Vollstreckungsankündigung FA ... und nun?

5. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Dieter007
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)
Vollstreckungsankündigung FA ... und nun?

Habe vom FA eine Vollstereckungsankündigung erhalten wegen noch offener Steuernachzahlungen, die ich NICHT bezahlen kann.

Es sind weder finanzielle Reserven/Werte vorhanden noch Auto oder sonstige Wertgegenstände. Halt nur, was man zum Leben benötigt.

Wie ist die Vorgehensweise nun vom FA? Die haben die Verzugszinsen bis MItte August ausgerechnetn und mich aufgefordert, SOFORT zu zahlen. Wie berist erwähnt kann ich dies nicht,

Ich gehe daher davon aus, nachdem der betrag nicht bis zur Zinseendberechnung eingegangen ist, werden sie einen Vollstreckungsbeamten losschicken - richtig?

Was passiert, wenn ich mich nun ganz schnell ummelde und eine neue Adresse habe? Sollte ich diese dem FA mitteilen? Wird der Vollstreckungsversuch dann an dieser neuen Adresse vorgenommen?

... eine Lohnpfändung wegen Unterhalt liegt schon vor und wird vom Arbeitgeber bereits bedient. Somit kann sich das FA doch nur "hinten anstellen", da die vorhandene Unterhaltzspfändung aufgrund des Eingangs beiom AG vorrrangig ist???

In einem persönlichen gespräch wurde mir vom FA auch "versprochen", ich sollte eine EV abgeben. Wie ist dort die Vorgehensweise?

Gibt es einen bestimmten Zeitrahmen für all dies - sprich, müssen diverse Fristen vom FA, Vollstreckungsbeamten, etc... eingehalten werden?

DANKE für eure Hinweise.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ich würde mich mit den Vollzugsbeamten oder dem FA unterhalten und eine Ratenzahlung vereinbaren. Evtl. hilft es auch zu zeigen dass derzeit schon eine Pfändung läuft, dass diese sich also hinten anstellen müssen.

Das Ummelden (ich nenne es mal boshafterweise "Wegrennen") verzögert die ganze Angelegenheit so gut wie gar nicht.

Die EV wird dann ggf. vom Vollsteckungsbeamten abgenommen, wo Du praktisch Deine gesamten finanziellen Verhältnisse offenlegst.

Ich würde Dir daher empfehlen schnellstens das Gespräch mit dem FA aufzusuchen, denn so kann auch in der Zukunft schlimmeres verhindert werden.

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dieter007
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Albarion,

danke für den Hinweis und die Antwort.

Genau das habe ich gemacht; hatte einen Termin beim FA um denen meine finanzielle Situation darzulegen. Man war weder bereit Stundung noch Aufschub der Vollstreckung einzuräumen.

Als Antwort bekam ich lediglich eine Broschüre zum Thema Privatinsolvenz in die Hand gedrückt und man riet mir, schnellstmöglich einen Termin bei enem Schuldnerberater zu vereinbaren; aber die haben erfahrungsgemäß monatelange Wartezeiten.

Meine Frage, wie es denn nun weitergehen würde, wurde so beantwortet: "Kerin Magier der Welt wird sich in die Karten schauen lassen und die Tricks verraten".

... eine wirklich ineteressante Aussage für jemanden der Rat und Hilfe sucht.
Ich hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, die Schulden per Ratenzahlung zahlen zu wollen (trotz meiner knapp 950 EUR netto). Einziger Hinweise, ich müsse damit rechnen eine EV abgeben zu müssen und dass der Vollstreckungsbeamte mich demnächst aufsuchen würde.

Es gibt zwar keine Werte die ich "in Sicherheit" bringen könnte, trotzdem wäre ich dankbar wenn ich wüsste, wie in diesen Fällen üblicher Weise vorgegangen wird.

... wie schnell kommt der VB - z.B. 2 oder 3 Tage nach dem Zinsendtermin, muss er sich vorher ankündigen, mit wieviel Tagen Vorlaufzeit, wie lange dauert es bis er von mir die EV haben will, kann und wird mich das FA in die PI zwingen? ... oder warten sie ab mit der PI - schließlich habe ich in 2 Jahren nachweislich rund 800 EUR weniger an Unterhalt zu zahlen und könnte dann natürlich auch mehr abzahlen.

Da cih berufstätig bin und nicht auf Abruf verfügbar, würde ich gerne entsprechend planen können.

DANKE nochmals für Hinweise und Rückmeldungen.

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

(1.)
Stichwort: Ratenzahlung

So etwas kann man nicht mit dem Vollziehungsbeamten des Finanzamtes aushandeln, sondern da zu muss man entweder einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub oder einen Stundungsantrag bei der Vollstreckungsstelle stellen. Mündlich hat man ihnen ja schon mitgeteilt, dass man das wohl nicht machen wird. Natürlich können Sie aber auch einen schriftlichen Antrag stellen über den dann mit einem Bescheid entschieden werden muss. Gegen einen ablehnenden Bescheid könnten sie vor dem Finanzgericht klagen.

Die Erfolgsaussichten sind dürftig. „Ich kann aber nicht bezahlen", ist noch nie ein ausreichender Grund gewesen, um mit der Vollstreckung (vorübergehend) aufzuhören.

Wenn man Ihnen zur Verbraucherinsolvenz geraten hat, werden die Rückstände auch nicht gerade gering sein. Wer z.B. bei 5.000,- € Rückstand 50,- €-Raten anbietet, darf weder beim Finanzamt noch beim –gericht auf Erfolg hoffen.

(2.)

quote:
"Kein Magier der Welt wird sich in die Karten schauen lassen und die Tricks verraten".

So dolle werden die Tricks schon nicht sein.

Erst wird versucht, Forderungen zu pfänden (Arbeitgeber, Bank, Lebensversicherung, …). Das Finanzamt weiß ziemlich viel über Sie, schließlich legen Sie denen ja bei der Steuererklärung auch so einiges vor.

Dann stiefelt der Vollstreckungsbeamte los. Wenn Sie eh nicht zahlen können, hat es keinen Sinn, dem das Leben schwer zu machen (Ummelden, Nicht in die Wohnung lassen, etc.). Zur Not taucht der mit gerichtlichem Durchsuchungsbeschluss auf. Sind Sie dann z.B. nicht zu Hause, haben Sie im schlimmsten Fall eine kaputte Wohnungstür, eine durchwühlte Wohnung, einen erbosten Vermieter und tratschende Nachbarn.
Oft weiß der Beamte, dass es bei ihnen gar nichts zu holen gibt, aber er muss es dennoch versuchen, weil …

… dies die Voraussetzung ist, um Sie zur eidesstattlichen Versicherung vorzuladen. Da müssen Sie dann „die Hosen runterlassen". Wird dabei etwas neues bekannt, geht’s mit Pfändungen weiter, ansonsten haben sie höchstens drei Jahre lang Ruhe, danach fängt alles wieder von Vorne an.

Wenn sie dass nicht wollen… vielleicht wird die Sache mit der Verbraucherinsolvenz dann doch noch wirklich interessant für Sie.

(3.)
Konkreten Rat gibt’s nicht: Dazu müsste man wissen, wie hoch die Rückstände sind, was sie anbieten können und wie überhaupt Sie sich vorstellen, die Rückstände abzutragen.

(4.)
Ganz wichtig wäre es auch zu prüfen, ob die Steuerbescheide, die den Rückständen zugrund liegen, noch geändert werden können. Dies ist bspw. bei „Schätzbescheiden" sehr oft der Fall. Durch Abgabe einer Steuererklärung kann der Schuldner seine Schulden oft ganz erheblich vermindern.
(eigentlich müsste das Finanzamt sie darauf hingewiesen haben – oft werden solche Hinweise aber nicht oder falsch verstanden)


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6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dieter007
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)

@Mausi1939. danke; sind schon recht hilfreiche Hinweise.

Der heutige Steuerrückstand beläuft sich auf rund 50Tsd EUR (incl. der erheblichen Verzugszinsen, die fast 50% ausmachen).

Es soll auch nicht darum gehen, den Vollstreckungsbeamten zu ärgern. Fakt ist nur, ich bin momentan sowieso im Umzug und mir wird die neue Wohnung in der nächsten Woche übergeben. In der aktuellen Wohnung, die ich vorübergehend noch mit meiner Ex bewohne, bin ich momentan nur noch Gast; war bisher kein Problem, da ich fast nur im Ausland auf Dienstreise bin.

Natürlich möchte weder ich noch sie daß der GV oder "Vollstrecker" dann bei ihr etwas pfändet, weil er davon ausgeht dass es mir gehört oder mit gehört.

Hatte bisher halt keine Zeit eine Wohnung zu suchen, bin aber jetzt fündig geworden.

Arbeitgeber als Drittschuldner pfänden - nun gut, dort liegt aber leider schon die Unterhaltspfändung vor und wird bedient. Ansonsten gibt es weder bei der Bank noch einer LV etwas zu holen:>(((

Hätte ich ansonsten slebst schon gemacht um eine Abzahlung/Ratenzahlung zu starten. Aber mit 1000 netto, die mir nun bleiben, kann ich nun noch wirklich hunderte von EUR jeden Monat abbezahlen.

Insofern habe ich auch kein Problem mit der EV - was steht denn da genau drin, bzw. muss ich bestätigen? Ich habe gehört, das FA könnte (und würde) mich ZWANGSWEISE in die PI schicken - ist das richtig? Falls ja, wie schnell können/dürfen die das machen?

... dann gibt es natürlich noch ein anderes Problem: Ich stehe bei meinem AG auf einer "Transferliste" - bedeutet, ich würde über kurz oder lang eventuell ins Ausland versetzt. Hat, bzw. hätte das einen Einfluss auf eine PI? Falls ja, welchen?

Danke und Gruß

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Sind die Steuerbescheide nicht mehr änderbar - Schätzbescheide? - dann dürfte die Privatinsolvenz der meines Erachtens einzig sinnvolle Weg sein (es sei denn, sie wollen nicht ins Ausland versetzt werden, sonder auch gleich für immer da bleiben), denn bei der Höhe der Rückstände beim Finanzamt, und von dritter Seite liegt ja auch schon eine Lohnpfändung vor, hat man bei dem gegenwärtigen Einkommen keine realistische Chance, schuldenfrei zu werden (zumindest schnellt schuldenfrei zu werden als mit Privatinsolvenz).

Zur Frage, wie schnell das mit der EV geht, kann ich nicht viel mehr tun, als auf das oben beschriebene Prozedere hinweisen, dessen Dauer auch von ihrer "Mitarbeit" abhängt. Bei der Höhe der Rückstände wird das Finanzamt sie aber im Auge behalten und bevorzugt "behandeln".


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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

@Mausi: Stichwort: Ratenzahlung - da liegst Du falsch. Er kann und darf bis zu 6 Raten ausmachen. Nach der 6. Rate muss dann aber die komplette Forderung abbezahlt sein.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

quote:
@Mausi: Stichwort: Ratenzahlung - da liegst Du falsch. Er kann und darf bis zu 6 Raten ausmachen. Nach der 6. Rate muss dann aber die komplette Forderung abbezahlt sein.


Nur aus Neugierde: Das steht genau wo?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>@Mausi: Stichwort: Ratenzahlung - da liegst Du falsch. Er kann und darf bis zu 6 Raten ausmachen. Nach der 6. Rate muss dann aber die komplette Forderung abbezahlt sein. <hr size=1 noshade>

Hier werden Steuerschulden nach der Abgabenordnung vollstreckt. Der Vollziehungsbeamte des Finanzamtes hat keinen Verhandlungsspielraum. Der Vollstreckungsschuldner muss sich an die Vollstreckungsstelle des Finanzamtes wenden und dort Vollstreckungsaufschub (§ 258 AO ) oder Stundung (§ 222 AO ) beantragen. In beiden Fällen müssten die Verbindlichkeiten in überschaubarem Zeitraum zurückgetragen werden - z.B. innerhalb von 6 Monaten (insoweit mag Albarion Recht haben) -, doch ist dies bei vorliegend 50 Tsd. Schulden nicht realistisch.


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nur aus Neugierde: Das steht genau wo?

<hr size=1 noshade>

Es ist sicher die analoge Anwendung des § 806b ZPO gemeint, wenn nicht eine ähnliche Vorschrift in den Vollstreckungsanweisungen der Finanzbehörde zu finden ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Dass es bei einer Summe i.H. von 50 Tsd. Euro unwahrscheinlich ist innerhalb von 6 Monaten diesen Betrag zurückzubezahlen, ist klar. Es war ja nur als Beispiel genannt, dass eineRatenzahlung möglich wäre.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Dieter007
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)

@Mausi1939 - Nachfrage zu diesem Kommentar:
dann dürfte die Privatinsolvenz der meines Erachtens einzig sinnvolle Weg sein (es sei denn, sie wollen nicht ins Ausland versetzt werden, sonder auch gleich für immer da bleiben) ,

Können sie mir dies bitte etwas deutlicher erläutern? Ich verstehe daraus, dass die PI nur als sinnvoll erscheint, wenn ich nicht auf DAUER ins Ausland versetzt werde?

... und noch eine Frage: Kann und darf das FA mich in die PI zwingen, bzw. einen Anrag von dritter Seite stellen? Möchte ich eigentlich nicht, da ich die Schulden komplett abzahlen will - in welchem Zeitraum auch immer!

Wäre für weiter Hinweise dankbar!

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Was haben die denn von einer PI (oder Kontopfändung)? Wie sieht es aus, wenn das Finanzamt jetzt erstmal 50 oder 100 Euro oder wie auch immer pro Monat kriegt (z.B. Dauerauftrag einrichten für Überweisung, ist einfacher, als wenn es der Arbeitgeber erneut anweisen muss) und eben mehr, wenn weniger Unterhalt ansteht? Was würde der Gerichtsvollzieher vom Finanzamt dazu sagen? Am besten da mal anrufen und das alles besprechen, oder? Wäre das eventuell eine Möglichkeit? Kann für bestimmte Sachen von der Lebensgefährtin mit Beleg klar gemacht werden, dass es sich um ihre Sachen handelt?
Formulartechnisch etc. gibt es so eine Gerichtsvollzieher-Seite zum Nachkucken. Sorry, ich kenne mich mit dem komischen Schulden-Zeugs auch nicht besonders aus.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Können sie mir dies bitte etwas deutlicher erläutern? Ich verstehe daraus, dass die PI nur als sinnvoll erscheint, wenn ich nicht auf DAUER ins Ausland versetzt werde?

Die Sache mit dem Ausland ist nicht so ganz Ernst gemeint. Ich wollte darauf hinweisen, dass dem Finanzamt, wenn Sie im Ausland sind, die Vollstreckung erschwert oder gar unmöglich wird (z.B. sie müssen beruflich nach Nordkorea). Im EU-Ausland oder anderen „westlichen" Ländern dauert es zwar, aber die dortigen Behörden würden zumindest versuchen, ein Rechtshilfeersuchen (=Vollstreckungsersuchen) umzusetzen. Ob das auch bis zur EV geht, weiß ich nicht. In jedem Fall würden Ihre Schulden aber bestehen bleiben (und weiter anwachsen). Die „Flucht" ins Ausland bringt also nichts, wenn sie nach Deutschland zurückkommen möchten. Haben Sie allerdings vor, dauerhaft nach Nordkorea, Afghanistan, Somalia o.ä. umzusiedeln, wäre eine Vollstreckung wohl unmöglich geworden. – Für mich keine Alternative zur Privatinsolvenz
quote:
... und noch eine Frage: Kann und darf das FA mich in die PI zwingen, bzw. einen Anrag von dritter Seite stellen?

Bei Privatleuten – meine ich – können Gläubiger keinen Insolvenzantrag stellen. Dies ist nur bei Gewerbetreibenden möglich. Die Privatinsolvenz ist aber immer dann die bessere Alternative, um aus den Schulden herauszukommen, wenn der Schuldner nicht in überschaubarem Zeitraum (siehe weiter untern zu Morgause) tilgen kann. Die Wohlverhaltensphase dauert sechs Jahre, in denen der Schuldner sein pfändbares Vermögen abtritt (=also kein Unterschied zur gegenwärtigen Lohnpfändung). Sehen Sie eine realistische Chance, ihre Verbindlichkeiten in einem kürzeren Zeitraum zu tilgen, ist Privatinsolvenz nicht unbedingt sinnvoll, glauben Sie, auch in sechs bis sieben Jahren noch Abzahlen zu müssen, ist Privatinsolvenz wahrscheinlich sinnvoll – weiteres muss die Schuldnerberatung leisten.
quote:
Wie sieht es aus, wenn das Finanzamt jetzt erstmal 50 oder 100 Euro oder wie auch immer pro Monat kriegt (z.B. Dauerauftrag einrichten für Überweisung, ist einfacher, als wenn es der Arbeitgeber erneut anweisen muss) und eben mehr, wenn weniger Unterhalt ansteht? Was würde der Gerichtsvollzieher vom Finanzamt dazu sagen? Am besten da mal anrufen und das alles besprechen, oder? Wäre das eventuell eine Möglichkeit?

Bitte beachten Sie, dass das Verfahren mit dem Vollstreckungsbeamten des Finanzamtes etwas anders abläuft, als mit dem normalen Gerichtsvollzieher. Der Schuldner hat Gelegenheit, mit der Vollstreckungsstelle des Finanzamtes über Stundung oder Vollstreckungsaufschub zu verhandeln. Die Bestimmungen in der Abgabenordnung habe ich bereits benannt. Eine „zusätzliche Verhandlungsrunde" mit dem Vollziehungsbeamten gibt es nicht, denn der hat die Entscheidung der Vollstreckungsstelle zu Stundung oder Vollstreckungsaufschubsantrag zu beachten.

Da die Bestimmungen der AO vorsehen, dass die Rückstände in überschaubarem Zeitrahmen zurückzuführen sind, müssten bei 5o Tsd. € Rückständen wohl schon 10.000-€-Raten angeboten werden. Mit einem 50-€-Abzahlungsplan, der sich über 40 – 50 Jahre erstrecken würde, dürften die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen gestundet wird „leicht" überschritten sein. Gerade dieser Zeitraum zeigt aber, dass Privatinsolvenz durchaus sinnvoll sein kann.


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4x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Also er muss sich an die Vollstreckungsstelle des Finanzamts wenden? Er kann jedenfalls keine 1000 Euro pro Monat zurückzahlen, er hat ja gesagt, was bei ihm Sache ist. Ich hab nur gemeint, weil er geschrieben hat, dass er lieber keine PI möchte.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Mausi, verstehe ich das richtig: Wenn er PI beantragt, bekommt er unter bestimmten Voraussetzungen in einigen Jahren die Restschuldbefreiung, und ansonsten darf er noch viel länger abstottern, was oberhalb der Pfändungsgrenze ist?

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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Dieter, wann steht weniger UH an, und inwieweit könnten dann die Raten erhöht werden? Geht es bereits um 500 Euro pro Monat? Das ist sicher auch wichtig für die Bestandsaufnahme und die Verhandlungen, die anstehen.

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