Hallo zusammen,
ich habe auf Grund eines guten Angebotes vor etwa einem halben Jahr einen Mobilfunkvertrag bei Mobilcom abgeschlossen im Vodafone Netz.
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war ich der Überzeugung, dass ich, wenn ich auch über einen Fremdprovider einen Vertrag im Vodafone Netz abschließe, die gleiche Netzquelität, wie original Vodafone Kunden habe.
Dem ist leider nicht so, was mir bei mehreren Gelegenheiten aufgefallen ist.
Zum einen, wenn ich auf Veranstaltungen bin, wo viele Menschen sind. Dann verabschiedet sich bei mir der komplette Service...also telefonieren mit Mühe und not, wenn überhaupt...Internetverbindung bricht völlig zusammen, usw.
Jemand direkt neben mir mit original Vodafone Vertrag hat keine Probleme.
Meine Freundin, die den gleichen Mobilcom vertrag hat, hat aber die gleichen Probleme, wie ich.
Internet ist auch so eine Sache. 3G Netz habe ich nur selten...meine Freundin auch nicht. Andere Leute mit original Vodafone Netz haben fast überall 3G. Sogar wenn wir die Handys direkt nebeneinander legen, sind da riesen Unterschiede.
Original Vodafone hat 3G, ich mit Mobilcom teilweise soeben GPRS.
Ich bin damit höchst unzufrieden und fühle mich sogar getäuscht. Wenn ich Vodafone anbiete, muss ich doch auch die Qualität liefern, oder irre ich mich da?
Ich möchte den vertrag gern auflösen, oder die gleiche Netzleistung haben, wie die normalen Vodafone Kunden.
Was kann ich tun?
Oder habe ich irgendwas übersehen und muss mir den Fehler selbst ans Bein binden?
Fakt ist, ich bin von tatsachen ausgegangen, die nicht der Realität entsprechen.
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Vodafone über Mobilcom - schlechtes Netz
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Das sind bekannte Mythen, die man erst mal beweisen müßte. Ein Vergleich würde nur bei identischen Geräten und identischen Einstellungen (GSM/UMTS) halbwegs sinnvolle Ergebnisse bringen.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Also ich halte das für alles andere, als einen Mythos.
Wenn zwei iphone5 nebeneinander liegen und dermaßen starke unterschiede zu sehen sind, ist das für mich kein Mythos. :-(
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Ich habe dann daraufhin mal im vodafone Shop nachgefragt.
Die Dame dort erzählte mir dann was von netzprioritäten.
Wenn es im Netz eng wird, dann Kriegen erst die vodafone business. Verträge die Bandbreite, dann die vodafone Privatkunden und danach irgendwann die Provider, die nur das Netz nutzen.
Das würde die Problematik auf Veranstaltungen klar erklären.
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Lass dir doch das mit den Netzprioritäten einmal schriftlich geben...
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Das brauchst Du dann nur schriftlich! MD würde das dann aber auch abstreiten und dann geht es nur über Gericht. Vielleicht weiß MD nichts von der Priorisierung? Das nächste Problem sind die Probleme nur (???) bei "Veranstaltungen". Die machen vielleicht 5-10 Tage von 365 Tagen aus. Also nur ein geringer Mangel.
quote:Hört sich nicht plausibel an. Normalerweise kann man sich bei Engpäßen noch in UMTS anmelden - man bekommt nur keine Bandbreite. Das ist aber ein ureigenes Vodafone-Problem. Vodafone gilt als das problematischste Netz in Deutschland, da die nicht genug Kapazitäten bereitstellen. Nicht zu verwechseln mit Abdeckung in der Fläche (Problem bei Eplus-Netz).
Original Vodafone hat 3G, ich mit Mobilcom teilweise soeben GPRS.
Ich bezweifle, das das als Grund für eine Vertragsauflösung reicht.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
quote:Was sollen die denn sonst erzählen um die Leute von den Providern wegzubekommen? Die wollen doch das Geschäft machen. Natürlich gibt es Priorisierungen. Die betreffen aber primär BOS-Personal und Roamer. Alle anderen Horrorgeschichten sind trotz Snowden nicht belegbar.
mal im vodafone Shop nachgefragt.
Die Dame dort erzählte mir dann was von netzprioritäten.
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Na ja gut, aber auch weg von den Prioritäten...
Wie kommt es, dass mobilcom bei gleichem Gerät direkt nebeneinander liegend sooooo viel schlechter weg kommt.
Und das nicht nur bei Veranstaltungen, sondern immer. Auf Veranstaltungen brauch ich eh kein Smartphone mehr mitnehmen. Funktioniert sowieso nicht...obwohl alle anderen telefonieren.
Nee,auch überall sonst. Wenn ich im Laden stehe und gerade mal kurz was über einen Fernseher google, für den ich mich interessiere....oder wenn man gerade mal im Bekanntenkreis ein youtube Video abrufen will...
All das ist teilweise kaum möglich, weil die internetverbindung derart langsam ist, dass letztens ein 3 minütliches youtube Video insgesamt 35 Minuten geladen hat, bis es vollständig abrufbar war.
Zwischendurch mal eben was auf ebay ersteigern und im letzten Moment bieten....keine Chance, wenn die gebotsabgabe insgesamt etwa 7 Minuten dauert, falls man nicht eine Fehlermeldung bekommt, dass der Server derzeit nicht erreichbar ist.
All solche Sachen...
Das ärgert mich maßlos...vor allem, dass ich jetzt noch bis März 2015 damit rumlaufen soll.
-- Editiert XxBombermanxX am 21.11.2013 06:50
Dann würde ich die SIMs kreuzweise tauschen. Vielleicht ist die eine Eierphone-Charge einfach nur schlechter? Oder die Einstellungen sind unterschiedlich? So lange man keine schriftlichen Belege oder Indizien auf Basis von ordentlichen Versuchsreihen hat, besteht keine Chance den Vertrag aufzuheben.
Selbst der Zeitschrift Connect ist ein Nachweis für eine Providerbenachteiligung nicht gelungen.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
-- Editiert Mr.Cool am 21.11.2013 10:01
Das ist echt komisch...für mich ist das offensichtlich.
Hier einfach mal 2 Bilder. Haben die Karte mal in ein Galaxy S4 eingelegt, weil es da ein schönes Tool namesn "Open Signal" gibt, wo man auch sieht, auf welchem Funkturm man eingeloggt ist.
Beide Bilder mit ein und dem selben Galaxy S4, einmal mit Mobilcom Karte, einmal mit original Vodafone Karte.
Beide auf dem gleichen Funkturm am selben Ort.
Man achte auf die Datenrate rechts...
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Zugegeben - sieht verdächtig aus. Aber frag Dich selbst ob diese Demo einen Richter überzeugen würde. Geh zu der Vodatussi und versprech einen Vertragsabschluß, wenn Sie Dir eine schriftliche Bescheinigung für Providerbenachteiligung schreibt. Das wär mal was!
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Dass das keinen Richter überzeugt, kann ich mir sehr gut vorstellen.
Dient aber in erster Linie erst mal mir, um meine Behauptungen zu stützen.
Was das Schriftstück betrifft, will ich das gern mal versuchen. Aber ich befürchte fast, dass die mir das nicht geben kann/wird.
Da wird sie wohl selbst in Teufels Küche kommen denke ich.
Ich geh da morgen vormittag mal rüber und sprech sie mal an. Mal schauen, was sie sagt.
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Wenn du das schriftlich hast (vielleicht zeigt man der Vodafone-Dame auch mal die beiden Messungen), ist das ein ziemlich guter Grund für eine fristlose Kündigung wegen Schlecht-Leistung. Idealerweise setzt man dem eigenen Provider dann eine Frist von einigen Tagen, die Probleme zu beheben und kündigt für den Fall der Nicht-Behebung die fristlose Kündigung an.
Falls man es nicht schriftlich bekommt, könnte sich ggf. auch die Verbraucherzentrale für den Fall interessieren und da etwas bewegen.
Mehr fällt mir nicht ein.
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-- Editiert mepeisen am 21.11.2013 22:42
quote:
von XxBombermanxX am 19.11.2013 16:54
Meine Freundin, die den gleichen Mobilcom vertrag hat, hat aber die gleichen Probleme, wie ich.
quote:
von XxBombermanxX am 19.11.2013 18:17
Wenn es im Netz eng wird, dann Kriegen erst die vodafone business. Verträge die Bandbreite, dann die vodafone Privatkunden und danach irgendwann die Provider, die nur das Netz nutzen.
quote:
von Pragmaticus am 20.11.2013 17:17
Natürlich gibt es Priorisierungen. Die betreffen aber primär BOS-Personal und Roamer.
quote:
von mepeisen am 21.11.2013 22:41
Wenn du das schriftlich hast (vielleicht zeigt man der Vodafone-Dame auch mal die beiden Messungen), ist das ein ziemlich guter Grund für eine fristlose Kündigung wegen Schlecht-Leistung.
Würde aber imho nicht greifen, wenn es keine "Schlechtleistung" im eigentlichen Sinne, sondern die Schlechtleistung der "Standard" für alle Nutzer des Netzes über dem Anbieter ist.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Schlechtleistung meine ich in dem Sinne, dass die eigentliche vertraglich garantierte Leistung, eine uneingeschränkte Teilnahme am Vodafone-Netz, nachweisbar nicht erbracht wird (sobald man es schriftlich bestätigt bekommen hat natürlich). Überbelastung scheidet ja aufgrund der Messung aus, wenn ein Vodafone-Kunde gleichzeitig (!) eine deutlich bessere Verbindung hat. Wie man das dann juristisch perfekt benennt, keine Ahnung.
Den Kunden gehen vertragliche Vereinbarungen zwischen den Anbietern absolut nichts an. Er hat einen Vertrag und der Anbieter muss sich an den Vertrag halten oder er muss sein Vertragswerk so anpassen, dass er schon im Vertrag stehen hat, dass er nur eine eingeschränkte Bandbreite/ Verfügbarkeit des Vodafone-Netzes garantieren kann.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 22.11.2013 11:34
-- Editiert mepeisen am 22.11.2013 11:35
quote:
von mepeisen am 22.11.2013 11:33
Er hat einen Vertrag und der Anbieter muss sich an den Vertrag halten oder er muss sein Vertragswerk so anpassen, dass er schon im Vertrag stehen hat, dass er nur eine eingeschränkte Bandbreite/ Verfügbarkeit des Vodafone-Netzes garantieren kann.
Die Frage ist nur, was im Vertrag steht. Oder was das heißt.
Ich bin kein IT-ler oder so (ich bin Buchhalter und mache Papier schmutzig), aber für mich klingt das ungefähr so:
Wir haben eine mehrspurige Autobahn, die nennen wir mal "Vodafonenetz". Jetzt sagt Vodafone als Autobahneigentümer "Ich habe 10 Spuren auf meiner Autobahn, ich vermiete mal 2 an Mobilcom". Mobilcom als Mieter dieser 2 Spuren stellt ihren Kunden diese 2 Spuren zur Verfügung. Jetzt fahren 100 Autos der Mobilcomkunden pro Stunde auf den 2 Streifen und wundern sich, dass sie langsamer vorankommen, als die 250 Autos / h welche auf den verbleibenden 8 Vodafone-Spuren fahren.
Für mich heißt das jetzt nur. Hat ein Mobilcom Kunde Anspruch auf die Nutzung der kompletten Autobahn von Vodafone oder nur der 2 Spuren? Ich denke dieses Grundproblem hat Mobilcom irgendwo in Ihren Vertragsklauseln untergebracht. Das wäre sonst ein Anfängerfehler, dem ich diesem Unternehmen nicht zutraue.
Im wikipedia-Artikel zu Mobilfunkprovider steht, das sie Resourcen kaufen. Das heißt, sie bekommen einen Stück des Kuchens. Nutzen also nicht das gesamte Netz gleichberechtigt. Daher ist die Frage für mich was eine "Schlechtleistung" ist sehr schwammig, wenn man die Unterschiedlichen Anbieter miteinander vergleicht. Einer kann ja mehr resourcen haben als der andere. Sie teilen sich das Netz ja eben NICHT gleichberechtigt.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
quote:
Hat ein Mobilcom Kunde Anspruch auf die Nutzung der kompletten Autobahn von Vodafone oder nur der 2 Spuren
Knackpunkt ist die Werbung, denke ich. Alle naselang wird ja mit dem Vodafone-Netz geworben und nirgendwo steht diese Einschränkung, dass man nur 2 der 10 Spuren nutzen darf.
quote:
Ich denke dieses Grundproblem hat Mobilcom irgendwo in Ihren Vertragsklauseln untergebracht.
Haben sie gerade nicht. Meiner Meinugn nach. Die AGB sind durchaus geschickt formuliert. Relevant wäre meiner Meinung nach folgendes:
quote:
4.4 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den
Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz
der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen
beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches
werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und
nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen.
mobilcom-debitel behält sich das Recht zur
zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei
Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen
wegen technischer Änderungen an den Anlagen
der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes,
Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung
der Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen,
Energieversorgungsschwierigkeiten oder
wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen
oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes
erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität
durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen
sind nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen
und Beschränkungen können sich auch aus Gründen
höherer Gewalt ergeben.
[...]
4.9 Werden Zusatzleistungen durch andere Anbieter
erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis
zwischen dem Kunden und dem anderen Anbieter. Die
Leistung
der mobilcom-debitel beschränkt sich dann auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu dem
anderen Anbieter.
Sehr geschickt muss man schon sagen. Aber eine pauschalisierte "Ich darf nur 2 Spuren nutzen, selbst wenn die anderen 8 frei sind" ergibt sich daraus für mich nicht. Wenn man wirklich nur Vermittler spielt, besteht ein normaler Vertrag mit Vodafone, denn denen gehört das Netz. Wo steht, dass man dann Einschränkungen unterworfen ist, die fpr andere normale Vodafone-Kunden nicht gelten sollen? Das Problem ist hier wirklich die Beweisbarkeit. Beweise mal wirklich vernünftig, dass die Autobahn nicht voll war und dass es dieses technische Verbot gibt, etwas anderes als die vorgesehenen zwei Spuren zu nutzen...
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Über gezielte Priorisierungen wird seit Jahren gemunkelt. Mitarbeiter der Anbieter verneinen es auch in privaten Gesprächen, da das mehr Aufwand machen würde als es was bringen würde (außer Ärger). Gesicherte Erkenntnisse wird man über unwissenschaftliche Methoden mit irgendwelchen Apps nicht erlangen. VF ist auch nicht soo doof die Regeln ungeschickt zu wählen. So kann es sein, das die Autobahnen zwar komplett befahren werden dürfen, man lässt aber die eigenen Kunden nur schneller drauf. Also quasi Ampelschaltung an den Auffahrten für Provider und andere Tricks wie Umleitung über die nächste Auffahrt. Werden also Messungen über Stunden angestellt, dann werden naturgemäße Schwankungen auch für Priokunden die Behinderung für Provider statistisch verschleiern.
Bringt also alles nichts! Und wie erwähnt - vielleicht weiß selbst MD nicht, das deren Kunden benachteiligt werden. MD ist aber der Vertragspartner und der erbringt im Rahmen seiner Möglichkeiten die Leistung. Wie man daraus eine Vertragsverletzung konstruieren soll, ist mir schleierhaft. Daher folge ich der Argumentation von Radfahrer.
Und wer beklagt schon im Aldi das mangelnde Ambiente im Vergleich zum KaDeWe?
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
-- Editiert Mr.Cool am 22.11.2013 15:36
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