Vollstreckungsankündiging

29. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Alexvb
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 7x hilfreich)
Vollstreckungsankündiging

Die gute alte Rundfunkgebühr....
Moin,
ich habe heute einen Brief erhalten, in dem mir die Vollstreckung angekündigt wird.
Dieses Schreiben ist ein roter Zettel, der ohne Briefumschlag persönlich meiner Frau übergeben wurde.
Auf dem Zettelchen ist nicht mal ein Stempel des Amtes. So ein Schreiben habe ich in 3 min. selbst verfasst.
So etwas in der heutigen Zeit noch rechtens?
Diese Art der Ankündigung braucht doch definitiv einen anderen Werdegang, als so eine Zustellung!? Oder bin ich da auf dem Holzweg.
Dreht sich um den Landkreis SH.
Und ja, ich bin ein Mensch, der diesen ****** Beitrag nicht zahlt und dies auch nicht will.

Schöne Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119621 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Alexvb):
Diese Art der Ankündigung braucht doch definitiv einen anderen Werdegang, als so eine Zustellung!?

Wie hätte man es denn gerne? Berittener Landbote? Oder verlesung durch den Bundespräsidenten?

Derzeit ist die Zustellung durch einen Boten der nicht nur Inhalt sondern auch Zustellung bezeugen kann die gerchtsfesteste Art die es gibt.
Von daher: Pech gehabt



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10652 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Alexvb):
Dieses Schreiben ist ein roter Zettel, der ohne Briefumschlag persönlich meiner Frau übergeben wurde.


Damit ist sowohl die Zustellung als auch der Inhalt Gerichts fest nachgewiesen.

Was tun?
Entweder schnellst möglich zahlen (noch diesen Monat!) oder eben auf den Gerichtsvollzieher warten.

-- Editiert von spatenklopper am 30.11.2016 00:01

0x Hilfreiche Antwort

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