Hallo Forum, wir haben gegen einen Kunden eine Forderung die wir auf "normalem" Weg bisher nicht realisieren konnten. Aus 45 € sind zwischenzeitlich durch Gerichtskosten und den Gerichtsvollzieher 460,00 € geworden. Der GV trifft ihn nie an, der Haftbefehl kann nicht vollstreckt werden und die Banken haben eigene Forderungen denen sie den Vorrang einräumen. Nun ist uns bekannt geworden, dass der Schuldner über Grundbesitz verfügt. Können wir nun zu einem Notar gehen und die Forderung im Grundbuch eintragen lassen? Kann (darf) der Notar auf unseren Antrag hin prüfen, ob der Schuldner (oder nur seine Frau) als Eigentümer im Grundbuch steht? Steht nur die Frau im Grundbuch, würde der Eintrag nicht erfolgen können und kostenpflichtig abgelehnt werden.
Martin
Vollstreckungsbeschluss ins Grundbuch eintragen
25. Juli 2017
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Frage vom 25. Juli 2017 | 15:11
Von
Status: Beginner (145 Beiträge, 38x hilfreich)
Vollstreckungsbeschluss ins Grundbuch eintragen
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 26. Juli 2017 | 00:43
Von
Status: Lehrling (1587 Beiträge, 976x hilfreich)
Nein, das geht nicht. Eine Zwangssicherungshypothek kann erst ab 750 € eingetragen werden (§ 866 Abs. 3 ZPO ).
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