Ich habe eine Rechnung und Mahnung meines lokalen Abfallentsorgers vergessen zu bezahlen und bekam auf Grund dessen heute ein Schreiben eines JS als GV mit folgendem Text:
"Betreff: Zwangsvollstreckungssache ...in obiger Zwangsvollstreckungssache liegt mir ein Auftrag gegen Sie vor. Einschließlich aller Kosten und Zinsen sind von Ihnen ...€ zu zahlen. In Erledigung meines Auftrages werde ich am ... bei Ihnen vorsprechen. ... Sollte niemand angetroffen werden oder die Vollstreckung ergebnislos verlaufen kann der Auftraggeber das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gem. § 807 I 1 ZPO
beantragen. ... Die Zwangsvollstreckung kann nur abgewendet werden wenn Sie zu oben genanntem Termin den Gesamtforderungsbetrag in bar zur Zahlung bereithalten, oder mir den Betrag rechtzeitig überweisen und die Zahlung zum Termin nachweisen."
Ich kenne mich mit der Vorgehensweise von Zwangsvollstreckungen nicht aus, muss vor einer Vollstreckung ein Urteil eines Gerichtes vorliegen? Mir erscheint dies als ein sehr schnelles Vorgehen, nach einer Mahnung gleich eine Zwangsvollstreckung? Was bedeutet dieses Schreiben konkret?
P.S.: Der Betrag wurde von mir bereits an den JS überwiesen.
-- Editiert von Lanyard am 15.11.2006 22:28:26
-- Editiert von Lanyard am 15.11.2006 22:29:42
Vollstreckungssache
15. November 2006
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Frage vom 15. November 2006 | 22:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungssache
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#1
Antwort vom 16. November 2006 | 10:34
Von
Status: Beginner (119 Beiträge, 23x hilfreich)
was soll ein JS sein?
öffentliche firmen sind immer schnelle mit mb oder inkasso
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