Vollkasko - Teilkasko

30. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
guennei
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 12x hilfreich)
Vollkasko - Teilkasko

Guten Tag,
ich hatte einen selbstverschuldeten Verkehrsunfall mit Fremd- und Eigenschaden. Den erheblichen Schaden am eigenen Fahrzeug lasse ich über die Vollkasko abrechnen. Die Tarifmerkmale lauten VK mit 300 € SB, TK 150 €.
Nun wurde in der Werkstatt auch der Steinschlag in der Windschutzscheibe festgestellt, der vor dem Unfall entstanden war. Die Windschutzscheibe muss ausgetauscht werden.
Fallen nach Abschluss der Reparaturen beide Selbstbehalte, also 450 € an?
Der Steinschlag in der Windschutzscheibe ohne Unfallfolge wird üblicherweise über die TK mit 150 € geregelt. In diesem Fall nehme ich aber die Vollkasko mit 300 € SB in Anspruch und die Teilkasko ist deren Bestandteil.
Sollten dann nur 300 € SB anfallen?
Wäre der Sachverhalt anders zu beurteilen, wenn die Scheibe infolge des Unfalls beschädigt worden wäre?

Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

2 Schäden = 2 mal SB

Zitat:
Wäre der Sachverhalt anders zu beurteilen, wenn die Scheibe infolge des Unfalls beschädigt worden wäre


Dann würde nur die VK SB anfallen

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#2
 Von 
guennei
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke für die Antwort.

2 Schäden = 2 mal SB

Beispielsfall:
Ich setze mit meinem Fahrzeug zurück und übersehe einen Absperrpfosten. Der Schaden übersteigt die 300 € SB. Ich lasse den Schaden nicht reparieren, um den Schadenfreiheitsrabatt nicht zu verlieren. Im selben Jahr habe ich noch mal Pech und beschädige mir einen Kotflügel und die Stoßstange. Der Schaden beträgt ca. 2000 €. Ich lasse nunmehr die Schäden in der Werkstatt beseitigen.
Es werden dann 600 € SB fällig?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Ja

und nur zur Aufklärung: Verschweigen eines Vorschadens ist schon Versicherungsbetrug

0x Hilfreiche Antwort

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