Vollstreckung gegen Unternehmen mit ruhender Geschäftstätigkeit

5. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
webyogi
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 8x hilfreich)
Vollstreckung gegen Unternehmen mit ruhender Geschäftstätigkeit

Hallo,
ich bin einem Online Betrüger aufgesessen und habe zivilrechtliche ein vollstreckbares Urteil über 2.000,- Euro gegen den online Händler erwirkt. vor einem Monat habe ich Vollstreckung beim zuständigen Amtsgericht in Frankfurt. bei telefonischer Nachfrage bezüglich Status bin ich aus allen Wolken gefallen. Der zuständige Gerichtsvollzieher erklärte mir, dass aufgrund von Arbeitsüberlastung jetzt erst die Vollstreckungsaufträge aus Juli 2017 bearbeitet würden und seinem Kenntnisstand nach das beklagte unternehmen die Geschäftstätigkeit eingestellt habe. Der Handelsregisterauszug besteht aber noch, das Unternehmen (UG mit Haftungskapital 500,- Euro) ist noch nicht liquidiert.
Auf der anderen Seite habe ich ermittelt, dass der GF der beklagten Firma die Büroräume unter Hinterlassung von Mietschulden verlassen hat und nicht mehr gesehen wurde. Die Büroräume sind offensichtlich noch nicht geräumt worden. Der GF ist im übrigen seit einigen Monaten in einem anderen Teil Deutschlands als neuer Geschäftsführer einer GmbH wieder aufgetaucht.
Welche Chance habe ich, meine Forderungen noch durchzusetzen? Gibt es eine Möglichkeit, den GF persönlich haftbar zu machen? Ein Anzeige habe ich bereits gestellt, die für Online Kriminalität zuständige Behörde ermittelt noch und wegen der großen Zahl Geschädigter wird sich das auch noch ein Weilchen hinziehen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Welche Chance habe ich, meine Forderungen noch durchzusetzen?

Wenn die Firma demnächst liquidiert wird (=Insolvenz) musst du deine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden und hoffen, dass irgendwas übrig bleibt. Da bei so etwas erfahrungsgemäß Geld in dunklen Kanälen verschwindet, ist es eher utopisch, dass man wirklich viel erhält.

Der zweite Punkt wäre, sobald man entsprechende Hinweise hat, die Forderung gegen den GF als natürliche Person zu stellen. Also Rückgriff auf den Geschäftsführer. Oder auch Rückgriff auf Gesellschafter. Das ist möglich, wenn man Beweise für beispielsweise eine Insolvenzverschleppung hat. Das kann aber auch beliebig komplex werden, je nach Situation.

Über diesen Weg kommt man an das Privatvermögen der Betrüger. Dort dann einen Titel mit eingetragener "vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" besorgen, damit die Forderung nicht in Rahmen einer Privatinsolvenz untergeht. Da gilt dann dasselbe. Also Hoffen, dass jemals genug Geld da sein wird, damit man auch ein Stück vom Kuchen erhält.

Im Endeffekt kann dir hier niemand etwas zu den Chancen sagen, auch ein Anwalt wohl nicht, denn das kommt immer stark auf den Einzelfall an.

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