Vollständiger Name im Forum

7. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
fb_user
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollständiger Name im Forum

Sehr geehrte Experten,

vor einige Zeit habe ich mich in einem Forum mit vollständigen Namen als Username registriert.

Wenn man nun meinen Namen googlet, findet man diese Foreneinträge.
Der Betreiber des Forums weigert sich, die Einträge zu löschen bzw. meinen Nachnamen zu anonymisieren, er meint, meinen Namen würde es ca. 2000 mal geben und ich somit kein Recht auf meine Löschung habe.

Soweit ich weiß, gibt es meinen Namen aber nur 1 - 3 mal in Deutschland, von daher muss mein Nachname doch entfernt werden, oder?

Ich bitte um eure Meinung.

Mit freundlichen Grüßen,
fb_user

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

1.) Der Urheber eine Werkes, hier eines Textes, hat die freie Wahl zu entscheiden, ob sein Werk mit seinem bürgerlichen Namen erscheinen soll, mit einem Pseudonym (Künstlername) oder anonym (also ohne jegliche Urheberbezeichnung):

UrhG § 13 Anerkennung der Urheberschaft
"Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist."

Seinen diesbezüglichen Wunsch äußert der Urheber in der Regel im Zuge der "UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten", also bei den Vertragsverhandlungen mit einem Verlag - oder bei der Anmeldung in einem Internetforum.

Danach ist der Wunsch des Autors Befehl, wenn der Verleger oder der Forum-Betreiber ihn akzeptiert hat. Ausnahmen von dieser Willenserklärung, diesem Vertrag über die Namensnennung, die Urheberbezeichnung könnten sich höchstens aus Irrtümern ergeben usw. laut BGB Titel 2 Willenserklärung.

2.) Nachträglich hat der Urheber nun nur eine Möglichkeit, sein damals eingeräumtes Nutzungsrecht unter dieser damals freiwillig vertraglich gewählten Urheberbezeichnung zurückzurufen:

§ 42 UrhG Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung
"(1) Der Urheber kann ein Nutzungsrecht gegenüber dem Inhaber zurückrufen, wenn das Werk seiner Überzeugung nicht mehr entspricht und ihm deshalb die Verwertung des Werkes nicht mehr zugemutet werden kann.
(...)
(3) Der Urheber hat den Inhaber des Nutzungsrechts angemessen zu entschädigen. Die Entschädigung muß mindestens (...)"

Ein peinliches Berührtsein von seinen damaligen evtl. pubertären Äußerungen genügt in der Regel nicht. Ein akzeptabler Wandel der Überzeugung wäre eher einer vom Kriegstreiber zum Pazifisten oder so - aber das entscheidet ein im Streitfall angerufenes Gericht.

Gruß aus Berlin, Gerd

-----------------
"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Nur wenn es DEIN Nachname wäre.

Scheint es aber gerade nicht zu sein. Somit gibt es auch keinen Anspruch auf Entfernung.


Anders wäre es wenn eine Kombination aus Vor- und Nachname verwendet würde und diese einmalig wäre.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb_user
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend,
vielen Dank für eure Antworten.

Der Username in diesem Forum besteht aus meinem Vor, und Nachname hier ein beispiel:

max-mustermann
schrieb folgenden Beitrag:
bla bla bla

Soweit mir bekannt ist, existiert mein Name in Kombination mit VOR und NACHNAME nur einmal in Deutschland.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Meine Bücher erscheinen auch unter meinem vollen Vor- und Zuname.

Ob ich dies nach einer Geschlechtsumwandlung ändern lassen kann und was das mich kostet gegenüber den Verlagen,

oder nach einer Heirat oder eine Adotion,

das befrage ich ein Gericht aber erst, wenn es soweit ist ;) .

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Warum sollte es bei Foren anders ausschauen? Weil die noch flüchtiger sind als heuer das Geschlecht der Leute und deren Familienstand?

PPS. Wenn Günter Grass morgen Frollein Müller-Eppensiel heiratet: Muss sein Verleger dann auf dessen Wunsch sämtliche Bücher von ihm einstampfen und unter dem neuen Namen neu herausgeben ???

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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