Hallo Zusammen,
wir haben eine alte Forderung aus 3 Vollstreckungsbescheiden jetzt bei der Creditreform mit einem Vergleich beglichen.
Nach der Zahlung haben wir von Creditreform die original Vollstreckungsbescheide erhalten. Allerdings sind diese nicht entwertet oder als bezahlt gekennzeichnet worden. Muss dies nicht normalerweise so sein? Könnte jemand jetzt versuchen noch aus einer Zweitschrift des VB zu vollstrecken oder sind wir trotzdem auf der sicheren Seite, weil wir ja die VB's vorliegen haben - wenn auch nicht entwertet? Ist vielleicht eine doofe Frage für manche, aber ich bin da leider absolut unwissend :-)
Danke für eure Antworten!
Vollstreckungsbescheid von Creditreform nicht entwertet
30. Juni 2016
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Frage vom 30. Juni 2016 | 12:29
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 2x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid von Creditreform nicht entwertet
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#1
Antwort vom 30. Juni 2016 | 13:10
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Manche streichen sie durch und schreiben entwertet drauf, manche nicht.
Ist im Endeffekt egal, denn wichtig ist nur, dass du das Original hast. Denn ohne Original können die nicht mehr vollstrecken in Zukunft.
Eine Zweitschrift muss beantragt werden und ist nur zulässig, wenn die erste verloren ging. Du wirst dann dabei gefragt. Da kannst du einwenden "Natürlich ist die nicht verloren gegangen, sondern das Original habe ich, weil alles bezahlt wurde."
Du kannst natürlich einfach deinerseits nun mit einem Lineal quer durchstreichen und bezahlt dazu schreiben. Dann ist es halt von dir entwertet ;-)
#2
Antwort vom 30. Juni 2016 | 13:55
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 2x hilfreich)
Super, danke.
Wäre eine Zweitschrift denn auch als solche gekennzeichnet?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 30. Juni 2016 | 18:03
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
ja
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