Vom Vermieter verklagt - verloren?!

17. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Liss83
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Vom Vermieter verklagt - verloren?!

Letztes Jahr hat unsere Vermieter uns verklagt. Zuerst hatten wir einen Feuchtigkeitsschaden unter der Terrassentür. Trotz mehrfacher Aufforderung mit Fristsetzung wurde dieser nicht behoben. Also haben wir auf Anraten und Schreiben des Mieterbundes die Miete für 1,5 Monate ( bis es endlich behoben war) um insgesamt 100 Euro (8%) gemindert.
Dann kam die Nebenkostenabrechnung. Wir sollten 200 Euro nachzahlen; nach Prüfung des Mieterbundes hatten wir sogar noch 12 Euro zu kriegen. Also angemahnt, nichts bezahlt.
Ergebnis: Vermieter hat Klage eingereicht wegen 300 Euro, die wir ihm schulden würden.

Jetzt kam nach einem Jahr das Urteil. Die Mietminderung war nicht rechtens, wir werden verurteilt die 100 Euro plus Zinsen zurückzuzahlen. Außerdem 85 Euro vorgerichtliche Anwaltskosten an die Gegenpartei.
Im übrigen (Nebenkosten) wird die Klage abgewiesen, weil eine Prüfung der Abrechnung 12 Euro zu unseren Gunsten ausgeht.
Daher hat der Kläger (Vermieter) 70% der Gerichtskosten, wir 30% zu tragen.

Wenn der Vermieter nur 30% gewonnen hat, warum müssen wir dann seinen Anwalt bezahlen? Wer bezahlt denn unseren, wir hatten doch viel mehr Recht?! Und was ist mit unseren 12 Euro?!

-- Editier von Liss83 am 17.02.2017 17:03

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25 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nur zu dem ausgeurteilten Prozentsatz.

wirdwerden

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#2
 Von 
Liss83
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Was bedeutet das konkret?

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#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Liss83):
Was bedeutet das konkret?


Dazu gibt es einen Kostenfestsetzungsbeschluss, schaut darein.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Und da gibt es dann die sog. "Baumbach Formel," die im Prinzip jeder, wirklich jeder Rechtspfleger, der im Kostenwesen arbeitet, auch beherrscht. Dürfte inzwischen auch über eine Suchmaschine zu ergründen sein.

wirdwerden

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#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Liss83):
Wenn der Vermieter nur 30% gewonnen hat, warum müssen wir dann seinen Anwalt bezahlen? Wer bezahlt denn unseren, wir hatten doch viel mehr Recht?! Und was ist mit unseren 12 Euro?!


Hat Euer Anwalt die Kosten nicht ans Gericht geschickt? Dazu gehören auch Parteienkosten (Verdienstausfall, Fahrtkosten, Papier, Briefe etc.).

Die 12 Euro muss der Vermieter an Euch zahlen. Und Ihr an ihn die 100 Euro Mietminderung.

Im Prinzip wird alles in einen Topf geworfen und davon muss der Vermieter 70% zahlen.

Auch von den vorgerichtlichen Kosten zahlt ihr dem Vermieter 30 % der Kosten.

Häufig zahlt man auch bei 70% Obsiegen am Ende auch noch drauf, vor allem bei den "kleinen" Streitwerten. Und der Beklagte bekommt selten die vorgerichtlichen Kosten zurück.

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#6
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1590 Beiträge, 976x hilfreich)

Ihr müsst 100 Euro plus 85 Euro vorgerichtliche Anwaltskosten an den Kläger zahlen. Die jeweiligen Anwaltskosten für das Gerichtsverfahren werden beim Gericht beantragt, die Gerichtskosten dazugesetzt und alles addiert. Von den Gesamtkosten tragt ihr 30% und der Vermieter 70%. Das wird in einem Kostenfestsetzungsbeschluss ausgerechnet, der noch kommen kann.
Über die 12 Euro ist keine gerichtliche Entscheidung getroffen. Wenn der Vermieter nicht völlig blöd ist, wird er die 12 Euro akzeptieren. und ihr könnt eure Forderung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss und die 12 Euro gegen das, was der Vermieter noch zu kriegen hat aufrechnen.

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#7
 Von 
Liss83
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, das hilft mir schonmal sehr weiter!
Ich weiß nicht was der Anwalt wie beantragt hat. Bisher hat die Kosten unsere Rechtsschutz übernommen, bis auf die 150 Euro Selbstbeteiligung versteht sich.
Für die vorgerichtlichen Anwaltskosten der Gegenseite da sagen die, kommen die nicht auf.

Ich frag mich eh, warum unser Anwalt uns das mit dem Kostenfestsetzungsbeschluss nicht gesagt hat, sondern direkt schon eine Aufrechnung inkl Zinsen hat zukommen lassen, mit dem Hinweis die knapp 200 Euro an den Gegenanwalt zu überweisen.

-- Editiert von Liss83 am 18.02.2017 19:43

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#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Liss83):
Aufrechnung inkl Zinsen hat zukommen lassen, mit dem Hinweis die knapp 200 Euro an den Gegenanwalt zu überweisen


Das steht vermutlich schon im Urteil. Darum ging es bei der Verhandlung und das ist der Teil (100 Euro Mietminderung zuzügl. Zinsen (4%) + 85 Vorgerichtliche Kosten), der an den Vermieter ging. Ich vermute, das die 12 Euro hier schon verrechnet wurden.

Nur mal so off-Topic:

Um 12 Euro zurückzubekommen, bzw. 300 (= 100 Mietminderung + 200 Nebenkostenachzahlung) zu sparen habt Ihr im Prinzip 350 Euro (150 Euro RSV + 200 Euro an den Vermieter) eingesetzt. Mal abgesehen, von dem Geld geht eine Menge Nerven drauf. Ob sich das gelohnt hat? Und das trotz RSV. D.h. ohne RSV wäre das Verhältnis noch schlechter gewesen.

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Es ging ja nicht um 12 EUR die der VM erstatten muss, sondern es ging bei den NK um 200 EUR, die der VM haben wollte.

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#10
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Es ging ja nicht um 12 EUR die der VM erstatten muss, sondern es ging bei den NK um 200 EUR, die der VM haben wollte.


Und um die 100 Euro Mietminderung, zu der der Mieterverein geraten hat. D.h. das eigentliche Problem, das zum teuren Disaster geführt hat, war die Mietminderung.

Bei der NK-Abrechnung alleine hätte der Mieter auf ganzer Ebene gewonnen.

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#11
 Von 
Liss83
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube nicht, das die 12 Euro bereits verrechnet wurden. Denn die Beträge, die wir jetzt zu zahlen haben sind genau die - abgesehen von den 200 Euro Nebenkosten - die in der Klageschrift gefordert wurden.

Natürlich hat sich das jetzt nicht "gelohnt". Aber was wäre die Alternative gewesen? Wir haben von März-Oktober 2015 mit mehreren Schreiben selbst versucht den Vermietern zur Behebung des Wasserschadens zu überzeugen. Erst als im November der Mieterbund mit Mietminderung gedroht hat, ist der Vermieter ins Laufen gekommen. Behoben war der Schaden dann Mitte Januar 2016. Das ist jetzt halt der einzige Trost.

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Liss83):
Also haben wir auf Anraten und Schreiben des Mieterbundes die Miete für 1,5 Monate ( bis es endlich behoben war) um insgesamt 100 Euro (8%) gemindert.


Evtl. sollten SIe eine RS Vers. abschließen und beim nächsten Mal einen Juristen aufsuchen.

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#13
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Liss83):
Erst als im November der Mieterbund mit Mietminderung gedroht hat, ist der Vermieter ins Laufen gekommen.


Zwischen Drohen und tatsächlich die Miete mindern ist noch ein großer Unterschied. Wenn die Höhe nicht korrekt ist, dann fällt der Mieter halt vor Gericht hinten runter.

Zitat (von Liss83):
Aber was wäre die Alternative gewesen?


Miete unter Vorbehalt zahlen oder eine Ersatzvorwegnahme ankündigen und die Kosten des Handwerkers dann von der Miete einbehalten.

Zitat (von Liss83):
Denn die Beträge, die wir jetzt zu zahlen haben sind genau die - abgesehen von den 200 Euro Nebenkosten - die in der Klageschrift gefordert wurden.


Den Teil der Klage ging komplett verloren, deshalb auch die vorgerichtlichen Kosten des Vermieters.

Zitat (von Liss83):
Natürlich hat sich das jetzt nicht "gelohnt".


Nein meisten verdienen nur die Anwälte.

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#14
 Von 
Liss83
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ist halt blöd gelaufen, weil wir uns auf den Anwalt vom Mieterbund verlassen haben und es so gemacht haben, wie der gesagt hat.

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#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Liss83):
Ja, ist halt blöd gelaufen, weil wir uns auf den Anwalt vom Mieterbund verlassen haben und es so gemacht haben, wie der gesagt hat.


Ja und deswegen sind die meisten VM dankbar für solche Vereine ;) ..., wie gesasgt RS Vers. abeschließen und bei zukünftigen Fragen direkt zum Fachmann.

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#16
 Von 
Liss83
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Unser Anwalt vom Mieterbund ist doch aber ein Anwalt für Mietrecht, lief über die Rechtsschutz und der hat uns ja auch vor Gericht vertreten.

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#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Liss83):
Unser Anwalt vom Mieterbund ist doch aber ein Anwalt für Mietrecht, lief über die Rechtsschutz und der hat uns ja auch vor Gericht vertreten.


Über welche RS? Ihre? Warum dann Mieterverein?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Liss83
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil es ja erst ne außergerichtliche Beratung inklusive Schriftverkehr war. Die lief über den Mieterverein und dort ist die anwaltliche Beratung kostenlos, wenn man Mitglied ist. Der Anwalt vom Mieterbund hat dann die Mietminderung vorgeschlagen, den Schriftverkehr mit dem Vermieter übernommen und die Nebenkostenabrechnung geprüft und korrigiert.
Die RSV mussten wir erst nach der Klage des Vermieters in Anspruch nehmen, weil für gerichtliche Vertretung der Mieterbund die Kosten nicht übernimmt. Aber es hätte ja wenig Sinn gemacht dann plötzlich den Anwalt zu wechseln.

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#19
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Übrigens ihr wisst, dass nach der Quote der VM 70% der Selbstbeteiligung 150€ Bezahlen muss? :-)

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#20
 Von 
Liss83
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Neee wusste ich nicht, danke für die Info! Ich bin mal auf den Kostenfestsetzungsbeschluss gespannt. Wusste ja noch nicht einmal, dass der noch kommt.

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#21
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Liss83):
Weil es ja erst ne außergerichtliche Beratung inklusive Schriftverkehr war. Die lief über den Mieterverein und dort ist die anwaltliche Beratung kostenlos, wenn man Mitglied ist. Der Anwalt vom Mieterbund hat dann die Mietminderung vorgeschlagen, den Schriftverkehr mit dem Vermieter übernommen und die Nebenkostenabrechnung geprüft und korrigiert.
Die RSV mussten wir erst nach der Klage des Vermieters in Anspruch nehmen, weil für gerichtliche Vertretung der Mieterbund die Kosten nicht übernimmt. Aber es hätte ja wenig Sinn gemacht dann plötzlich den Anwalt zu wechseln.


... Sie haben die Minderungsgeschichte komplett verloren. Dann hat da was nicht gestimmt. Soviel zum Mieterverein. ;) wenn Sie eh RS versichert sind, dann sofort nen Fachmann aufsuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Liss83):
Weil es ja erst ne außergerichtliche Beratung inklusive Schriftverkehr war. Die lief über den Mieterverein und dort ist die anwaltliche Beratung kostenlos, wenn man Mitglied ist. Der Anwalt vom Mieterbund hat dann die Mietminderung vorgeschlagen, den Schriftverkehr mit dem Vermieter übernommen und die Nebenkostenabrechnung geprüft und korrigiert.
Die RSV mussten wir erst nach der Klage des Vermieters in Anspruch nehmen, weil für gerichtliche Vertretung der Mieterbund die Kosten nicht übernimmt. Aber es hätte ja wenig Sinn gemacht dann plötzlich den Anwalt zu wechseln.


... Sie haben die Minderungsgeschichte komplett verloren. Dann hat da was nicht gestimmt. Soviel zum Mieterverein. ;) wenn Sie eh RS versichert sind, dann sofort nen Fachmann aufsuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Liss83):
Die RSV mussten wir erst nach der Klage des Vermieters in Anspruch nehmen, weil für gerichtliche Vertretung der Mieterbund die Kosten nicht übernimmt. Aber es hätte ja wenig Sinn gemacht dann plötzlich den Anwalt zu wechseln.

Ein Wechsel wäre doch Möglich gewesen,
denn alle Vereinsanwälte auch die von HuG sind meist nicht gerade die besten.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
alle Vereinsanwälte ... sind meist nicht gerade die besten.

wohl wahr ... was sich ja auch hier mal wieder zeigte
Fachlich wirklich gute Rechtsanwälte haben i.d.R. nicht noch die Zeit und/oder Lust, neben ihrer normalen Arbeit zusätzlich noch Vereinsmeierei zu betreiben, und sie haben es auch nicht nötig über einen Verein Kunden zu aquirieren.

Der Mietminderung besteht laut Gesetz bei einer mehr als nur unerheblichen Gebrauchsbeeinträchtigung.
Worin sollte denn bei einem "Feuchtigkeitsschaden unter der Terrassentür" die erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung bestehen, die eine Mietminderung von 8% der Gesamtmiete rechtfertigt?

Gerade mit dem Ziel "Vermieter endlich zum Handeln bringen" war die Mietminderung jedenfalls ein übler Ratschlag - ob jetzt nur aufgrund der besonderen fachlichen Qualitäten des Anwalts oder weil der Mieterverein da oft etwas verschrobene Ansichten hat, weiss man nicht und ist letztendlich ja egal.
Man sollte halt - trotz oder gerade wegen einer Vereinsmitgliedschaft oder RSV - nicht völlig den gesunden Menschenverstand ausschalten.

Hier wäre entweder ein Mietzurückbehalt oder eine direkte Mängelbeseitigungsklage das viel geeignetere rechtliche Mittel gewesen - mit weitaus geringerem Risiko zu unterliegen.

Wenn es um Hauptforderung 200 Euro plus 100 Euro ging, dann ist das Verfahren eigentlich sogar 66,6% zu 33,3% ausgegangen und nicht 70% zu 30%. Die vorgerichtlichen Auslagen/Kosten des Vermieters wegen der Mietminderung sind natürlich voll zu übernehmen, weil die Sache "Mietminderung" negativ ausging.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#25
 Von 
Liss83
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja Sie haben Recht, 34% zu 66%, das war mein Fehler.

Vielleicht war die Erheblichkeit die fortschreitende Schimmelbildung, die aber im Nachhinein durch den Maler und den Vermieter bestritten wurden. Ist ja auch egal jetzt, da gibts ja nichts mehr dran zu rütteln.

Letztlich hat der Vermieter auch keinen Gewinn gemacht bei der Sache. War insgesamt einfach unnötig.

-- Editiert von Liss83 am 20.02.2017 07:02

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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