Vom Arbeitsamt abmelden - welche Nachteile?????

1. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sarah70
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vom Arbeitsamt abmelden - welche Nachteile?????

Hallo,

ich hätte folgende Frage bzw. folgende Situation.
Meine Eltern sind verheiratet, mein Vater (59) arbeitet, meine Mutter (51) ist seit Jahren arbeitslos. Da mein Vater zu viel verdient , bekommt meine Mutter nicht mal einen Cent. Nun ist es aber so, dass sie trotzdem vom Arbeitsamt ständig "genötigt" wird, indem sie andauernd Nachweise erbringen soll, dass sie sich bewirbt (was sie ja auch ständig tut), ihr wird der Urlaub - zwei Tage bevor es los gehen soll - abgesagt.
Auch sagt die zuständige Beraterin, meiner Mutter gegenüber, dass sie sowieso nicht glaubt, dass sie irgendeinen Job bekommt, trotzdem werden ihr irgendwelche Maßnahmen angeboten ( z.B. ein halbes Jahr Bewerbungen schreiben).

Nun überlegt sie, sich vom arbeitsamt total abzumelden, weiß aber nicht, welche Nachteile auf die zukommen könnten.
Da sie ja keinen Cent bekommt ..... zahlt denn das Arbeitsamt irgendwelche Beiträge zur Pflegeversicherung / zur Rentenversicherung? Zahlst sie vielleicht noch irgendwelche anderen Beiträge? Welche weiteren Nachteile könnte sie noch bekommen? Wie könnte sie sich notfalls wieder "anmelden".

Mit der Bitte um schnelle Rückmeldung.

Vielen Dank+
Sarah


-- Editiert von sarah70 am 01.09.2008 22:35:05

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
LilyhatFragen
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo Sarah,

du schreibst, dass deine Mutter seit Jahren arbeitslos ist. Wenn sie Leistungen bekäme, wäre das H4, aber dazu verdient dein Vater, wie du schreibst, zu viel.

Also ist sie bei der Agentur für Arbeit nur *arbeitssuchend* gemeldet. Sie hat aus meiner Sicht keine Nachteile, sich davon abzumelden.
Außer, dass sie bei Abmeldung keine Bescheinigung für die Rentenkasse über ihre *Ausfallzeit* erhält. Das ist aber m.E. nicht wichtig.

Wahrscheinlich bekommt sie von der Arbeitsagentur Maßnahme-Angebote oder Lektionen zur Steigerung ihrer Bewerberaktiktivitäten, weil ihr Vermittler eine hübsche Statistik haben will, zum Beispiel zur Kontaktdichte.

Ich sehe allerdings zwei Vorteile bei der Stellensuche :pc: , arbeitssuchend gemeldet zu bleiben:
1. Es gibt Stellenangebote auf der Homepage der Arbeitsagentur, die anonym geschaltet sind. Nur wenn man arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet ist, kann man genaueres darüber erfahren - und vom zuständigen Vermittler beim Arbeitgeber vorgeschlagen werden.
2. Man kann sich die Kosten für Bewerbungsunterlagen (ca. 230,00 Euro im Jahr) und für die Aufwendungen für Vorstellungsgespräche (nach Vorlage der Bahntickets) erstatten lassen. (Wenn man vorher einen Antrag gestellt hat.)

Nachteil ist, dass man in bestimmten Abständen (ich glaube, alle drei Monate) vorsprechen muss, um sein Arbeitsgesuch upzudaten.

Viele Grüße, Lily

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@Sarah:

Ich würde an Stelle Deiner Mutter weiter arbeitsuchend gemeldet bleiben und mir dennoch keine Schikanen gefallen lassen. Was soll denn passieren, wenn Maßnahmen verweigert, Eigenbemühungen nicht nachgewiesen oder auch ohne Zustimmung in den Urlaub gefahren wird? Deine Mutter bezieht keine Leistungen, somit können auch keine Leistungen gekürzt/gesperrt werden. Im schlimmsten Fall bekommt sie keine Stellenvorschläge mehr oder wird vom Arbeitamt automatisch abgemeldet. Solange das geht, sollte sie die Vorteile aber weiter in Anspruch nehmen.

@LilyhatFragen:

Kleine Korrektur zur Kostenerstattung: Der Höchstbetrag für Bewerbungskosten beträgt 260 Euro pro Kalenderjahr. Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen werden auch dann erbracht, wenn die Anreise mit dem Auto erfolgt. Allerdings handelt es sich bei diesen Leistungen um Kann-Leistungen, d.h., es besteht kein automatischer Rechtsanspruch auf diese Leistungen. Vielmehr hat die AA nach "billigem Ermessen" über einen entsprechenden Antrag zu entscheiden, welches allerdings ggf. der gerichtlichen Überprüfung unterliegt. Das Einkommen des Ehepartners dürfte hier bei der Entscheidung allerdings durchaus auch eine Rolle spielen.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

7x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.