Vollstreckungstitel Ugv Inkasso

27. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sunshine 2013
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 68x hilfreich)
Vollstreckungstitel Ugv Inkasso

Hallo,
Meine Schwester hat folgendes Problem :

Alles begann vor ungefähr 2Jahren. SIE bekamm Post von der *** Inkasso das die Firma Fkh GbR sie mit dem eintreiben offener Forderungen beauftragt hat. Sie machte das schlimmste was man machen kann, sie reagierte nicht und reagierte erst dann als das Schreiben zur Kontopfändung kam. ( ja auch den Vollstreckungsbescheid ließ sie unbeantwortet).
Sie bekamm plötzlich Panik u vereinbarte eine Ratenzahlung da sie zu der Zeit ordentlich verdient hatte u auf keinen Fall eine Pfändung wollte. Als sie zwei oder drei Monate die Raten mal nicht zahlen konnte zwecks Arbeitslosigkeit war sofort eine Pfändung drauf diese wurde auch erst auf Ruhend gestellt als die nächste Rate gezahlt wurde.
Seit Januar letzten Jahres zahlt sie nun 20€ monatlich in Raten ab, ich glaube es sind noch ca 2000€ offen.
Nun hat sie sich allgemein mit ihren Lebensumständen wieder gefangen u wollte der Firma einen Vergleich anbieten. Natürlich ließen sie sich nicht drauf ein u nehmen auch trotz Aufforderung keine Stellung zu ihrem Schreiben was sie danach noch geschickt hat. Nun will sie zur Schuldnerberatung.
Sie weiß auch nicht mehr auf was die Hauptforderung basiert, die Unterlagen sind leider bei einem Wohnungsbrand,,.abhanden" gekommen.
Nun habe ich mal gegoogelt und man liest ja nur schlechtes über die Firma.
Meine Fragen :
- Kann man das Unternehmen anschreiben zwecks der ganzen Unterlagen da muss ja auch irgendwo herausgehen um was es sich bei der Hauptforderung handelt oder können die sich da weigern?
- Wie weiter verfahren? Wenn sie einfach nicht mehr bezahlt ist ja die Pfändung wieder aktiv u da sie leicht über den Freibetrag verdient wird auch gepfändet, könnte ein Anwalt weiterhelfen? Kann man sie aus der ******* boxen nachdem sie ja nie reagiert hat?
- wenn sich irgendwann mal rausstellen sollte das sie,, Betrügern " auf den Leim gegangen ist, kann man da das Geld was sie monatlich an Raten zahlt zurückfordern?

Natürlich ist meiner Schwester bewusst das Sie damals viele Fehler gemacht hat ( nicht auf schreiben reagieren etc) sie hatte damals eine Schwierige Zeit was natürlich keine Ausrede ist.
Über Hilfe wären wir sehr dankbar.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
- Kann man das Unternehmen anschreiben zwecks der ganzen Unterlagen da muss ja auch irgendwo herausgehen um was es sich bei der Hauptforderung handelt oder können die sich da weigern?

Zum einen können die sich weigern, zum anderen fordern die auch aus unklaren/unvollständigen Unterlagen.

Es ist sowieso nicht mehr relevant, denn der Titel ist in der Welt.



Zitat:
Seit Januar letzten Jahres zahlt sie nun 20€ monatlich in Raten ab,

Ach du liebe Zeit, da zahlt sie ja noch in 30 Jahren dran ab.

Wie genau kam die Ratenzahlung zustande?
Was wurde da wie genau vereinbart?

Wie ist ihr aktueller Status (ALG I, ALG II)?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sunshine 2013
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 68x hilfreich)

Sie arbeitet und bekommt Alg2 als Aufstockung aber wohl nicht mehr lange, da Sie durch die Zuchläge einwenig zu viel Einkommen hat für alg2.
Sie bekamm ein Schreiben das ihr Konto gepfändet werden soll daraufhin hin hat sie Ratenzahlung beantragt das nix gepfändet wird. Damit hat sie wohl ein Schuldeingeständnis unterschrieben. Es wurde eine Ratenzahlung monatlich 20€ ab 1.1.15 ausgemacht bzw vereinbart.

Ich habe mal ein wenig gegoogelt über die Zwei Firmen es soll sich wohl um Betrüger handeln die bekannt sind. Ich werde Sie mal zum Anwalt schicken villeicht kann er ihr helfen mit einer Vollstreckungsgegenklage.
Des weiteren steht im Internet das die die Angeblichen Vertragsunterlagen rausrücken müssen wenn sie es nicht tun könnte man von einer Straftat ausgehen?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Betrüger ist relativ. Sie treiben durchaus auch seriöse Forderungen ein, aber auch viel Schund aus Abofallen und anderem Mist. Wie Harry schreibt: Der Titel ist in der Welt. Dagegen anzugehen kann man nur noch aus formalen Gründen (nicht erfolgreiche Zustellung usw.). Da sie den Titel damals bekommen hat und nicht reagiert hat, bringt es aber nichts mehr. Die Fristen sind abgelaufen.

Soweit sie unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt (die H4-Aufstockung deutet darauf hin) würde ich sofort sämtliche Zahlungen einstellen. Das Konto ist hoffentlich bereits ein P-Konto, so dass da nichts passiert und am Monatsende wird es hoffentlich immer fleißig leer geräumt und Nahrung usw. von gekauft. Sobald längere Zeit nichts mehr fliest an Geld, steigt die Einigungsbereitschaft.

Dann würde ich mir mal von denen eine detaillierte Forderungsaufstellung in Form eines Kontoauszuges und eine Titelkopie geben lassen oder die Titelkopie vom damals ausstellenden Gericht geben lassen mit Argument Wohnungsbrand. Was gerade an diesem Verein immer auffällig ist, sind die wirklich extremen Zinsen und sonstigen frei erfundenen Gebühren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunshine 2013
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 68x hilfreich)

Hallo,
Natürlich ist es ein P-konto wie sie sagt ist es zur Zeit,, offen" sobald eine Pfändung wieder,, erwacht " wirdwohl automatisch der Schutz eintreten.
Wo kann man dich den zwecks dem Titel hinwenden? Ans Amtsgericht des Wohnortes?

Wenn es doch aber nachweislich ist das keine Forderung besteht also die nur aus dummfang aus sind, dann muss doch irgendwas zu machen sein. Was hat es den mit einer Vollstreckungsgegenklage auf sich? Für meine Meinung müsste ja wenn die Forderung rechtens ist das Unternehmen alle Unterlagen schicken können wenn sie es nicht tun haben sie ja was zu verbergen?

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Wenn es doch aber nachweislich ist das keine Forderung besteht also die nur aus dummfang aus sind, dann muss doch irgendwas zu machen sein

Nur, wenn man beispielsweise Straftaten nachweisen kann. Wie gesagt: Damals hätte man sich wehren müssen. Nun ist es vorläufig zu spät. Der Weg, der noch offen ist, ist "grober Rechtsmissbrauch". Die Hürde ist aber deutlich höher als es anfangs aussieht. Und so etwas ist nicht ohne Anwalt zu empfehlen.
Zitat:
Was hat es den mit einer Vollstreckungsgegenklage auf sich?

Die ist nur für solche Dinge offen, wo schon alles bezahlt ist usw.
Zitat:
Für meine Meinung müsste ja wenn die Forderung rechtens ist das Unternehmen alle Unterlagen schicken können wenn sie es nicht tun haben sie ja was zu verbergen?

Sobald ein Titel in der Welt ist zählt nur der und sonst erst mal nichts. Sie hat keinen Anspruch darauf, dass ihr Unterlagen vorgelegt werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sunshine 2013
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 68x hilfreich)

Betrug ist wohl keine Straftat? Es ist ja nachweislich das Internet voll von Einträgen zu dieser Firma und die Staatsanwaltschaft hat ja nicht umsonst ermittelt.

Wie werden die jetzt mal anschreiben und eine Forderungsaufstellung verlangen sowie die Vollmacht der FKH die ja da sein muss, des weiteren fordern wir auch die Kopie der Zustellungsurkunde und die Kopie vom Vollstreckungsbescheid, natürlich alles mit dem Hinweis sollte nix kommen denkt man über eine Strafanzeige nach und Frist von 7Tagen.

Da werden wir ja sehen ob was kommt oder nicht u notfalls zum Anwalt gehen.

Im Internet kann ich leider nix davon finden das eine Vollstreckungsgegenklage nur für Sachen ist die schon abbezahlt sind.

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Sunshine 2013):
Es ist ja nachweislich das Internet voll von Einträgen zu dieser Firma und die Staatsanwaltschaft hat ja nicht umsonst ermittelt.

Und? Welche Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung gibt es im konkreten Fall? Keine, denn Deine Schwester weiß ja nicht mal mehr, wie die Forderung entstanden ist.

Wäre ich Gläubiger, so würdest Du keinerlei Informationen zur ursprünglichen Forderung bekommen, denn die spielt wie hier schon erwähnt keine Rolle mehr. Da käme nur eine Kopie des Vollstreckungsbescheids und eine Aufstellung der Zinsen und weiteren Kosten.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Sunshine2013 dir ist hoffentlich klar, dass dein Schreiben mit Strafanzeige, ... nur müdes Lächeln oder Gelächter bei der Gegenseite auslöst.
Manchen Schuldnern oder deren Angehörigen ist oftmals nicht klar, dass bei einem solchen Vorgang Emotionen nichts zu suchen haben.
Ich empfehle dir kurzes Schreiben ans IB.
"Wertes Inkassoteam, Sie möchten mir bitte eine Titelkopie, eine um Märchengebühren bereinigte FA und eine Abtretungsurkunde im Orginal binnen von 14 Tagen vorlegen.
MfG
...."
Nicht mehr und nicht weniger. Selbst wenn ein Betrug vorliegen sollte hat dies mit dem Titel nichts zu tun. Diesen gibt's nun mal und der ist zu zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Zitat (von Sunshine 2013):
... des weiteren fordern wir auch die Kopie der Zustellungsurkunde ...


Die müsstet ihr beim den Vollstreckungsbescheid ausstellenden Gericht anfordern, sowas erhalten Gläubiger(vertreter) nicht. Als Gläubiger(vertreter) erhält man lediglich eine Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids auf dem vermerkt ist, wann dieser durch die Post an den Schuldner zugestellt wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das bringt doch alles nichts. Das ganze hat sie doch bekommen, wie oben geschrieben wurde. Dann liegt der Zustellnachweis auch in der Gerichtsakte. Da nun vermerke zu fordern ist albern. So etwas fordert man, wenn man den Titel nicht kennt.

-- Editiert von mepeisen am 29.03.2016 10:35

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