Vollstreckungsbescheid von FAREDS

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80-jährige Dame ohne Internetanschluss betroffen

Der Abmahnwahn kennt keine Grenzen mehr. Nicht nur, dass immer mehr Anwälte auf diesen Zug aufspringen und das schnelle Geld machen, jetzt werden auch schon Vollstreckungstitel erwirkt und gegen die Betroffenen eingesetzt.

Uns liegt ein Fall vor, in welchem die Mandantin nicht auf das mit leeren Worthülsen gefüllte Abmahnschreiben der Rechtsanwälte FAREDS reagiert hat.

Steffan Schwerin
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Ein halbes Jahr später stand dann ganz überraschend der Gerichtsvollzieher vor der Tür und wedelte mit einem Vollstreckungsbescheid.

Die Mandantin hatten zuvor weder eine Mahnung, noch einen Mahnbescheid, noch den Vollstreckungsbescheid erhalten.

Faszinierend an der Sache ist vor allem, dass die Mandantin nächsten Monat 80 Jahre alt wird, keinen Internetanschluss hat und mit Sicherheit keine Actionfilme in Tauschbörsen verteilt.

Man darf gespannt sein, wie die Gegenseite sich dazu positioniert.

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

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