Der Unterzeichner ( Wohnort Dortmund ) besitzt einen Vollstreckungstitel einer Schuldnerin in Hamburg.
Die Titelsumme beträgt circa 10.000 €.
Der Titel selbst ist bereits circa 20 Jahre alt.
Ich besitze die derzeitige Anschrift des Schuldnerin, gemäß Angabe des Einwohnermeldeamtes Hamburg.
Laut Einwohnermeldeamtangabe hat die Schuldnerin geheiratet und es hat eine Namensänderung stattgefunden.
Der Unterzeichner hat vor einigen Monaten den Titel an die Gerichtsvollzieher Verteilerstelle übergeben mit Auftrag zur Vollstreckung.
Nach Wochen erhielt ich den Titel vom zuständigen Gerichtsvollzieher zurück, mit dem Hinweis, dass dieser ungeschrieben werden müsste bevor eine Vollstreckung stattfinden könne.
Nach Rücksprache mit einem Rechtspfleger beim Amtsgericht Dortmund, teilte dieser mit, dass eine Einwohnermeldebestätigung der Heirat ausreichen würde um zu vollstrecken.
Dies teilte ich der zuständigen Gerichtsvollzieherin mit, ohne eine weitere Antwort erhalten zu haben.
Da ich von Dortmund aus anscheinend nicht weiter komme, erbitte ich um Stellungnahme, vorzugsweise von einem Juristen aus Hamburg, wie viel Kosten bei der Bearbeitung entstehen würden und etwaig in welchen Schritten.
Bei der Berechnung der Kosten bitte ich zu bedenken, dass eine Kostennote nach Brago, bezogen auf die 10.000 €, sicherlich nicht für mich infrage kämen, da die Speicher Vollstreckung ja nicht garantiert ist.
Außerdem wäre es freundlich mitzuteilen, ob eine Titelumschreibung in Dortmund tatsächlich notwendig ist, wie es die Gerichtsvollzieherin behauptet, entgegen des Rechtsträgers wie oben beschrieben.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Herr B.Z.
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Vollstreckungstitel-Schuldnerin geheiratet
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Bei der Berechnung der Kosten bitte ich zu bedenken, dass eine Kostennote nach Brago, bezogen auf die 10.000 €, sicherlich nicht für mich infrage kämen,
Da die BRAGO seit knapp 7 Jahren nicht mehr in Kraft ist, wird warscheinlich kein Anwalt mehr danach abrechnen.
Die Kosten nach den aktuellen RVG einschließlich MwSt. würden wohl so um die 800 EUR betragen.
Bei Vollstreckung und Mahnverfahren ist ein Verzicht auf die Gebühren nicht möglich.
Der Anwalt kann sich jedoch für die Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder die Vornahme von Vollstreckungshandlungen einen Teil der Forderung als Vergütung abtreten lassen.
Am meisten spart man natürlich in dem man alles selbst macht, also eine Umschreibung des Titels selbst beantragt.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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-- Editiert am 10.01.2011 01:23
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
bevor Mister Benz, hier Leute zu "Unrecht" angeht:
Streitwert: 10.000,00 Euro
1.5 Geschäftsgebühr gem § 13 2300 VV RVG aus Streitwert:10.000,00 Euro 729,00 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale gem VV 7002 RVG 20,00 Euro
1 Mahnverfahrensgebühr gem. § 13 3305 VV RVG aus Streitwert:10.000,00 Euro 486,00 Euro
-0.75 Geschäftsgebühr gem § 13 2300 VV RVG aus Streitwert:10.000,00 Euro -364,50 Euro
Post- und Telekommunikationspauschale gem VV 7002 RVG 20,00 Euro
890,50 Euro
Mehrwertsteuer 169,20 Euro
Gesamt 1.059,70 Euro
Dies ist jedoch lediglich NUR die Mittelgebühr!
-- Editiert am 10.01.2011 11:40
--- editiert vom Admin
Es ist fraglich, ob das was Du oben erwähntest hier zum Tragen kommt:
Der Titel muss umgeschrieben, bzw. mehr oder minder "überarbeitet" werden, von daher kann dies auch nach o.g. Maßstäben teurer werden, daher ist das was Du sagtest nicht ganz richtig.
Da ich erwähnte, dass es sich um die Mittelgebühr handelte, sollte sich die Endsumme eher an meinen Berechnung anlehnen.
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--- editiert vom Admin
Wofür und weshalb sollte hier überhaupt ein Anwalt benötigt werden?
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Hallo,
schreib doch einfach an das Erlassgericht und bitte um Umschreibung des Titels auf den neuen Namen. Dazu fügt du den Vollstreckungstitel, die Auskunft des Einwohnermeldeamtes und die Mitteilung des Gerichtsvollziehers bei.
Das kostet überhaupt nichts.
Das Erlassgericht wird dann entweder den Titel umschreiben und der Gerichtsvollzieher hat seinen Willen bekommen oder wird schriftlich mitteilen, dass eine Titelumschreibung nicht nötig ist. Hiervon setzt du dann den Gerichtsvollzieher in Kenntnis und erteilst erneut einen Zwangsvollstreckungsauftrag.
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