Vollmacht bei ideeller Hälfte?

4. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Mauseschnuffel
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 38x hilfreich)
Vollmacht bei ideeller Hälfte?

Meine Frau und ich besitzen die Wohnung "je zur Ideellen Hälfte" was ja bedeutet "gemeinsam". Wenn nun nur einer von uns zur Versammlung geht, braucht der dann von der "ideellen Hälfte" eine Vollmacht?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
yunglo
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 126x hilfreich)

Hallo,
Was sagt die TE (Gemeinschaftsordnung) darüber aus?
in den meisten Fällen wird darin vermerkt sein, daß Ehegatten, soweit sie Miteigentümer einer Wohnung sind, gegenseitig als bevollmächtigt gelten.

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#2
 Von 
Mauseschnuffel
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 38x hilfreich)

In der TE steht da nichts zu. Nur das sich alles nach WEG richtet.

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#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Im WEG ist nur geregelt dass ihr euer Stimmrecht nur einheitlich ausüben müsst.
D.h., seit ihr Beide dort müsst ihr euch einig sein ob ihr mit ja , nein oder enthaltung stimmen wollt.
Geht nur einer von euch hin, gilt seine Stimme wie abgegeben.

Es gibt allerdings Teilungserklärungen in denen geregelt ist, dass bei Personenmehrheiten an einer Wohnung ein Bevollmächtigter zu bestimmen ist und dies dem Verwalter mitzuteilen ist, für euch aber egal - es steht nichts in eurer TE dazu und Eheleute sind sowieso gegenseitig bevollmächtigt

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

-- Editiert am 04.04.2011 19:06

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