Vollstreckungsbescheid aus 2003

19. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Vio Green
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid aus 2003

Guten Abend,

ich hoffe, ich habe das richtige Forum erwischt. Es geht um folgendes: Ich habe heute einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahr 2003 erhalten. Ich habe damals in einer WG gelebt und eine Gasrechnung wurde nicht bezahlt. Soweit ich mich noch entsinne, konnten wir uns nicht einigen, wer wie viel bezahlt.

Jedenfalls hatte ich, der den Vertrag mit der Gasag abgeschlossen hat, ein paar Mahnungen erhalten. Kurz darauf zog ich aber aus. Und ich muss gestehen, dass ich mich nicht mehr darum gekümmert habe. Jedenfalls habe ich das dann irgendwann vergessen. Und da ich ein paar Jahre in Spanien lebte, habe ich auch nie Post von denen erhalten.

Meine Frage ist, ob nach all den Jahren, nicht irgendwas von den Forderungen verjährt ist. Mit den anderen Mitbewohnern von damals habe ich keinen Kontakt mehr. Ich habe auch kein Problem damit, die Rechnung zu bezahlen. Allerdings möchte ich auch nicht mehr zahlen als nötig.

Hier die Forderungsaufstellung, wie ich sie vom Inkassounternehmen bekommen habe:

Hauptforderung: 198,23 Eur
Nebenforderung verzinslich : 12,50 Eur
Nebenforderung unverzinslich: 27,93 Eur
Zinsen (zzgl. 0,02 Eur jeden weiteren Tag): 101,49 Eur
Auslagen (gemäß 280, 286 BGB): 8,00 Eur
Gesamtforderung: 348,15 Eur

Vielen Dank im Voraus





Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ein Titel gilt mindestens 30 Jahre lang.



Zitat:
Zinsen (zzgl. 0,02 Eur jeden weiteren Tag): 101,49 Eur

Sind die Zinsen tituliert?
Falls nicht, lässt sich da was sparen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vio Green
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antwort! Woran erkenne ich denn, ob diese Zinsen tituliert sind?

Der Brief, den ich heute erhielt, besteht aus nicht viel mehr als diese Forderungsaufstellung.

-- Editiert von Vio Green am 19.05.2016 00:35

-- Editiert von Vio Green am 19.05.2016 00:35

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Dann würde ich erstmal eine Kopie des Titels anfordern, am besten per Einschreiben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Vio Green
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Gut, dann werde ich das machen. Allerdings haben die mir nur eine extrem kurze Frist eingeräumt, die Summe zu begleichen. Der Brief wurde angeblich am 12.05. geschrieben (erhalten am 18.5.) und bis zum 19.05. soll ich das Geld einzahlen, um weitere Kosten zu vermeiden.

Vielen Dank für die Hilfe!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Diese knappen Fristen sind doch sowieso Blödsinn. Lass dich davon nicht einschüchtern. Wenn die Frist wegen Pfingsten aus effektiv nur 2 oder 3 Werktagen besteht, haut das ein Richter sowieso im Zweifel als unzumutbar um die Ohren.

Davon abgesehen: Ist das wirklich die komplette Aufstellung?
Behaupten die denn, einen Titel zu haben?
Ich sehe hier nichts, was auf einen Titel hindeutet in der Forderungsaufstellung.

Insofern gehe so vor wie Harry empfiehlt und wenn es einen Titel gibt kann man mehr dazu sagen (oder auch nicht).
Wichtig: Sobald du die Titelkopie hast, prüfe die Adresse und ob du damals noch da gewohnt hast. Falls nicht, ist der Titel angreifbar aber nur für zwei Wochen, danach ist es endgültig vorbei.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Vio Green
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Davon abgesehen: Ist das wirklich die komplette Aufstellung?
Behaupten die denn, einen Titel zu haben?

Ja, das war die ganze Aufstellung. Ob die wirklich den Titel haben, lässt sich aus dem kurzen Schreiben nicht rauslesen. Aber ich denke schon. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die nur so tun. Aber vielleicht bin ich auch zu leichtgläubig.

Danke für die Antwort und für die Tipps!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Was schreiben die denn wortwörtlich?
Weil wenn die gar keinen Titel haben, würde ich schreiben, dass Schulden verjährt sind und gut ist.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die nur so tun.

Wir schon



Zitat:
Aber vielleicht bin ich auch zu leichtgläubig.

Eher Inkassounerfahren ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen