Vollstreckung ,/, Gesamtschuldner

15. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Vollstreckung ,/, Gesamtschuldner

Ist bei Gesamtschulnern sinnvoller gegen die Schuldner einen nach dem anderen vollzustrecken, oder entstehen bei gleichzeigigen Vollstreckung gegen alle Schuldner sowieso nur 1x Gebühr ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Am sinnvollsten wäre es gegen den Schuldner zu vollstrecken, der am zahlungskräftigsten ist.
Wenn gegen mehrere Gesmtschuldner vollstreckt wird, werden die Gebühren von jedem erhoben.
Wird gegen Gesmtschuldner wegen der Gesamtschuld zugleich vollstreckt , ist es denkbar, daß die Gebühr nur einmal erhoben wird.
Auch für die Vollstreckungsgebühren besteht Haftung der Gesamtschuldner



3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

...Wenn gegen mehrere Gesmtschuldner vollstreckt wird, werden die Gebühren von jedem erhoben.
Wird gegen Gesmtschuldner wegen der Gesamtschuld zugleich vollstreckt , ist es denkbar, daß die Gebühr nur einmal erhoben wird.

Sind die obige Sätze nicht widersprüchlich ?
Oder wird der ersten Satz die getrennten Vollstreckungen gemeint ? .

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Oder wird der ersten Satz die getrennten Vollstreckungen gemeint ?

So ist es; zum Unterschied von zugleich.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

weiß jetzt besser:

Wenn Gesamtschuldner gemeinsame ADRESSE haben, dass nur 1 Gerichtsvollzieher zu beauftragen ist,
entsteht nur 1x Gebühr.

Bei Kontopfändung richtet sich die Gebühr nach den PERSONen.

3x Hilfreiche Antwort

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