Guten Abend, ich bin durch diversen "Google suchen" schon öfter in diesem tollen Forum gelandet.
Ich hoffe ihr habt einen guten Start in das neue Jahr gehabt.
Ich habe im April 2015 ein GebrauchtWagen bei einer Niederlassung gekauft, der Kaufpreis war im höheren 5 stelligen Preis.
24 Monate Garantie war im Kaufpreis enthalten.
Bei der Probefahrt war nichts zu hören, bremsen wurden erneuert vor Auslieferung.
Nach dem es langsam wärmer geworden ist, bin ich öfter mit offenen Fenster gefahren.
Da habe ich bemerkt das die Bremsen schrecklich Quietschen (sehr hoch frequent).
Reparatur 1 ( 1 Monat nach Kauf)
Brachte nichts
Reparatur 2 ( 2 Monate nach Kauf)
War nicht ganz behoben, jedoch besser geworden.
2 Monate später, tritt das Problem wieder auf wie am Anfang
Reparatur 3 (4-5 Monate nach Kauf)
Hat nichts gebracht
Reparatur 4 (November gemeldet)
Wir können nichts mehr für Sie tun!
Dieses Fahrzeug wird bei dem Herrsteller als Oberklasse angeboten.
Nun habe ich als letzte Option die Kundenbetreung eingeschaltet, die sich nicht meldet, die spielen wohl auf Zeit zwecks Gewährleistung.
Ich möchte dem Verkäufer nun eine Frist setzen um die Mängel zu beheben.
Ansonsten vom Kaufvertrag zurücktreten aufgrund des Mangel.
Welche Chancen habe ich?
Erst Gutachten erstellen lassen, dann Anwalt einschalten?
Ich würde mich sehr über antworten freuen.
-- Editier von Patros am 03.01.2016 20:51
-- Editier von Patros am 03.01.2016 20:52
Vom Kaufvertrag zurücktreten Premiumfahrzeug
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hallo Patros,
das wollte ich erst auch nicht glauben, scheint aber nach folgendem Urteil tatsächlich so zu sein:
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/413567/
.....kannst dir auch gerne den Thread zu diesem Thema einmal durchlesen. Er befindet sich nicht weit unterhalb dem deinen. Geht dort auch um quietschende Bremsen
Nach mehrmals fehlgeschlagener Nachbesserung sollte das wohl grundsätzlich kein Problem sein.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Und ob das ein Problem ist. Aufgrund der Historie wohl weniger wegen der mittlerweile nicht mehr vorhandenen Beweislastumkehr, sondern eher weil ein Rücktritt nur bei einem erheblichen Mangel möglich ist (§323 Abs. 5 BGB ). Ob quietschende Bremsen ein erheblicher Mangel sind... da habe ich so meine Zweifel.
Hallo,
mir sind die verwendeten Begrifflichkeiten nicht ganz klar. Einmal schreibst Du Garantie und dann wieder Gewährleistung.
Was wurde vertraglich vereinbart?
Gewährleistung hast Du immer, wenn DU als Verbraucher etwas bei einem Händler kaufst. Garantie hingegen ist eine verschuldensunabhängige und freiwiillige Zusage des Händlers, häufig bezogen auf eine bestimmte Qualität.
Deswegen: was hast Du vereinbart? Bis Du Verbraucher (Privatkäufer)?
ZitatOb quietschende Bremsen ein erheblicher Mangel sind... da habe ich so meine Zweifel :
http://www.123recht.net/Wandlung-von-Kaufvertrag-wegen-quietschende-Bremsen-moeglich-__f497232.html
Guten Abend an alle, ich bin Privatkäufer.
Zu dem Fahrzeug habe ich eine "Junge Sterne" Garantie erhalten.
Trotz der Garantie, muss der Händler doch eine 12 Monate Gewährleistung geben richtig?
Hallo,
Sie haben gesetzlich eine Gewährleistung von 2 Jahren; diese kann auf 1 Jahr verkürzt werden, was bei Gebrau7chtwagen üblicherweise passiert (mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen).
Die "Junge Sterne Garantie" besagt aber (laut Netzauftritt von Mercedes), dass Sie 24 Monate Garantier nahezu wie eine Neufahrzeuggarantie haben.
Mein Rat:
-Anwalt einschalten. Der soll den Händler unter Fristsetzung auffordern, den Mangel endgültig zu beheben und für den fall des Nichterfolgs den Rücktritt ankündigen
- der Anwlat kann auch nach Sichtung aller Unterlagen entscheiden, ob ein Gutachten (ggf. selbständiges Beweisverfahren) notwendig oder sinnvoll ist.
MfG
Guten Tag, habe mich Anwaltlich beraten lassen und habe erstmal den Rat bekommen mich mit den Verkäufer des Auto's in Verbindung zu setzen.
Dieser war gewillt mir weiter zu helfen, und hat mir dieses Angebot mitgeteilt.
Neue Bremsscheiben+Beläge
Kosten 50% Verkäufer
Kosten 50% Käufer
Was haltet ihr von dem Angebot?bzw wie wäre die Rechtslage?
Für mich klingt das als Schuldgeständnis und eigentliche müssen/wollen Sie alles übernehmen wollen nur die Kosten senken.
Ihr müsst euch halt einig werden. Nach dem Urteil das ich bereits verlinkt hatte würde ich persönlich nicht auf dieses Angebot eingehen. Was du machst ist allerdings alleine deine Entscheidung.
Danke für die Antwort, gibt es noch weitere Ansichten? MFG
Hallo Patros,
was sagt denn dein Händler zu dem Urteil "quietschende Bremsen"?
ZitatHallo Patros, :
was sagt denn dein Händler zu dem Urteil "quietschende Bremsen"?
Hallo, das habe ich den Händler noch nicht mitgeteilt.
Die Aussagen die ich erhalten habe
---> Die Verkehrssicherheit wird dsdurch nicht gefährdet
---> Bremskraft ist ja vorhanden
---> Es ist über die Garantie nicht abgedeckt, 50% ist ein entgegen kommen von uns))))
Jetzt kommt es aber, ich gehe davon aus das die 3 Reparaturen nur gemacht worden sind bzw abgerechnet worden sind via Gewährleistung, da der Mangel immernoch besteht und 3x versucht worden zu beheben müsste ich doch Anspruch auf nachbessern haben bzw die Bremsen müssen sie kostenlos ersetzten, da der Techniker mir das ganze auch bestätigt hat das die letzte Abhilfe der Tausch wäre.
Bin nun echt am überlegen was ich machen soll!
Naja...... bei der Entscheidung kann dir hier keiner helfen.
Wäre ich an deiner Stelle, würde ich den Händler über dieses Urteil ( ....du hast es doch gelesen?) informieren und ihm gleichzeitig sagen, dass du nicht bereit bist, auf seinen Vorschlag einzugehen.
Letzte Frist also und danach Rücktritt vom Vertrag!
Hallo,
Richtschnur für die Erheblichkeit des Sachmangels für den Rücktritt: Beseitigungsaufwand mindestens 5 % des Kaufpreises (BGH). Natürlich können auch andere Mängel erheblich sein, aber dann ist man dem Gericht ausgeliefert.
Und wegen § 476 BGB
wird beim Verbrauchergeschäft die Mangelhaftigkeit bei Übergabe bis zu 6 Monate nach Übergabe vermutet (Beweislastumkehr).
Grüße,
Schilling / Rechtsanwalt
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