Hallo Leute
Habe mal wieder eine Frage an die Profis. Diesmal geht es um eine offene Vollstreckungsforderung eines Verwandten. Dieser hat vor einer Weile ein Problem mit einem Mieter gehabt, der die letzten 3 Mieten nach der Kündigung nicht gezahlt hat und sich dann ins Nicht-EU-Ausland abgesetzt hat. (Schweiz)
In Deutschland haben wir nun ein rechtskräftiges Vollstreckungsurteil über die Streitsumme. Der Schuldner hat aber noch nie aus seinem neuen Wohnsitz in der Schweiz geantwortet und will auch nicht zahlen.
Haben wir eine Chance die Forderung auch in der Schweiz geltend zu machen? Wird das (wie ich gehört habe) durch Auslandsverfahren und co. sehr teuer?
Vielen Dank für eure Hilfe!
MfG
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Vollstreckung im Nicht EU-Ausland ?
15. Dezember 2010
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Frage vom 15. Dezember 2010 | 19:07
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckung im Nicht EU-Ausland ?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 16. Dezember 2010 | 11:23
Von
Status: Schüler (231 Beiträge, 92x hilfreich)
Zu aller erst kannst du mit einem deutschen Titel in der Schweiz nichts anfangen.
Ein schweizerisches Gericht muss den Titel bestätigen und für vollstreckbar erklären. Dieser Schritt wird auch Zwischenverfahren genannt.
Das schweizerische Gericht benötigt die eine oder andere Unterlage um den Titel für vollstreckbar zu erklären, wie z.B. Nachweis des vollstreckbaren Titels mit Zustellungsvermerk (evnt. mit Rechtskraftvermerk).
Das ganze Verfahren kostet natürlich. Wird nach Streitwert bemessen.
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