Hallo zusammen,
ich möchte für jemand Anderes einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen da der jenige leider nicht mehr so mobil ist.
Brauche ich dafür eine Vollmacht oder nur den vom Betroffenen unterschriebenen Antrag auf Beratungshilfe? Wenn ich eine Vollmacht brauche, wie müsste die aussehen. Muss ich den Personalausweis des Betroffenen mitnehmen?
Vielen Dank
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Vollmacht für Beantragung Beratungshilfeschein
30. August 2010
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Frage vom 30. August 2010 | 22:50
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 3x hilfreich)
Vollmacht für Beantragung Beratungshilfeschein
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#1
Antwort vom 31. August 2010 | 01:39
Von
Status: Lehrling (1215 Beiträge, 381x hilfreich)
Frag doch mal auf beim Gericht nach, welche Unterlagen sie brauchen und was für eine Autorisierung erforderlich wäre. Oder kann der Anwalt bzw. die Anwältin des Betreffenden den Beratungshilfeschein besorgen?
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#2
Antwort vom 31. August 2010 | 08:57
Von
Status: Schüler (474 Beiträge, 192x hilfreich)
Oder Ihr Bekannter füllt das Antragsformular aus und Sie werfen es in den Briefkasten, Anträge auf Beratungshilfe können nämlich auch schriftlich gestellt werden.
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"C.Konert
Diplom- Jurist
MLU Halle-Wittenberg"
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#3
Antwort vom 31. August 2010 | 09:04
Von
Status: Beginner (115 Beiträge, 47x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 2. September 2010 | 20:48
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 3x hilfreich)
danke an den Kollegen Konert
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