschmeißt
Vermutlich immer wenn Sie deren Räume ohne Erlaubnis betreten.

Zitat:
ob das überhaupt möglich ist
Haben Sie doch gesehen.

Zitat:
wenn das auf keinen Gesetz aufgerufen ist.
www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amz434280-5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Aber woher wissen Sie ob ich die einzige Person war, die der Fakultät nicht gehört?

Es waren tatsächlich mehr als 5 Personen und er hat von den anderen 30 Studenten in dem Raum nicht nach Ausweis gefragt.

Also, genau: das ist nicht Gleichberechtigung!!!!!! Er hat NUR nach meinen Ausweis gefragt, und das empfinde ich als nicht gleich berechtigt.

An der gleiche Uni, andere Fakultät steht genau vor diesen Räumen eine Nutzungsordnung und da wo ich war, steht offensichtlich nichts.


Es sieht so aus, als ob Sie die Person heute waren :)

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Das kommt anscheinend ganz darauf an was es für ein Raum genau war... Leider verschweigt der TE uns diese Info.

https://www.ub.tum.de/gruppenarbeitsraeume

Zitat:
Die Gruppenarbeitsräume sind für Gruppen ab drei Personen nutzbar.
Ohne Reservierung ist die Nutzung der Räume dann möglich, wenn keine Reservierung vorliegt bzw. eine Reservierung verfallen ist.


https://www.ub.tum.de/carrels#Nutzungsbedingungen (Einzelarbeitsräume)

Zitat:
Die Nutzung des Carrels ist nur während der Öffnungszeiten der jeweiligen Teilbibliothek erlaubt und ist auf eine Person begrenzt. usw....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Aber woher wissen Sie ob ich die einzige Person war, die der Fakultät nicht gehört?
Es ist egal, woher ich das weiß. Entscheidnd war, dass der Rausschmeißer das weiß. Und der hat Ihnen ganz offenbar angsehen, dass Sie dort nichts zu suchen hatten. Das würde mir zu denken geben.

Zitat:
das ist nicht Gleichberechtigung!!!!!!
Das hat mit Gleichberechtigung absolut nichts zu tun.

Sie können sich ja bei denen einschreiben, dann können SIe auch den Raum nutzen.

Zitat:
das empfinde ich als nicht gleich berechtigt.
Was für ein Pech. Auf ihr Empfinden kommt es aber nicht an. Dieses dürfte auch eher subjektiv verzerrt und von dem Wunsch getrieben zu sein, ungestraft Hausfriedensbruch zu begehen.

Zitat:
An der gleiche Uni, andere Fakultät steht genau vor diesen Räumen eine Nutzungsordnung und da wo ich war, steht offensichtlich nichts.
Klebt an Ihrer Wohnzimmertür eine Nutzungsordnung? Nein? Dann darf ich also ganz nach Belieben in Ihr Wohnzimmer rein? Es gibt ganz einfach kein Gesetz, das irgendwie vorschreibt, dass man an einen Raum eine Nutzungsordnung anbringen muss und nur diese gilt. Die Fakultät/Fachschaft hat dort das Hausrecht und kann es ausüben, wie sie will. Sie haben ganz einfach kein Recht, in dem Sie verletzt worden sein könnten.

Zitat:
Es sieht so aus, als ob Sie die Person heute waren :)
Genau so ist es. :)

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#5
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

Zitat:
Das kommt anscheinend ganz darauf an was es für ein Raum genau war... Leider verschweigt der TE uns diese Info.

die Zitate von dir beziehen sich auf die Uni-Bib, die TE war aber in einem Raum einer Fakultät

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
amz434280-5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe keine Probleme damit Räume die nicht zur Nutzung als Lernräume vorgesehen sind, zu verlassen.
Dort wo ich war, war es tatsächlich nicht der Raum von Dekan, klar.

Ich habe nur Probleme damit, wenn man es 1. sich nicht ausweist und sich vorstellt, dass man das Recht hat, mich aufzufordern, den Raum zu verlassen. Woher soll ich wissen, ob die Person vielleicht mich einfach nicht unsympatisch findet und mich deswegen darauf hinweist.

2. Warum hat er von den anderen keinen Studentenausweiß kontrolliert? In dem Raum waren noch weitere Personen, die nicht zur Fakultät gehören. Aber ich bin selber Studentin und mich macht das nicht glücklich, wenn jemand rausgeschmiesen wird, vor allem nicht in der Prüfungsphase.

3. Die Fakultet soll dann diese Hausordnung/ Hausrecht irgendwo veröffentlichen lassen, so wie die Hausordnung von der Universität allgemein.

4. Wenn man das so sieht und ohne rechtliche Grundlage die Studenten anderen Fakultäten rausschmeißt, dann würde man auch nicht die Toiletten von den anderen Fakultäten und Korridors benutzen oder?

5. Bei mir zu Hause ist genau bei mir zu Hause. Laut dem BayHschG für staatliche Unis, sind die Studenten auch Mitgleider der Uni und haben das Recht auf Lehre und Studium.

Aber was auch immmer, die Art und Weise, wie die Person zusammen mit seinen Kommilitonen, die im Hintergrund mich ausgelacht haben, fand ich als Akademikerin einfach unverschämt.
Die Studenten, die mich tatsächlich bei der Fachschaft gemeldet haben, haben gezeigt, dass sie nicht gelernt haben, sondern einfach rumgeschaut, wer wo was studiert. Solche Studenten verdienen den Ruf Akademiker nicht, weil sowas eher im Kindergarten gemacht wird.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
sich nicht ausweist und sich vorstellt
Musste er nicht. Ihr Eindringen dort war rechtswidrig. Punkt.

Zitat:
Warum hat er von den anderen keinen Studentenausweiß kontrolliert?
Musste er nicht.

Zitat:
In dem Raum waren noch weitere Personen, die nicht zur Fakultät gehören.
Gleichheit im Unrecht gewährleistet dieser Staat nur sehr eingeschränkt.

Zitat:
Die Fakultet soll dann diese Hausordnung/ Hausrecht irgendwo veröffentlichen lassen
Dann schreiben Sie doch eine höfliche Email und bitten gendau darum. Einen Anspruch darauf haben Sie natürlich nicht.

Zitat:
Wenn man das so sieht und ohne rechtliche Grundlage die Studenten anderen Fakultäten rausschmeißt
Wie unterstellen weiterhin, dass es keine rechtliche Grundlage gibt. Wie kommen Sie darauf?

Zitat:
würde man auch nicht die Toiletten von den anderen Fakultäten und Korridors benutzen oder?
Tatsächlich könnte das untersagt werden.

Zitat:
Bei mir zu Hause ist genau bei mir zu Hause.
Und in der Fakultät für Bauingenieurwesen ist genau in der Fakultät für Bauingenieurwesen. Sie bestimmen bei sich zu Hause, wer dort sein darf. Die Fakultät für Bauingenieurwesen bestimmt in ihren Lernräumen, wer dort sein darf. Finde ich gut gelöst.

Zitat:
sind die Studenten auch Mitgleider der Uni
Aber nicht dieser Fakultät.

Zitat:
Recht auf Lehre und Studium.
Das gewährt die Uni Ihnen. Ein Recht auf Aufenthalt in allen Räumlichkeiten der Uni ist davon selbstverständlich nicht erfasst.

Zitat:
Die Studenten, die mich tatsächlich bei der Fachschaft gemeldet haben, haben gezeigt, dass sie nicht gelernt haben
Unrelevant. Außerdem bloße Spekulation.

Zitat:
fand ich als Akademikerin einfach unverschämt.
Sie haben Ihren Abschluss also schon?

5x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
amz434280-5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

hahaha wo hab ich gesagt dass es bauingenieurwesen Fakultät war???

also hier sehe ich dass du gegen mich was persönlich hast!!!!!!!!!!!!!!!!

Dann warum versteckst du dich hinten diesen Namen?

Viel Spaaaaaß :*

Bussi

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
hahaha wo hab ich gesagt dass es bauingenieurwesen Fakultät war???
Das gilt für jede Fakultät, an jeder Uni.

Zitat:
also hier sehe ich dass du gegen mich was persönlich hast!!!!!!!!!!!!!!!!
Wenn Sie meinen.

Zitat:
Dann warum versteckst du dich hinten diesen Namen?
Ähm, gibt es das vielleicht auch auf Deutsch?

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht aufzusuchen und per Eilantrag (bei Ihnen ist anscheiend gerade irgendeine Prüfungsphase) den Zugang einzuklagen bzw. die Rechtswidrigkeit dieser Rausschmeißnummer feststellen zu lassen. Die Frage ist nur, ob das Gericht da mitspielt. Und so ein Prozess ist teuer, wenn man ihn verliert. Aber nur zu, wehren Sie sich!

-- Editiert von Rechtschreibung am 08.02.2016 02:24

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
amz434280-5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum und aus welche Info hast du dass es um die BAuingenieurwesen Fakultät sich habdelt?

Also du beantwortest hier nicht rechtlich die Fragen sonder aus persönliche Basis.

Mein Deutsch mag nicht perfekt sein, aber du wirst damit nicht die Aufmerksamkeit bekommen und dein perfektes Deutsch heißt nicht gleich dass du Recht hast!!!!!!

Zumindest solltest du mich wenn du mich schon kennst als Vorbild nehmen, dass ich es geschafft habe, auf Deutsch und in Deutschland zu studieren und daneben noch 3 weitere Sprachen behherschen.

Genau das war heute auch bei deinen Mitkommilitonen der Fall. Die haben mich ausgelacht, aber das macht euch nicht wichtiger!!!

Zeig mir die wo es genau steht dass du oder deinen Komilitonen mich rausschmeißen dürft bzw das ihr berechtigt seid und ich gehe persönlich selber raus aus dem Raum...

Aber täuscht euch bitte nicht, dass jemand der nicht " deutsche" ist seinen Rechten nicht kennt!!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Warum und aus welche Info hast du dass es um die BAuingenieurwesen Fakultät sich habdelt?
Von Ihnen.

Zitat:
Also du beantwortest hier nicht rechtlich die Fragen sonder aus persönliche Basis.
Ich gebe meine persönliche Sichtweise zu einem (möglicherweise) rechtlich relveanten Sachverhalt ab. Ist das nicht der Sinn dieses Forums? Für eine Beantwortung Ihrer rechtlichen Fragen im Einzelfall ist Ihr mandatierter Rechtsanwalt zuständig. Blöd nur, wenn dem seine rechtliche Sichtweise sich mit meiner persönlichen Sichtweise überschneiden wird. Aber probieren können Sie es, wenn Sie die Kohle dafür haben.

Zitat:
Mein Deutsch mag nicht perfekt sein, aber du wirst damit nicht die Aufmerksamkeit bekommen
Ihr Deutsch scheint mir nicht das Problem zu sein. Problematisch ist eher, dass es Ihnen misslingt, sich verständlich und klar auszudrücken. So ist es mir auch hier wieder ein Rätsel, was Sie damit andeuten wollen, wenn Sie mir prophezeien, dass ich keine Aufmerksamkeit bekommen werde. Was für eine Aufmerksamtkeit, von wem?

Zitat:
dein perfektes Deutsch heißt nicht gleich dass du Recht hast!!!!!!
Ihre zwanzig Ausrufezeichen bedeuten aber auch nicht, dass Sie recht haben. Dass eigentlich doch ich recht habe, vermuten Sie doch selber. Sonst hätten Sie ja schon längst eine Anfrage bei einem Anwalt gestellt und eine Klage vorbereitet.

Zitat:
Zumindest solltest du mich wenn du mich schon kennst als Vorbild nehmen
Ich kennen Sie aber nicht und bin auch zur Zeit nicht auf der Suche nach Vorbildern.

Zitat:
Genau das war heute auch bei deinen Mitkommilitonen der Fall.
:???:

Zitat:
Aber täuscht euch bitte nicht, dass jemand der nicht " deutsche" ist seinen Rechten nicht kennt!!!!!
Über Ihre Rechte werden Sie dann beim nächsten Mal vermutlich von der Polizei belehrt. Wenn Sie denen auch nicht glauben wollen, fahren Sie eben mit denen im Streifenwagen mit und bekommen dort auf der Wache einen eigenen kleinen "Lernraum". Oder die Leute von der Fachschaft ziehen Sie einfach an den Haaren aus dem Raum raus. Unter der (von Ihnen noch nicht widerlegten) Annahme, dass die Ihnen gegenüber ein uneingeschränktes Hausrecht haben, wüsste ich nicht, was denen das verbieten würde.

Renitente Regelverstöße könnten zum Schluss, wenn alles andere nicht zu fruchten scheint, möglicherweise auch mit einer Exmatrikulation beantwortet werden. Das Recht auf Lehre und Studium gilt nämlich nicht grenzenlos.

-- Editiert von Rechtschreibung am 08.02.2016 02:43

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
amz434280-5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab niergendwo gesagt dass es um Die von Ihnen genannte Fakultät handelt.

Ich habe niergendswo gesagt und sie haben es gewusst.

Und ja, ihr könnt alle davon träumen dass mich die Fachschaft an die Haare zieht.

Und das ich Recht habe spricht mir Ihr Angriff auf mich und ihre gewählte Seite.

Die Uni wurde von Steuern der Bürger finanziert und ich gehöre auch dazu.
Deswegen habe ich genau die gleiche Recht wie alle meine Mitstudenten. Keiner kann die Benutzubg von den Korridors und Toiletten für die eigenen Studenten untersagen.
Und das war der Fall heute definitiv rasistisch!!!

Und ob ich eine Klage einreiche oder nicht, liegt nicht daran dass ich an meinen Schuld glaube, sondern daran dass ich kein Idiot bin.

Menschensein ist viel wichtiger als alle blöde Gesetze und das bin ich.

Die Studenten die was gegen mich heute hatten, werden bestimmt nicht dadurch glücklich oder erfolgsreicher.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
amz434280-5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es tut mir leid, aber mit einer Exmatrikulation kann mir keine drohen.

Dafür kenne ich zu gut die Rechte eines Studenten.

Sorry, aber das würde bei mir nicht gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Ich hab niergendwo gesagt dass es um Die von Ihnen genannte Fakultät handelt.
Doch.

Zitat:
Und ja, ihr könnt alle davon träumen dass mich die Fachschaft an die Haare zieht.
Ich würde aber vorrangig damit rechnen, dass die Polizei (oder der Campus-Sicherheitsdienst) gerufen wird. Dann ist der Vorfall nämlich auch schön sauber dokumentiert und kann Ihnen beim dirtten Verstoß dann vorgehalten und entsprechend sanktioniert werden.

Zitat:
Deswegen habe ich genau die gleiche Recht wie alle meine Mitstudenten.
Das ist Ihre persönliche Meinung. Meine persönliche Meinung besagt das Gegenteil. Woher wissen Sie nun, dass Ihre die richtige sein muss? Logisch ergibt sie sich auf jeden Fall nicht.
Ich kann Ihnen nur raten, die persönliche Meinung nicht mit geltendem Recht gleichzusetzen. Dieses müsste sich aus dem Gesetz ergeben. Leider nennen Sie kein Gesetz, in dem stehen könnte, dass Sie alle Räume einer Universität benutzen dürfen oder Bauingenieure genau so wie BWLer behandelt werden müssen.

Zitat:
Keiner kann die Benutzubg von den Korridors und Toiletten für die eigenen Studenten untersagen.
Wo steht das?

Zitat:
Und das war der Fall heute definitiv rasistisch!!!
Nochmals: BWLer sind keine eigene Rasse.
Hier die Rassismus-Keule zu schwingen oder von fehlender Gleichberechtigung zu sprechen geht genau so an der Sache vorbei, wie das AGG anwenden zu wollen.

Zitat:
Menschensein ist viel wichtiger als alle blöde Gesetze und das bin ich.
Das Gericht interessiert sich aber nur für Gesetze.

-- Editiert von Rechtschreibung am 08.02.2016 03:10

4x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
amz434280-5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Security war dabei und hat mir nachher gesagt, dass sie mich nur rausschmeißen können (security) wenn ich Probleme verursache.
Und Probleme habe ich keine verursacht.

Letztens: Ich wiederhole es: ICh habe niergendswo gesagt dass es um Bauing Fakultät handelt!

Sie haben von Anfang an mir mit Angriffen geschreiben.

Und machen Sie soch keine Sorgen: Das Geld für eine Klage habe ich, aber nicht mal die Lust um mich mit Personen zu beschäftigen, die glauben dass Sie wichtig sind und was besseres als mich.

An der Stelle wünsche ich ihnen gute Nacht.

Wenn die Menschen sich so viel geliebt hätten, wie die sich hassen, wäre diese Welt ein Traum.

Leider bin ich auf Personen gestoßen, die kein Mitgefühl oder Verständnis haben.

Und ja ich bin kein BWLer ;) Nur als Info

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Der Security war dabei
Interessante Wendung des Sachverhalts. Oben hieß es noch, dass die Legitmation des Rausschmeißers äußert fraglich war und er sich hätte ausweisen sollen. Offenbar hat die Security das anders gesehen.

Zitat:
ICh habe niergendswo gesagt dass es um Bauing Fakultät handelt!
Doch.

Zitat:
Und machen Sie soch keine Sorgen: Das Geld für eine Klage habe ich, aber nicht mal die Lust um mich mit Personen zu beschäftigen, die glauben dass Sie wichtig sind und was besseres als mich.
Nee, Sie haben nur eingesehen, dass Sie im Unrecht liegen. Wenn Ihnen die ganze Sache so geal wäre, hätten Sie hier keinen Thread eröffnet.

Zitat:
Und ja ich bin kein BWLer ;) Nur als Info
Unrelevant. Auch Chemiker, Mathematiker, Gesundheitswissenschaftler und Mediziner stellen keine eigene Rasse im Sinne irgendeines Gesetzes dar. Daher ist es weiterhin verfehlt, von rassistischer Ungleichbehandlung zu sprechen. Sie sind nicht Angehörige dieser Fakultät und haben in ihren Räumlichkeiten daher nichts zu suchen.

6x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
amz434280-5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Tatsächlich habe ich niemals erwähnt dass es um die Bau Fakultät sich handelt, sonst hätten sie das zitieren können.

Aber wer kein Recht hat und auf persönlicher Basis sich hinter dieser Forum versteckt, darf es auch machen, klar :)

Somit zeigen Sie mir, dass auch die Person die mich rausgeschmiesen hat nicht ganz sicher ist, das richtige getan zu haben.

Ich würde die Diskussion nicht weiterführen, weil Sie definitiv mich provozieren wollen. Wie armseelig.

Natürlich lasse ich mich nicht sohowl an der Uni oder Ubahn oder egal wo einfach etwas von jemanden sagen lassen, ohne dabei rechtliche Bestätigung.

Sie sind kein Anwalt, also?

Cheers ;)

0x Hilfreiche Antwort

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