Hallo,
ich habe einen Vollstreckunsbescheid beantragt, die Zustellung durch´s Gericht durchführen lassen und die Ausfertigung für den Antragsteller( ich!) erhalten. Was mache ich nun am sinvollsten? Wo muß ich einen Gerichtsvollzieher beantragen oder geht´s auch über das Amtsgericht ( bei mir oder dem Gegner?)? Was wird mich der Gerichtsvollzieher kosten und bekomme ich diese Geld wieder? Oder soll ich ein Inkassounternehmen beauftragen, und welches ist seriös? Was kostet mich dies?
Ich habe absolut keine Ahnung was ich jetzt machen muß! Ich hätte nun wirklich bald mal mein Geld gerne! :-(((
Gruß
acquaviva
Vollstreckungsbescheid, was ist nun zu tun???
29. September 2001
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Frage vom 29. September 2001 | 15:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid, was ist nun zu tun???
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#1
Antwort vom 1. Oktober 2001 | 12:18
Von
Status: Schüler (255 Beiträge, 43x hilfreich)
Eigentlich steht alles auf deiner Ausfertigung hinten drauf. Möglich ist, einen Gerichtsvollzieher (GV) am Ort des Schuldners zu beauftragen. Hier schickst du den Vollstreckungsauftrag am Besten an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle am Amtsgericht, das für den Schuldnerwohnort zuständig ist. Die Kosten des GV richten sich nach dem, was er macht. Auch ob er gleich die eidesstattliche Versicherung abnimmt, spielt eine Rolle.
Inkassounternehmen sind eine meist preisgünstige Alternative, da diese nur Geld nehmen, wenn etwas bei der Sache rauskommt. Die seriösen sind unter www.inkasso.de zu finden.
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