Von Steuer absetzten - Unterhalt für meine Frau ohne Einkommen da schulische Berufsausbildung

15. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
spatzilein
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Von Steuer absetzten - Unterhalt für meine Frau ohne Einkommen da schulische Berufsausbildung

Hallo,
ich hatte bereits in diesem Forum die Frage gestellt, jedoch wurde leider nicht auf meine eigendliche Frage geantwortet:
Ich zahle für meine Frau die Mietkosten für unsere gemeinsame Wohnung mit, da sie aufgrund der schulischen Ausbildung kein Einkommen hat. Für Onkel und Väter etc. kann man laut Internetrecherche unterstützende Zahlungen für die Miete von der steuer absetzten lassen, kann ich dies auch für meine Frau machen?
Wo müsste das ins Formular der Steuererklärung geschrieben werden und was müsste ich für Anlagen beilegen?

Vielen Dank!

Viele Grüße!

Anbei der Auszug aus meiner ersten Frage:

Hallo,

ich Studiere momentan und arbeite nebenbei Vollzeit. Meine Frau ist in einer Schulischen Ausbildung und verdient somit zur Zeit kein Geld, sie erhält lediglich ihr Kindergeld da sie unter 27 ist. Da sie kein Gehalt erhält und leider weder Wohngeld noch Unterstützung vom Amt erhält zahle ich die Miete alleine. Wir sind nun seid dem 01.07.17 verheiratet und ich frage mich, ob ich dieses Zusätzliche Geld von der Steuer anteilig absetzten kann. Im Internet finde ich nur Beispiele wie man zum Beispiel unterstützende Zahlungen für die Miete bei Ex-Partner, Onkel, Eltern und Großeltern absetzten kann, wenn diese zum Beispiel im selben Haus/Wohnung wohnen. Meine Frau und ich wohnen zusammen, ist das somit auch irgendwie möglich?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

-- Editiert von spatzilein am 15.04.2018 16:13

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Durch die Heirat in 2017 wird doch der Grundfreibetrag Ihrer Frau bei Ihnen berücksichtigt! Was wollen Sie noch mehr?

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47503 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
jedoch wurde leider nicht auf meine eigendliche Frage geantwortet:


Doch, die Frage wurde hier beantwortet:
https://www.123recht.net/Unterhalt-an-meine-Frau-Steuererklaerung-__f535898.html

Offenbar hast Du die Antwort nicht verstanden.

Zitat:
Wo müsste das ins Formular der Steuererklärung geschrieben werden und was müsste ich für Anlagen beilegen?


Im Mantelbogen Deine Frau als Ehefrau eintragen und ein Kreuzchen bei Zusammenveranlagung machen.

Zitat:
Im Internet finde ich nur Beispiele wie man zum Beispiel unterstützende Zahlungen für die Miete bei Ex-Partner, Onkel, Eltern und Großeltern absetzten kann, wenn diese zum Beispiel im selben Haus/Wohnung wohnen. Meine Frau und ich wohnen zusammen, ist das somit auch irgendwie möglich?


Das passiert für die Ehefrau vollautomatisch ohne besondere Angaben, wenn man die Zusammenveranlagung beantragt. Bezüglich der Ehefrau sind auch keine Nachweise erforderlich.

Die entstehenden Steuervorteile sind sogar noch höher als bei Unterhaltszahlungen für Partner, Eltern usw.
Solltest Du die Steuerklasse 3 haben, so sind die Steuervorteile darin bereits berücksichtigt.

0x Hilfreiche Antwort

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