Vodafone lehnt Widerruf ab - Vertrag per Telefon

25. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.09.2015 00:02:39
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Vodafone lehnt Widerruf ab - Vertrag per Telefon

Hallo,
ich bin seit 4 Jahren Kunde eines Vodafone Mobilfunkvertrages, an den ich laut Vertrag bis Oktober 2015 gebunden bin. Aufgrund der aktuell mit anderen Mobilfunkanbietern zu vergleichenden Vertrags-Konditionen, habe ich meinen Vodafone Mobilfunkvertrag vorsorglich gekündigt. Meine fristgerechte Kündigung wurde mir von Vodafone per SMS sowie E-Mail bestätigt.

Zwei Tage nach meiner Kündigungsbestätigung informierte mich ein Vodafone Kundenservice-Mitarbeiter telefonisch über ein kostengünstiges Angebot. Gegenstand des Vertrags ist eine auf Langzeitkunden rabattierte Mobilfunk-Vertragsverlängerung inkl. einem Mobilfunkgerät. Dieses kostengünstige Angebot hinsichtlich einer Vertragsverlängerung bis einschließlich Oktober 2016, habe ich telefonisch zugestimmt.

Im Anschluss meiner telefonischen Vertragszustimmung erhielt ich auf postalischem Weg das dazugehörige Mobilfunkgerät mit beiliegender Geräterechnung in Höhe von 1 EUR. Dieses Mobilfunkgerät habe ich, so wie es in einem Ladengeschäft üblich ist, getestet. Da das Gerät jedoch eine mangelhafte Sprachqualität aufweist, habe ich telefonisch meine Fehlerbeschreibung dem Vodafone-Kundenservice Mitarbeiter mitgeteilt. Um einen Defekt auszuschließen, sollte ich mein Mobilfunkgerät durch einen Mitarbeiter in einem Vodafone-Ladengeschäft prüfen lassen. Dort teilte der Mitarbeiter mir jedoch mit, dass er das Mobilfunkgerät vor Ort nicht prüfen kann und somit an die Vodafone Technikabteilung adressiert.

Aufgrund der 14 tägigen Widerrufsfrist, welche bei Einsendung somit überschritten wäre, habe ich der Geräteeinsendung widersprochen und den Vodafone-Mitarbeiter gebeten, einen Widerruf per E-Mail an Vodafone zu schicken. Zusätzlich erfolgte mein Widerruf per Einschreiben/Rückschein.

Desweiteren habe ich das getestete Mobilfunkgerät inkl. unbenutzten und noch vollständig verpackten Zusatzmaterial, sowie einem weiteren zusätzlichem Widerrufsschreiben adäquat in die originale Verpackung gelegt und diese in eine gepolsterten, versandgeeigneten, sowie stoßgeschützten Umverpackung mit beiliegenden Retourschein zurückgeschickt.

Anmerkung:
- Ich habe das Mobiltelefon ausschließlich mit sämtlichen Schutzfolien getestet.
- Alle weiteren im Lieferumfang enthaltenen Komponenten wurden erst gar nicht ausgepackt.
- Die originale Verpackung, sowie alles weitere war in einem unmissverständlichen tadellosen Zustand.

Vor drei Tagen erhielt ich nichtsahnend ein optisch- unbeschädigtes DHL-Paket, dessen Absender mir bei Übergabe leider nicht ersichtlich war. In diesem Paket lag ein Vodafone-Schreiben- mit der Info, dass die gewünschte Bearbeitung leider nicht möglich ist, da folgende Ergebnisse zu einer Ablehnung geführt haben.
- Nutzungsspuren festgestellt (Gerät weist Gebrauchsspuren auf)
- Verpackung beschädigt


Nach meiner aktuellen Begutachtung des Paketinhalts musste ich folgendes feststellen:
Originale Verpackung:
- Eine Kartonecke eingeknickt und beschädigt
- Diverse Klebestreifen auf der OVP gut mutwillig abgerissen

Mobilfunkgerät:
- Displayfolie sowie alle weiteren Schutzfolien nicht mehr vorhanden
- Das Display sowie die Gehäuserückseite sind mit zahlreichen und gut sichtbaren Fingerabdrücken übersät.

Sonstiges Zubehör innerhalb der OVP:
- Kurzanleitung und diverse andere Schreiben fehlen
- Sämtliches elektronisches Zubehör wurde ausgepackt und liegt lose in der OVP

Da ich mit solch einer Dreistigkeit nicht gerechnet habe, dass Vodafone-Mitarbeiter vorsätzlich Manipulationen vornehmen, um meinen Widerruf zu unterbinden, bin ich mir aktuell unsicher was ich in diesem Fall machen sollte.

[color=blue]Frage: [/color]
1. Würde es ausreichen, sicherheitshalber detaillierte Fotos von allem zu machen und das Paket einfach wieder an Vodafone zurück zu schicken? Natürlich mit einem Schreiben, bei dem ich nochmals auf meinem Widerruf bestehe und eine Anmerkung das der Paketinhalt auf deren vorsätzlich- manipulierter Prüfung zurück zuführen ist und das ich alles nachweislich bebildert als auch mit Zeugen dokumentieren kann.

2. Macht es Sinn, die für den nächsten Monat anstehende Mobilfunkgebühr zurückbuchen zu lassen, um meinem Widerruf einen gewissen Nachdruck zu geben?

Vielen Dank für jede Hilfe oder Anregung!


-- Editiert silenceno1 am 25.12.2014 19:28

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120003 Beiträge, 39815x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>das ich alles nachweislich bebildert als auch mit Zeugen dokumentieren kann. <hr size=1 noshade>

Natürlich kann man versuchen zu bluffen, erfahrungsgemäß geht das aber "in die Hose" da dann die angeblichen Beweise angefordert werden. Und die kann man ja dann nicht liefern.

Im übrigen könnte man auch widerrufen, wenn das Gerät zu Asche verbrand wäre und man nur diesselbige zurücksenden würde.
Einzig Wertersatz müsste man denn leisten.
Der Bluff wäre also reine Zeitverschwendung.


Auch sollte man prüfen, ob hier überhaupt ein Widerrufsrecht besteht. Das erscheint mir hier eher zweifelhaft, da der Schilderung nach der bestehende Vertrag nur modifiziert wurde und kein neuer abgeschlossen wurde?



quote:<hr size=1 noshade>2. Macht es Sinn, die für den nächsten Monat anstehende Mobilfunkgebühr zurückbuchen zu lassen, um meinem Widerruf einen gewissen Nachdruck zu geben? <hr size=1 noshade>

Nein, denn selbst bei Widerruf müsste man ja noch den alten Vertrag erfüllen.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also ich denke uach, dass hier eherkein Widerruf möglich ist, da du ja selberschreibst: Vertragsverlängerung!

Du hast einen bestehenden vertrag verlängert, für die Verlängerung gibts dan kein Widerrufsrecht...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.09.2015 00:02:39
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo [color=red]Harry van Sell [/color],
danke vielmals für Deine Mühe "mir" helfen zu wollen!
Bei deinen Antworten sollte man jedoch meinen, du arbeitest für Vodafone.

Demnach bitte ich lediglich all die User um Hilfe, deren Mühe aufrichtig sind.

1.
[color=blue]

quote:<hr size=1 noshade>Natürlich kann man versuchen zu bluffen, erfahrungsgemäß geht das aber "in die Hose" da dann die angeblichen Beweise angefordert werden. Und die kann man ja dann nicht liefern. <hr size=1 noshade>
[/color]

[color=red]Wo in meinem Anliegen steht, dass ich bluffe?[/color]

Ich habe lediglich das Handy nachweislich (Einzelverbindungsnachweis ), so wie es in einem Ladengeschäft üblich ist, minimal genutzt. Alles weitere an Zubehör inkl. der Verpackung sowie Folierung etc. waren unmissverständlich NEU, da ich diese noch nicht einmal gebraucht habe. Der gesamte Inhalt war sogar noch verschweißt.

Demnach bluffe ich nicht, wenn ich behaupte, dass ich vor Retour Fotos von Inhalt, Mobilfunkgerät und Verpackung sowie der versandfertigen zugeklebten Umverpackung gemacht habe und zusätzlich Zeugen dies bestätigen können. Die in meinen Fotos gespeicherten Meta- und GPS Daten, weisen unter anderem Datum und Uhrzeit nach und ergänzen sich im Zusammenhang des Sendungsbelegs, auf dem ebenfalls Datum und Uhrzeit vermerkt sind, dass das Paket gleich nach dem ordnungsgemäßen verpacken versandt wurde.

2.
[color=blue]
quote:<hr size=1 noshade>Im übrigen könnte man auch widerrufen, wenn das Gerät zu Asche verbrand wäre und man nur diesselbige zurücksenden würde.
Einzig Wertersatz müsste man denn leisten.
Der Bluff wäre also reine Zeitverschwendung. <hr size=1 noshade>
[/color]
[color=red]Welchen Bezug hat Dein Beispiel auf mein Anliegen und meiner Frage?[/color]

Vielleicht solltest du meinen gesamten Text abermals mit Verstand lesen, denn Deine Aussage: ..."Einzig Wertersatz müsste man denn leisten "... ist absoluter Blödsinn und auch hier ist deutlich zu erkennen, dass Du mit diesem sinnfreien Beispiel davon ausgehst, dass ich betrügerische Absichten habe und demnach mein Vorhaben auf Vodafone abwälzen will.

Einen Wertersatz muss ich erst dann leisten, wenn man mir einen unsachgemäßen Gebrauch einer Sache nachweisen kann, anderenfalls heißt es, im Zweifel für den Angeklagten. Demnach ist Dein Bsp. Schwachsinn, da ich demzufolge das Gerät ja bereits verbrannt erhalten hätte!

Und genau diese Tatsache entspricht meinem Anliegen. Die einzige Widerrufs-Beanstandung bzw. Ablehnung bezieht sich laut Vodafone lediglich auf das gebrauchte Handy und der beschädigten Verpackung, was aber wie zuvor erläutert nicht von mir verursacht wurde. Zudem befinden sich überall Fingerabdrücke, welche man (auch wenn es übertrieben ist ) nicht auf meine Person zurückführen kann. Deshalb habe ich ein weiteres Mal alles bebildert dokumentiert.

[color=red]Meine Frage lautet deshalb:[/color]
Kann ich das Paket bedenkenlos an Vodafone zurück schicken? Natürlich mit einem Schreiben, welches genau dass, was ich dokumentiert habe aufzeigt, oder würde ich bei Rückversand mein Beweismittel aus den Händen geben?

3.
[color=blue]
quote:<hr size=1 noshade>Auch sollte man prüfen, ob hier überhaupt ein Widerrufsrecht besteht. <hr size=1 noshade>
[/color]

Eine Antwort darauf findet Du im Bürgerlichen Gesetzbuch § 356 BGB :
Link: [URL=http://dejure.org/gesetze/BGB/356.html]§ 356 BGB [/URL]

Meinen ersten Mobilfunkvertrag habe ich bereits gekündigt, was mir Vodafone auch bestätigt hat. Dieser läuft jedoch erst Ende 2015 aus.

Die von mir anschließend am Telefon zugestimmte Vertragsverlängerung bezeichnet einen Mobilfunk- Dienstleistungsvertrag, welche nur in Verbindung mit einem Mobilfunkgerät angeboten wird. Desweiteren wird diese Vertragsverlängerung unter einer anderen Mobilfunknummer sowie anderen Konditionen geführt.

Der Vertragsgegenstand als auch die Konditionen ändern sich somit und bleiben demnach nicht gleich. Zusätzlich muss ich das Mobilfunkgerät persönlich testen können, was mir logischerweise anhand eines Vertragsgespräches am Telefon nicht möglich ist.

Einen Widerruf lediglich auf das Gerät bezogen, wäre demnach nicht möglich, da ausschließlich nur einen Dienstleistungsvertrag inkl. Mobiltelefon vorhanden ist.

-- Editiert silenceno1 am 26.12.2014 01:38

-- Editiert silenceno1 am 26.12.2014 01:39

-- Editiert silenceno1 am 26.12.2014 01:42

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

1. Wenn du nicht die vollständigen Infos lieferst, kannst du auch keine passenden Stellungnahmen erwarten
2. Kein schöner Stil freundliche Helfer anzumachen. Nicht nur Harry ist der Falle mit der Verlängerung erlegen, da der Sachverhalt nicht richtig dargestellt ist.
3. Wenn du sowieso alles besser weisst, dann frag doch nicht!
4. Ausserdem ist das hier ein Meinungsforum und da musst du dir alle Meinungen gefallen lassen, auch wenn die dir nicht passen.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

-- Editiert Tinnitus am 26.12.2014 11:05

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
da der Schilderung nach der bestehende Vertrag nur modifiziert wurde und kein neuer abgeschlossen wurde?


Regelmäßig gibt sich hier ja immer wieder eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Und das spricht für einen Neuvertrag, da solche Vertragslaufzeiten oder Verlängerungen ja durch eine reine Vertragsänderung nicht möglich sind. Das nur als zusätzlichen Hinweis, wo man einen Neuvertrag statt einer Verlängerung ablesen könnte..

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Dieses Märchen kommt nun wieder woher?

Aus dem BGB.
quote:
Und natürlich ist eine 24-monatige Vertragsverlängerung unter gleichzeitiger Änderung der Konditionen zulässig.

Wenn es sich denn um einen Neuvertrag oder einen Änderungsvertrag handelt. In beiden Fällen kann man aber nicht zeitgleich das Widerrufsrecht verweigern. Die Mobilfunkunternehmen versuchen das regelmäßig, dennoch ist das nicht OK.

Davon ab: Wie wäre es denn wegen gravierender Schlechtleistung den Vertrag nunmehr außerordentlich fristlos zu kündigen? Das sollte doch auch funktionieren. Hier liegt ein verbundenes Geschäft vor und mit einem Handy, mit dem man vernünftig telefonieren können sollte.

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2x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120003 Beiträge, 39815x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wo in meinem Anliegen steht, dass ich bluffe? <hr size=1 noshade>

Aus der Anwendung das Verstandes und der Regeln der Deutschen Sprache.

Der Satz ist auf die Zukunft gerichtet:
quote:<hr size=1 noshade>1. Würde es ausreichen, sicherheitshalber detaillierte Fotos von allem zu machen und das Paket einfach wieder an Vodafone zurück zu schicken? <hr size=1 noshade>

Das man so etwas bereits bei der ersten Sendung gemacht hat, wurde nirgendwo erwähnt.



quote:<hr size=1 noshade>Demnach bluffe ich nicht, wenn ich behaupte, dass ich vor Retour Fotos von Inhalt, Mobilfunkgerät und Verpackung sowie der versandfertigen zugeklebten Umverpackung gemacht habe und zusätzlich Zeugen dies bestätigen können. <hr size=1 noshade>

Dann hätte man natürlich den Vorteil der Beweisbarkeit, in welchem Zustand das Gerät den Kunden erstmals verlassen hat.



quote:<hr size=1 noshade>Vielleicht solltest du meinen gesamten Text abermals mit Verstand lesen, <hr size=1 noshade>

Danke gleichfalls.
Gilt übrigens auch für das posten ...

Nur weil ich auf Beweisproblematik aufmerksam mache, gleich zu fabulieren ich würde für Vodafone arbeiten und Dir betrügerische Absichten unterstellen, zeugt nicht davon das man verstanden hat, was da tatsächlich steht.


Hätte man mein "sinnfreies Beisspiel" wie von Dir vorgeschlagen unter Anwendung des Verstandes gelesen, hätte sich einem erschlossen, das der tatsächliche Zustand des Gerätes für den Widerruf und seiner Rechtswirkung absolut unerheblich ist.



quote:<hr size=1 noshade>Desweiteren wird diese Vertragsverlängerung unter einer anderen Mobilfunknummer sowie anderen Konditionen geführt. <hr size=1 noshade>

Immer wieder schön wennman neue Infos bekommt, die den Sachverhalt komplett ändern...

Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nicht nur für Neuabschlüsse, sondern auch für Inhaltsänderungen im Rahmen eines bestehenden Vertrages.
Dabei entscheidet der Grad der Inhaltsänderung (siehe OLG Koblenz, 9 U 1166/11 ).
Eine Tarifanpassung mit Mindestlaufzeit würde daher nicht automatisch ein Widerrufsrecht auslösen.
Wenn man also von einer "Vertragsverlängerung mit Rabatt" schreibt, geht der Leser automatisch davon aus, das es auch tatsächlich nur eine Vertragsverlängerung ist.



quote:<hr size=1 noshade>Regelmäßig gibt sich hier ja immer wieder eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Und das spricht für einen Neuvertrag, <hr size=1 noshade>

Hier sind es aber nur 12 Monate (10-2015 bis 10-2016)



quote:<hr size=1 noshade>Meine Frage lautet deshalb:
Kann ich das Paket bedenkenlos an Vodafone zurück schicken? Natürlich mit einem Schreiben, welches genau dass, was ich dokumentiert habe aufzeigt, oder würde ich bei Rückversand mein Beweismittel aus den Händen geben? <hr size=1 noshade>

Die Antwort lautet JA





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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Soso, na dann zitier doch mal das BGB, ich bin gespannt. <hr size=1 noshade>

Och, das weißt du doch. 309 BGB - Absatz 1, Ziffer 9.
Maximale Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre und maximale Verlängerung von 1 Jahr.

Entweder der Anbieter hat hier wirklich einen Neuvertrag abgeschlossen, dann geht das nur mit Widerrufsrecht (für diesen Fall wären die Laufzeiten auch völlig OK).
Oder er beharrt drauf, dass der alte Vertrag gilt und dann muss er sich aber hinsichtlich der Vertragslaufzeiten vorsehen.

Was die Anbieter regelmäßig versuchen: Vertragsanpassung mit neuer zweijähriger Laufzeit, am Besten noch an die alte Laufzeit angehangen, dann aber ohne Widerrufsrecht. Wieso sollte das gehen? Das BGB verbietet solche vertraglichen Absprachen zu exorbitanten Vertragslaufzeiten bei Dauerschuldverhältnissen, oder nicht?

Harry hat hier ein schönes Urteil referenziert. Eine neue Rufnummer, ein neues Handy ist für mich eindeutig ein Neuvertrag.

quote:<hr size=1 noshade>Hier sind es aber nur 12 Monate (10-2015 bis 10-2016) <hr size=1 noshade>

Habe ich leider übersehen, sorry. Ändert an meinen Ausführungen nichts.

Hier an dieser Stelle würde ich einmal die Lektüre von §313 BGB - Störung der Geschäftsgrundlage - empfehlen. Falls das mit dem Widerrufsrecht dann doch nicht funktioniert und man hier keine fristlose Kündigung herauslesen dürfte, ist ein Handy, mit dem man nicht vernünftig telefonieren kann, sicherlich etwas in diesem Sinne oder?

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1x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Du hast ganz einfach nicht verstanden

Bitte lieber Florian. Denk nochmal in Ruhe nach, was ich geschrieben habe, vielleicht habe ich mich verquer ausgedrückt, mag sein. Ich habe geschrieben, dass Dauerschuldverhältnisse nur für maximal 2 Jahre Mindestlaufzeit und für maximal 1 Jahr Verlängerung geschlossen werden dürfen, wenn es sich um einen Neuvertrag handelt. Exakt das gibt das BGB her. Nicht mehr und nicht weniger.

Was du draus machen willst ist der Kunstgriff, dass man völlig frei eine neue Laufzeit verhandeln kann. Theoretisch ist das denkbar, aber wie soll das in diesem konkreten Fall gehen ? Du hast bei deinen Überlegungen nicht bedacht, dass der TE gekündigt hat. Das OLG Koblenz sagt zu Recht, dass die beiden Vertragsparteien nur die Aufhebung der Kündigung zunächst in der Art hätten vereinbaren können, dass der ursprüngliche Vertrag in gleicher Weise fortbesteht bzw. dass die Kündigung zurückgezogen wird. Bedeutet im Umkehrschluss: Vertragsänderungen sind nur möglich im Rahmen dessen, was der ursprüngliche Vertrag hergegeben hätte.

Wenn sich der Anbieter nun hinstellt und sagt: "Ja, wir haben bei ihm ja eine Tarifanpassung durchgeführt, das ergibt automatisch eine 2jährige neue Vertragslaufzeit." Wie soll das gehen? Wenn doch in den AGB solche neuen 2jährigen Laufzeiten wegen der Inhaltskontrolle auch bei Tarifanpassungen nicht möglich sind... Wie willst du also in der Praxis möglich machen, dass man sich zwei neue Jahre an den Anbieter bindet, wenn lediglich die Kündigung aufgehoben wurde ohne inhaltliche Anpassung des Vertrages.
Aufhebung der Kündigung, so dass man ggf. das Widerrufsrecht aushebelt, bedingt, dass man erst mal den Altvertrag weiterlaufen lässt mit allen Regeln für beide Seiten.

Es bleibt also nur ein Neuvertrag bzw. ein Änderungsvertrag, wenn wesentliche Inhalte geändert werden, dann aber zwingend mit Widerrufsrecht.

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1x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
und hier geht es nicht um stillschweigende Verlängerungen

Doch. Genau darum geht es.

Variante A: Ich habe einen neuen Vertrag abgeschlossen oder einen Änderungsvertrag, dann wird auch ganz normal neu verhandelt mit neuer Laufzeit. Beides bedingt ein Widerrufsrecht.

Variante B: Die Kündigung des Altvertrages wurde aufgehoben, dann wurde im rahmen der vertraglichen Vereinbarungen (AGB) eine Anpassung der Vertragsinhalte durchgeführt. Kein Widerrufsrecht aber keine Möglichkeit einer neuen 2jährigen Vertragslaufzeit.

Deine Variante C: Kündigung aufheben und ohne Widerrufsrecht eine neue 2jährige Vertragslaufzeit verhandeln, ist schlichtweg unmöglich.

Wie soll Variante C jemals funktionieren? Merkwürdig, dass auch Gerichte diese Variante nicht ohne weiteres bei jeder Art von Vertragsänderungen zulassen. Aber gut, bin ich halt dämlich und habe von absolut nichts eine Ahnung. Du hast recht und ich meine Ruhe.

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-- Editiert mepeisen am 28.12.2014 17:41

-- Editiert mepeisen am 28.12.2014 17:41

1x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Denkst du nun, du könntest mich irgendwie provozieren? Lass es bleiben, mit dummtrotteligen Trollen gebe ich mich nicht ab. Geh woanders spielen und andere Leute nerven ;-)
Wenn du irgendein Argument hättest, hättest du es längst erklärt und sachlich begründet. Da kam nur leider von dir exakt nichts. Und auch keine Erklärung, warum das von Harry referenzierte Urteil inhaltlich total daneben liegt. ;-)

Trolle machen das gerne, dieses "Du bist mir zu dumm, deswegen erkläre ich auch meinen Standpunkt nicht, du raffst es eh nicht."

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-- Editiert mepeisen am 28.12.2014 22:42

-- Editiert mepeisen am 28.12.2014 22:43

1x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
So eine Verlängerung wäre aber zulässig, weil es hier nicht um eine stillschweigende Verlängerung handelt, was du aber ebenfalls bestreitest. Muss ich erst noch erklären, was stillschweigende Vertragsverlängerung bedeutet?

Nein, du raffst es einfach nicht. Ich habe nie in Abrede gestellt dass dies unmöglich ist, deswegen habe ich dich auch gebeten nochmal in Ruhe zu lesen, worum es dem TE und mir ging.
Ich habe in Abrede gestellt, dass dies möglich ist ohne zeitgleich ein Widerrufsrecht einzugestehen. Warum? Weil eine solche Abrede nach einer Kündigung entweder einen kompletten Neuvertrag darstellt oder einen Änderungsvertrag und weil beides ein Widerrufsrecht begründet. Seit Anfang an geht es nur darum.

Du hast meine Aussage als universell aufgefasst, sie war aber wirklich auf den Fall des TE bezogen. Muss man denn jedes Mal 50 andere Fälle ausschließen, wenn auf einen konkret dargestellten Fall antwortet? Und musst du dann jedes Mal andere als blöd darstellen, nur weil du nicht kapierst, in welchem Kontext eine Aussage fällt?

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-- Editiert mepeisen am 29.12.2014 09:44

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120003 Beiträge, 39815x hilfreich)

So wie der Eingangspost und der nachfolgende Post in meinen Augen zu lesen war, wurde die Kündigung einvernehmlich aufgehoben und der alte Vertrag ist wieder aufgelebt. Dann wurden die Konditionen angepasst.

Der TE spricht ja permanent von einer "Vertragsverlängerung", was denknotwendigerweise nur mit einem bereits vorhanden Vertrag geschehen kann?





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2x Hilfreiche Antwort

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