Vodafone DSL - neue Mindestvertragslaufzeit bei Umzug "an der Backe"?

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In der Praxis werden Verträge über die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses oder Telefonanschlusses bei allen Anbietern mit einer Mindestvertragslaufzeit von meist 24 Monaten abgeschlossen. Wird das Vertragsverhältnis nicht mit einer im Einzelfall unterschiedlichen Frist zum Ende dieser Laufzeit gekündigt, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um eine weitere Periode.

Nun liegt es in der Natur des Menschen, dass er hin und wieder umziehen will. Will er sich dann während der Vertragslaufzeit vom alten Anbieter lösen, gibt es nur ein sehr eingeschränktes Sonderkündigungsrecht. Dieses kann nur dann bestehen, wenn beispielsweise der Anbieter am neuen Wohnort den Anschluss nicht oder nur zu erheblich schlechteren Bedingungen zur Verfügung stellen kann.

Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben oder will er Kunde beim alten Anbieter bleiben, stellt der Kunde regelmäßig bei seinem Anbieter einen Umzugsauftrag und versteht darunter, dass er dann am neuen Wohnort die "alten" Leistungen bezieht und den Vertrag fortführt. Für diesen Vorgang stellen alle Anbieter entsprechende Formulare zur Verfügung.

Bei Vodafone trägt dieses Formular die Überschrift "Sie ziehen um – Vodafone zieht mit, Umzugsservice für Ihren Vodafone-Anschluss".

Am Ende des Formulares, in welchem zahlreiche Daten, wie insbesondere der Umzugstermin einzutragen sind, findet sich ein Absatz "Ihre Unterschrift".

Nach einem Satz eher untergeordneter Bedeutung, wie das der Kunde versichert, auch im Namen von eventuellen anderen Anschlussinhabern handeln zu dürfen, findet sich im Fließtext die Erklärung, dass der Kunde eine früher ausgesprochene Kündigung hiermit zurücknimmt und mit dem Tag des Anschlusses am neuen Wohnort eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten beginnt.

Hoppla!

Eigentlich wollte man doch nur umziehen und nicht gleich das Vertragsverhältnis vorzeitig mit der maximal gesetzlich zulässigen Laufzeit verlängern.

Besonders ärgerlich ist diese Vorgabe von Vodafone, wenn man weiß, dass Vodafone grundsätzlich wie alle anderen Betreiber einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages bei einem Umzug nicht zustimmt. Schließlich könne man ja am neuen Wohnort das Vertragsverhältnis fortsetzen. Aber man kann es offensichtlich nicht einfach nur "fortsetzen", sondern muss es gleich "qualifiziert fortsetzen" indem man sich noch länger an den Anbieter bindet.

Der Gesetzgeber weist die Telekommunikationsanbieter mit solchen Klauseln in Verträgen in die Schranken. Schließlich handelt es sich um ein Formular für einen Umzug. Nichts anderes will und erwartet der Kunde in diesem Formular. Der Kunde erwartet nicht, dass im Fließtext des Formulares zwischen eher weniger wichtigen Bestimmungen so eklatante Bestimmungen zu finden sind wie das ausgesprochene Kündigungen zurückgenommen werden und neue Vertragslaufzeiten beginnen. Manche Textbausteine sind im Formular fett und hervorgehoben. Der wichtige Passus mit dem neuen Vertrag aber nicht. Warum wohl? Weil er nicht gelesen werden soll.

Gemäß § 305c I BGB werden einzelne Bestimmungen, die nach den Umständen so ungewöhnlich sind, dass der Kunde nicht mit ihnen zu rechnen braucht, nicht Vertragsbestandteil.

Zwar ist mir bislang noch kein entsprechendes Urteil eines Zivilgerichtes bekannt. Das "Unterschieben" von neuen Mindestvertragslaufzeiten und eines neuen Vertrages, wenn der Kunde bereits eine Kündigung ausgesprochen hat, ist aber sicherlich als solch eine überraschende Klausel zu sehen, wenn es sich ansonsten um ein Formular für einen "Umzugsservice" handelt.

Unterm Strich kann es auch nicht sein, dass die Telekommunikationsbetreiber Kunden bei einem Umzug nicht aus dem Vertrag entlassen und den Kunden bei einem Umzug des Anschlusses auch noch in ein neues Vertragsverhältnis drängen. Das ist rechtsmissbräuchlich. Wenn ein Kunde beispielsweise alle anderthalb Jahre umzieht, hätte er nicht die Möglichkeit, sein Vertragsverhältnis mit Vodafone ordentlich zu beenden. Das kann nicht sein.

Ich empfehle deshalb, sich von den Telekommunikationsbetreibern nicht alles bieten zu lassen und nicht allem zu trauen, was aus gedruckten Buchstaben besteht.