Vollstreckungsankündigung was kann ich tun ?!

12. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
soeviper
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Vollstreckungsankündigung was kann ich tun ?!

Hallo liebe Comunity,

ich weiß nicht mehr weiter und brauche euren Rat. Zu meiner Person ich bin 23 Jahre lebe alleine (über meinen Eltern Mehrfamilienhaus *später noch relevant), habe ein geregeltes Einkommen, keine Schulden und bezahle alle Rechnungen SOFORT!

Heute kam meine Mutter zu mir in die Wohnung und hatte Post für mich die in Ihrem Briefkasten gelandet war obwohl mein Name, deutlich zu lesen, auf dem Brief zu erkennen war.

Nichts ahnend öffnete ich den Brief von der Stadt und begann zu lesen. Mit erschrecken stellte ich das Fettgedruckte "Vollstreckungsankündigung" fest und auch der Inhalt der Post beinhaltet nichts Gutes:
- Mein persönlicher Ansprechpartner ist dort aufgelistet.
- Ein Termin zur Pfändung wurde dort angegeben, an dem mich mein Ansprechpartner gerne persönlich antreffen möchte.
- Text welcher mir erläutert was passiert wenn ich nicht zahle oder Anwesend bin (richterliche Anordnung zum Pfänden, Abgabe eidestattlicher Versicherung, Erzwingungshaft...)
- Auf der rückseite Eine Tabelle mit den offenen Forderungen vom 03.04.12 bis heute ! Darunter der Fällige betrag 80€ + Säumniszuschläge + Mahngebühr + Vollstreckungsgebühr + Auslagen = 112,5€.

Da in dieser schönen Tablle nicht erklärt war WAS ich nicht bezahlt hatte und ich NIE eine Mahnung o.Ä. erhalten habe, habe ich natürlich direkt bei meiner "Ansprechpartnerin" angerufen. Diese erklärte mir darauf hin, dass es sich um ein Buch der Stadtbücherei handelt, welches ich durch NICHTABGEBEN im letzten Jahr bezahlen sollte. (Ich habe von der Stadtbücherei nie eine Errinnerung bekommen, dass ich ein Buch nicht zurückgegeben habe) Dies hätte ich nicht getan, so die Frau. Auch auf ihre Mahnungen hätte ich nicht reagiert, weder auf die von Ihrer seite noch auf die von der der Stadtbücherei. Zudem wäre schonmal einer Ihrer Kollegen bei mir am Haus gewesen, um mich persönlich damit zu konfrontieren und es sei nicht zu erkennen gewesen, "verschleiert" wo ich wohne.

Um das klarzustellen ich wohne in einer Siedlung in einem Mehrfamilienhaus NUR mit meinen Eltern, 2 Briefkästen mit Namen + dem selben Nachnamen + große Hausnummer an der Straße + Klingelschilder.

Als ich es ihr erklärt habe wurde sie leicht patzig und auch auf die Antwort, dass ich nie Mahnungen erhalten habe antwortete Sie nur, "das is aber ärgerlich für Sie"!

Ich war deutlich bedient und ratlos wütend. Ich fragte wie es jetzt weitergeht. Sie meinte wenn ich einen Vollstreckungsbescheid bekomme ist es zu spät entweder ich bezahle oder ich komme vor Gericht....

Deutlich bedient beendete ich das Gespräch mit der netten Dame.

Was soll ich jetzt tun? Ich habe keine Erinnerung/Mahnung von der Stadtbücherei, keine Mahung von der Stadt, kein "verschleiertes" Haus. Ich fühle mich einfach so verarscht und ratlos.

Dann kann ich ja als Stadt immer so agieren schicke ich mal ein paar Brife dieser Art los die Leute zahlen schon!

Wie kann ich vorgehen?

HILFE!


Danke fürs lesen eure Ratschläge und Kommentare.



Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Da passt aber irgendwas gewaltig nicht zusammen. Eine Vollstreckungsankündigung setzt einen Vollstreckungstitel voraus.Der aber muss Dir zugestellt worden sein. Ob da eine Kollegin vor Ort war, um Dich persönlich zu mahnen und Dich nicht gefunden hat, ist völlig ohne Belang.
Wenn im Gespräch dann davon die Rede war, dass die Sache jetzt vor Gericht geht, ist das vorherige Schreiben unverständlich.
Wenn Du Dir sicher bist, nie was erhalten zu haben, würde ich es drauf ankommen lassen.

-----------------
""

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
soeviper
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

danke für deine Antwort :)

Ich bin sowas von wütend. Die Frau am Telefon (meine Ansprechpartnerin) machte nicht den kompetentesten Eindruck, auch ihre Antwort es wäre ärgerlich für mich, dass ich vorher nichts erhalten habe hat mich sehr erzürnt.

Ich Frage mich die ganze Zeit ob es sich für mich lohnt einen Anwalt einzuschalten, ich habe und hatte keine finanziellen Probleme (im Gegenteil). Zum Zeitpunkt der ersten Forderung (80€) lebte ich noch unten bei meinen Eltern! Auch die haben und hatten keine finanziellen Probleme und bezahlen alles rechtzeitig!!!

Es macht schon aus diesem Grund keinen Sinn hätte ich von dem Buch gewusst (es ist bis jetzt noch nicht mal geklärt um welches es sich handelt und ob ich es wirklich "behalten" habe... warte noch auf eine Antwort der Bücherei!) hätte ich es bezahlt.

Ich finde die ganze Situation eine richtige Frechheit... nur lohnt es sich bei den Anwaltskosten etc dem mal meine Situation zu schildern und ggf weitere Schritte einzuleiten ?

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38487 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wo ist denn nun das Buch?

wirdwerden

-----------------
""

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.337 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen