Guten Abend,
ich hoffe, ich habe das richtige Forum erwischt. Es geht um folgendes: Ich habe heute einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahr 2003 erhalten. Ich habe damals in einer WG gelebt und eine Gasrechnung wurde nicht bezahlt. Soweit ich mich noch entsinne, konnten wir uns nicht einigen, wer wie viel bezahlt.
Jedenfalls hatte ich, der den Vertrag mit der Gasag abgeschlossen hat, ein paar Mahnungen erhalten. Kurz darauf zog ich aber aus. Und ich muss gestehen, dass ich mich nicht mehr darum gekümmert habe. Jedenfalls habe ich das dann irgendwann vergessen. Und da ich ein paar Jahre in Spanien lebte, habe ich auch nie Post von denen erhalten.
Meine Frage ist, ob nach all den Jahren, nicht irgendwas von den Forderungen verjährt ist. Mit den anderen Mitbewohnern von damals habe ich keinen Kontakt mehr. Ich habe auch kein Problem damit, die Rechnung zu bezahlen. Allerdings möchte ich auch nicht mehr zahlen als nötig.
Hier die Forderungsaufstellung, wie ich sie vom Inkassounternehmen bekommen habe:
Hauptforderung: 198,23 Eur
Nebenforderung verzinslich : 12,50 Eur
Nebenforderung unverzinslich: 27,93 Eur
Zinsen (zzgl. 0,02 Eur jeden weiteren Tag): 101,49 Eur
Auslagen (gemäß 280, 286 BGB): 8,00 Eur
Gesamtforderung: 348,15 Eur
Vielen Dank im Voraus
Vollstreckungsbescheid aus 2003
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein Titel gilt mindestens 30 Jahre lang.
Zitat:Zinsen (zzgl. 0,02 Eur jeden weiteren Tag): 101,49 Eur
Sind die Zinsen tituliert?
Falls nicht, lässt sich da was sparen.
Danke für die Antwort! Woran erkenne ich denn, ob diese Zinsen tituliert sind?
Der Brief, den ich heute erhielt, besteht aus nicht viel mehr als diese Forderungsaufstellung.
-- Editiert von Vio Green am 19.05.2016 00:35
-- Editiert von Vio Green am 19.05.2016 00:35
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Dann würde ich erstmal eine Kopie des Titels anfordern, am besten per Einschreiben.
Gut, dann werde ich das machen. Allerdings haben die mir nur eine extrem kurze Frist eingeräumt, die Summe zu begleichen. Der Brief wurde angeblich am 12.05. geschrieben (erhalten am 18.5.) und bis zum 19.05. soll ich das Geld einzahlen, um weitere Kosten zu vermeiden.
Vielen Dank für die Hilfe!
Diese knappen Fristen sind doch sowieso Blödsinn. Lass dich davon nicht einschüchtern. Wenn die Frist wegen Pfingsten aus effektiv nur 2 oder 3 Werktagen besteht, haut das ein Richter sowieso im Zweifel als unzumutbar um die Ohren.
Davon abgesehen: Ist das wirklich die komplette Aufstellung?
Behaupten die denn, einen Titel zu haben?
Ich sehe hier nichts, was auf einen Titel hindeutet in der Forderungsaufstellung.
Insofern gehe so vor wie Harry empfiehlt und wenn es einen Titel gibt kann man mehr dazu sagen (oder auch nicht).
Wichtig: Sobald du die Titelkopie hast, prüfe die Adresse und ob du damals noch da gewohnt hast. Falls nicht, ist der Titel angreifbar aber nur für zwei Wochen, danach ist es endgültig vorbei.
ZitatDavon abgesehen: Ist das wirklich die komplette Aufstellung? :
Behaupten die denn, einen Titel zu haben?
Ja, das war die ganze Aufstellung. Ob die wirklich den Titel haben, lässt sich aus dem kurzen Schreiben nicht rauslesen. Aber ich denke schon. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die nur so tun. Aber vielleicht bin ich auch zu leichtgläubig.
Danke für die Antwort und für die Tipps!
Was schreiben die denn wortwörtlich?
Weil wenn die gar keinen Titel haben, würde ich schreiben, dass Schulden verjährt sind und gut ist.
Zitat:Ich kann mir nicht vorstellen, dass die nur so tun.
Wir schon
Zitat:Aber vielleicht bin ich auch zu leichtgläubig.
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