Vollmacht Hausverkauf durch Erbengemeinschaft

12. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb463699-2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Vollmacht Hausverkauf durch Erbengemeinschaft

Guten Morgen ,
Wir erben wollen einvernehmlich ein geerbtes Haus verkaufen.eventuell bin ich zu dem Zeitpunkt aber in Urlaub.
Reicht es aus meiner Schwester eine Übertragung meiner rechte in Form einer Vollmacht zu geben?
Oder muss es beim Notar gemacht werden?
Wir haben einen potentiellen Käufer.
Vielen Dank für ihre Antwort..

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Für eine echte Vollmacht muss mindestens die Unterschrift auf der Vollmacht notariell beglaubigt werden (Kosten: 70€ zzgl MWSt.). Das beglaubigte Original ist dann vom Bevollmächtigten beim Notartermin vorzulegen.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass Du Dich im Termin von einem Miterben vollmachtlos vertreten lässt und Du dann nach Deiner Rückkehr aus dem Urlaub den Vertrag genehmigst. Allerdings wird der Vertrag dann auch erst mit Deiner Genehmigung rechtswirksam.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8054 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Für eine echte Vollmacht muss mindestens die Unterschrift auf der Vollmacht notariell beglaubigt werden (Kosten: 70€ zzgl MWSt.).

Und wer erstellt den Text der Vollmacht? Die Vollmacht sollte der Notar vorbereiten und das kostet wesentlich mehr als nur eine Unterschriftsbeglaubigung.

11x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Eine einfache Vollmacht beschränkt auf den Verkauf des Grundstücks reicht doch aus, wenn die Unterschrift notariell beglaubigt wurde. Was sollte am Verfassen des Textes so schwierig sein, dass damit unbedingt ein Notar beauftragt werden müsste?

Mit etwas Suche findet man genug Beispieltexte.

8x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8054 Beiträge, 4512x hilfreich)

Wenn man das "Risiko" eingehen, möchte, dass die Vollmacht nicht ausreichend formuliert wurde.... ;)

Da wird m.M. am falschen Fleck gespart.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Die Mühe des Erstellens einer Vollmacht würde ich mir hier gar nicht machen. Die Nachgenehmigung durch eine ortsabwesende Vertragspartei ist doch absolut usus. Die Kosten sind überschaubar und der Käufer ist vertraglich gebunden, die Wirksamkeit des Vertrages hängt dann lediglich noch von der Nachgenehmigung ab. Warum sollte man das nicht nutzen?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8054 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Die Mühe des Erstellens einer Vollmacht würde ich mir hier gar nicht machen. Die Nachgenehmigung durch eine ortsabwesende Vertragspartei ist doch absolut usus

Richtig, diese Vorgehensweise ist absolut üblich.
Zitat:
Die Kosten sind überschaubar

Überschaubar vll schon, aber nicht unbedingt günstig (wobei der Entwurf der Vollmacht sowie die Beglaubigung durch den Notar ebenfalls teuer ist).

Der Entwurf der Genehmigungserklärung ist eine Vollzugsgebühr und es kommt eine 0,5 Gebühr aus dem Wert der Immobilie zum Ansatz. Dazu kommt noch die Unterschriftsbeglaubigung mit max. EUR 70,00.

1x Hilfreiche Antwort

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