Guten Tag,
wir wollen ein privatschriftliches gemeinschaftl. Testament verfassen, uns gegenseitig zu Vollerben einsetzen und die nach dem Tod des Längstlebenden erbenden Personen benennen. Pflichtteilsberechtigte sind nicht vorhanden. Alle Verfügungen sollen wechselbezüglich (mit bestimmten Ausnahmen) sein.
Wir möchten verhindern, daß nicht schon beim 1. Sterbefall der vollständige Testamentstext, z.B. auch die Schlußerben, bekanntgegeben wird. Uns ist die Regelung des § 349 Abs. 1 FamFG bekannt ("soweit sich die Verfügungen trennen lassen"), nur wissen wir nicht, wie das konkret in Worte zu fassen ist.
Kann uns jemand freundlicherweise Formulierungs-Tipps, besser noch einen kurzen Mustertext, im Rahmen des Forums zukommen lassen ?
Vielen Dank im Voraus.
Vollständige Bekanntgabe bei gemeinschaftlichem Testament
29. April 2015
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Frage vom 29. April 2015 | 17:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollständige Bekanntgabe bei gemeinschaftlichem Testament
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 30. April 2015 | 07:15
Von
Status: Master (4247 Beiträge, 2421x hilfreich)
Das könnetn hier vermutlich mehrere, würde aber unter individuelle Rechtsberatung fallen und somut gegen die Forenregeln verstoßen. Also nein, denn diese Regeln sind aus gutem Grund da.
Was man sagen kann: ein notarielles Testament erspart später den Erbsvhein und Notare sind Spezialisten in Erbberatung. Das ostet dann Geld und somit ist der Grund, warum kostenlose Rechtsberatung verboten ist, auch nicht gegeben.
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