Vollstreckungsbescheid während Insolvenz, Gläubiger bleibt hartnäckig

15. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.11.2020 10:05:42
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid während Insolvenz, Gläubiger bleibt hartnäckig

Guten Abend
mein Verbraucherinsolvenzverfahren wurde letzten Monat eröffnet. Ein Gläubiger (der auch angemeldet bzw in der Liste eingetragen ist), ruft an, sendet Emails und schickt dennoch Mahnbescheide und letzte Woche nun einen Vollstreckungsbescheid. Mein InsO-Verwalter sagte, dass dieser über meine InsO in Kenntnis gesetzt wurde.

Aber ich mache mir dennoch irgendwie sorgen.
1. Muss oder sollte ich diesem Vollstreckungsbescheid widersprechen?
2. Dieser Vollstreckungsbescheid "verbrennt" doch nach der Restschuldbefreiung, richtig?

Habe kein pfändbares Einkommen.

MfG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

1) Ich würde dort Einspruch einlegen, vor allem um spätere Diskussionen zu vermeiden. Nicht dass irgendwann Diskussionen aufkommen, wenn er nach RSB noch mal pfänden will. Ein Mini-Grund wäre es, dass der Gläubiger die Kosten in die Höhe treibt. So würde, wenn das durchgeht, an ihn mehr ausgekehrt werden müssen. Andere Gläubiger würden, wenn nicht genug Masse vorhanden ist, automatisch weniger bekommen.

Selbst wenn es nur wenige Cents sind. Vielleicht kommst du nochmal an einen guten Job, dann würdest du dich ärgern im Nachhinein.

Die Kosten für all das soll der Gläubiger meiner Meinung nach ruhig auch selbst tragen.

2) Es kommt drauf an, wann die Forderung entstand und insofern ist sie, VB hin oder her, nach erteilter RSB "verbrannt".

So eine Aktion ist für den Gläubiger einfach unsinnig. Wenn eine Forderung zur Tabelle angemeldet ist, kann später auch aus der Tabelle heraus gepfändet werden. Sofern das notwendig ist. Einen zusätzlichen Titel braucht man dann als Gläubiger gar nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2424 Beiträge, 719x hilfreich)

Ich vermute mal, dass der Gläubiger schlicht das Mahnverfahren nicht aufhalten konnte. Insofern würde ich hier auch Einspruch einlegen um Streitigkeiten in ein paar Jahren zu vermeiden.

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