Vodafone-Ärger

8. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
dennisfcb
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Vodafone-Ärger

Guten Abend,

dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum hier und da ich bereits viele Empfehlungen von Bekannten für dieses Forum erhalten habe, hoffe ich, dass ich hier eventuell Hilfe bekommen kann.

Es geht um einen DSL-Vertrag bei Vodafone.
Am 01.11.2012 bin ich in eine WG gezogen, in der bereits ein Internetanschluss von Alice besteht. Deswegen konnte ich meinen Vodafone-Anschluss nicht übernehmen, sodass Vodafone mich aus dem Vertrag entlassen hat, nachdem ich denen alle Nachweise für ein Bestehen der Leitung von Alice und dem Umzug etc. zukommen lassen habe.

Nach dem Erhalt der letzten Rechnung für November 2012 habe ich bei Vodafone angerufen und gefragt, ob von mir eine Ausgleichszahlung verlangt wird, da mein Vertrag noch bis Juni 2014 datiert war. Mir wurde versichert, dass bei mir das Sonderkündigungsrecht in Kraft tritt und ich keine weiteren Zahlungen mehr zu leisten habe.
Als ich die Bestätigung der Kündigung erhalten habe, stand dort auch nichts von einer Aufforderung, dass ich eine Ausgleichszahlung zu leisten habe.

Nun jedoch habe ich Ende Dezember eine Rechnung erhalten, in der eine Ausgleichszahlung in Höhe von 217,- Euro aufgeführt ist.

Gegen diese Zahlung habe ich bereits per Fax Widerspruch eingelegt, allerdings ohne Erfolg, "da bei einem Umzug das Sonderkündigungsrecht nicht in Kraft tritt".

Nun wollte ich fragen, ob ich irgendwelche Möglichkeiten habe, dieser Zahlung aus dem Weg gehen kann, da ich ja eigentlich nichts dafür kann, dass Vodafone mir ihren Anschluss nicht an meinen neuen Wohnort zur Verfügung stellen kann und in diversen Telefonaten und Schreiben auch nichts von einer Zahlung einer Ausgleichszahlung erwähnt worden ist.

Für Antworten wäre ich sehr, sehr dankbar, da mir diese hohe Rechnung doch arg an die Nieren geht.


Mit freundlichem Gruß

dennisfcb

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31 Antworten
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#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Deswegen konnte ich meinen Vodafone-Anschluss nicht übernehmen, sodass Vodafone mich aus dem Vertrag entlassen hat,
wozu die nach TKG nicht verpflichtet sind.
Es stimmt - ohne Schadensersatz müssen die di nicht gehen lassen. Verträge sind einzuhalten! Auch das BGH sieht eine Verantwortung in der Hemisphäre des Kunden, wenn der umzieht. Eine TKG-Novelle sieht nur eine Kündigung mit 3 Monaten Frist vor, wenn der Anbieter die Leistung am neuen Ort nicht erbringen kann.
Allerdings fragen wir uns schon seit einigen Wochen welche dubiose Formel VF anwendet und ob es dafür überhaupt eine Rechtsgrundlage (AGB, Preisliste) gibt. Auf das Gewäsch der Hotline sollte man nicht hören. Das ist auch nicht beweisbar. Scheinbar feiern die schon Fasching in Düsseldorf und erzählen nur noch Müll :augenroll:

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
dennisfcb
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Und was heißt das für mich genau? Dass ich das Geld wohl oder übel bezahlen muss?

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ohne Lehrgeld wird das wohl kaum abgehen!
Andererseits sollte ohne Rechtsgrundlage der Kunde nicht abgezockt werden. Schreibe eine Rechnungsreklamation und frage nach der Rechtsgrundlage dafür. Natürlich per Einschreiben! Poste dann hier. Für 217.-€ lohnt sich das Nachfragen vielleicht.
Alternativ AGB und Preisliste aufmerksam durchforsten. Es könnte auch sein, das es die zunehmende Willkür bei VF ist, auf der die Berechnung erfolgt und es keine Rechtsgrundlage gibt. Dann dürfen die keine "Kundenabgangsgebühren" berechnen!


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wir hatten das ja mittlerweile öfter. Also Umzug in eine WG mit existierendem Anschluss (o.ä.). Wäre auch spannend, das mal vor Gericht zu sehen, ob die TKG-Klausel mit dem "Anbieter kann nicht anbieten" genau diesen Fall mit einschließt. Man kann ja keine 2 Anschlüsse am gleichen Endpunkt schalten. Nicht dass ich jetzt dafür plädiere unbedingt auf den 3 Monaten zu bestehen aber Vodafones Anwälte wären vielleicht nicht unbedingt scharf darauf, vor Gericht zu landen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 09.01.2013 09:45

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Sorry, aber das hier

quote:
Man kann ja keine 2 Anschlüsse am gleichen Endpunkt schalten.
ist falsch! Das ist eine Fehlannahme. Ich selbst hatte schon 3 DSL-Anschlüße für privat, Firmenanschluß und separat VPN, d.h. 3 Doppeladern belegt. Physikalisch geht das, da mind. 4 Adern in jede Wohnung gehen (sollten) und Häuser nach 1960 schon dicke Kabelbündel drin haben. Es steht im TKG nur drin, das der Anbieter die Leistung anliefern muß. Wenn er das kann und es liegen genug Adernpaare, dann hilft formal das TKG nicht weiter. In vielen Fällen kann der alte Anbieter dann doch nicht, wenn man dem Techniker bei einem Tässchen Kaffee mit Schuß erklärt, das nur ein einziges Adernpaar funktioniert ;) Aber das ist ein anderes Thema

Mir ist momentan nicht bekannt welche Rechtfertigung VF für seine Berechnungen haben will. Ich zweifle auch erheblich an einer korrekten Abrechnung, insbesondere wenn mit dem Kunden kein Einvernehmen (Vertragsaufhebung gegen Abfindung?) besteht. Früher gab es eine 99.-€ Pauschale, die aber seit langer Zeit in den Preislisten fehlt.

Man könnte auch die Bundesnetzagentur auf diese dubiosen Verrechnungen hinweisen.

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#6
 Von 
dennisfcb
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schonmal für die zahlreichen Antworten!
Also werde ich mal ein Einschreiben an Vodafone schicken und fragen, auf welcher Rechtsgrundlaanrufen und sich berufen. Außerdem werde ich bei der BNA anrufen und fragen, ob dieser Fall rechtlich korrekt ist bzw mal nachfragen, was die generell dazu sagen.
In den AGBs habe ich bereits gesucht, allerdings nichts bzgl. einer Ausgleichszahlung gelesen.
Gibt es sonst noch irgendwelche Mittel, die mir behilflich sein könnten, um den 217 euro aus dem Wege zu gehen?

LG

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

So was hier, wenn auch leider nicht beweisbar:

quote:
Mir wurde versichert, dass bei mir das Sonderkündigungsrecht in Kraft tritt und ich keine weiteren Zahlungen mehr zu leisten habe.

VF ist dann eigentlich in der Pflicht nachzuweisen, das andere Bedingungen für die vorzeitige Vertragsauflösung gelten. Ich würde dann auch so argumentieren "Kündigung erfolgte unter der Voraussetzung der kostenfreien Vertragsbeendigung." Ansonsten hättest Du auch den Nachmieter zur Übernahme des Anschlusses motivieren können oder eine andere Lösungen gewählt.

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#8
 Von 
dennisfcb
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)



Hallo zusammen,

ich habe heute von Vodafone eine Antwort bekommen und die beziehen sich wohl darauf, dass sie die Leistung an meinem neuem Wohnort hätten leisten können, allerdings durch mich bzw durch meine Mitbewohner ja schon ein Anschluss existiert und somit ich derjenige bin, der für Vodafone Kosten durch das vorzeitige Austreten aus dem Vertrag verursacht.
Habe ich nun noch CHancen, dieser Zahlung trotzdem aus dem Wege zu gehen?

LG


Hier ist die Antwort von Vodafone:
http://s1.directupload.net/file/d/3137/8p9p63kp_jpg.htm





-- Editiert dennisfcb am 16.01.2013 14:42

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#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ja, ja, diese Schlaumeier :augenroll:

Wenigstens eine Begründung mit Berechnung der Phantasiesumme wäre ja nett gewesen. Sieht mir immer mehr nach Abzocke bei VF in den "Nebenleistungen" aus, da früher die pauschale Entlassungssumme bei 99.-€ lag.

Ich würde weiter als Verbraucher argumentieren:
Entlassung aus Vertrag ohne Entschädigung wäre zugesagt gewesen, nur daher hättest Du auf die Fortführung verzichtet. Fordere VF zur Erbringung der Leistung auf. Schließlich hast Du keiner kostenpflichtigen Aufhebung des Vertrages zugestimmt.
Prognose meiner Kristallkugel - VF wird hart bleiben, da die im Prinzip sogar im Recht sind. Es ist aber eine S a u erei wie man hier mit Kunden umgeht. Bei >200€ würde ich versuchen eine Verbraucherschutzzentrale für das Thema zu interessieren oder hast Du eine Rechtschutzversicherung?

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#10
 Von 
dennisfcb
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, rechtsschutzversichert bin ich leider nicht.
Also meint ihr, dass ich schlechte Karten habe mit dem Nichtbezahlen der Ausgleichszahlung?

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#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wie erwähnt - einen 24-Monats-Vertrag abschließen und dann nicht einhalten hat nun mal Konsequenzen!

Andererseits halte ich das Vodafone-Vorgehen für "anrüchig". Es gibt lt. eigenem Eingeständnis kein Preismodell für Vertragsaufhebungen- also wozu zahlen, wenn die dich aus dem Vertrag freiwillig entlassen. Du musstest doch von Kulanz ausgehen - oder? VF hätte die Kündigung nur unter Vorbehalt der Ausgleichszahlung durchführen dürfen. Erfundene Ersatzzahlungen halte ich nicht für durchsetzbar. Daher auch den Tipp zu argumentieren " entweder VF liefert weiter am neuen Wohnort oder die nicht mit mir vereinbarte Schadensersatzleistung ist hinfällig". Fragt sich nur wie die Unterlagen und Dein Kündigungstext aussehen, falls es vor Gericht gehen sollte. Erfolgsaussichten sind schwer abzuschätzen, aber einige Protestrunden lohnen sich schon bei >200.-€.

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#12
 Von 
dennisfcb
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Also mein Kündigungstext ist nicht vorhanden, da ich diesen bereits gelöscht habe (was von ziemlicher Unerfahrenheit meinerseits zeugt, dessen bin ich mir nun sehr im Klaren), und per Telefon habe ich vorher meinen Umzug gemeldet und gesagt, dass dort schon ein ANschluss vorhanden ist in der neuen Wohnung. Daraufhin wurde mir gesagt, ich solle eine Rechnung von diesem Anschluss dort hinschicken, damit die wissen, dass dieser Anschluss tatsächlich existiert.
Anbei habe ich einen Brief beigefügt, in dem meine Mieterhöhung zur Geltung kommt, weswegen ich diese Wohnung auch verlassen musste, da ich es mir nicht mehr leisten konnte, so wie ich es in dem Schreiben auch erwähnt habe.

Also meint ihr, ich solle dort noch ein Schreiben hinschicken mit der Aufforderung, dass sie nicht versucht hätten, die Leistung an meinem jetzigen WOhnort anzubieten und auch damit ausdrücke, dass sie es gerne versuchen dürfen, es aber nicht klappt aufgrund der bestehenden Tatsachen?

Ich habe diesen Fall auch übrigens mal der Bundesnetzagentur gemeldet und folgende Antwort erhalten:

Am 10.05.2012 ist die Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft getreten. Durch die Gesetzesänderung wurden u. a. die Rechte des Verbrauchers beim Anbieterwechsel und beim Umzug im Telekommunikationsbereich in § 46 TKG vom 22. Juni 2004, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen vom 03. Mai 2012 (BGBl. I Nr. 19 v. 09.05.2012, S. 958ff.), grundlegend neu geregelt.



Wenn ein Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt und seinen Anbieter mit dem Umzug seiner Telekommunikationsdienste beauftragt, dann ist dieser gemäß § 46 Abs. 8 TKG verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese Leistung dort angeboten wird.



Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf, als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt.



Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. Die Kündigung von Verträgen beurteilt sich jedoch ausschließlich nach zivilrechtlichen Grundsätzen. Die Beurteilung vertraglicher Angelegenheiten ist nicht Bestandteil des Telekommunikationsrechts und kann somit von der Bundesnetzagentur nicht vorgenommen werden.



Sie können Ihren Vertrag am bisherigen Wohnsitz wegen eines Umzugs nicht einfach kündigen und davon ausgehen, dass Sie vorzeitig aus dem Vertrags entlassen werden. Sie sollten Ihren Anbieter (frühzeitig) über den Umzug informieren und können diesen damit beauftragen Ihre Telekommunikationsdienste in die neue Wohnung umzuziehen. Bitte wenden Sie sich wegen der Formalitäten an Ihren Anbieter. Der Anbieter ist dann verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers zu erbringen, soweit diese Leistung dort angeboten wird. Wenn Ihr Anbieter die Leistung am neuen Wohnsitz nicht anbieten kann, sind Sie zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. Wenn Sie den Vertrag kündigen, ohne dem Anbieter die Gelegenheit einzuräumen, Sie in der neuen Wohnung weiter zu versorgen, gilt diese Sonderregel nicht.



Das Telekommunikationsgesetz (TKG) eröffnet nicht die Möglichkeit, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Betroffene sind selbst verantwortlich, derartige Ansprüche, ggf. mit Hilfe eines Rechtsbeistandes, zu verfolgen.





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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde mich etwas zurückziehen. Beispielschreiben:

quote:

Hallo.

Bezugnehmend auf ihr Schreiben vom XXX weise ich sie darauf hin, dass Sie mir bestätigt haben, dass ich vorzeitig aus dem Vertrag entlassen werde. Ich habe mir den Umzug nicht ausgesucht, er war mir durch eine deutliche Mieterhöhung erzwungen worden. Darüber hinaus habe ich die Nachweise (Rechnung des bestehenden Anschlusses in der WG, in die ich eingezogen bin, sowie Ummeldebestätigung) erbracht.

Wieso entlassen Sie mich nicht wie versprochen aus dem Vertrag? Sie haben am neuen Wohnort den Anschluss nicht anbieten können, da bereits einer existiert. Darüber hinaus ist es nicht mein Verschulden, dass ich überhaupt umziehen musste.

Ich weise die Forderung auf einen Schadensersatz zurück. Auch ist mir die Berechnungsgrundlage des Schadensersatzes vollkommen unklar und er wird nicht erklärt. Es findet sich auch keine Preisvereinbarung in Ihrer Preistabelle. Der Anschluss in der alten Wohnung existiert doch gar nicht mehr, wie soll ich da weitere Kosten verursachen, aus denen sich Schadensersatz ergibt?



Sprich: Dumm stellen. Abwarten. Diskutieren. Wenns denen zu bunt wird, geben sie es eh an Inkassobüros o.ä. ab.

Ob du lieber bezahlst oder dieses Spiel etwas weiter treibst, bleibt dir überlassen. Ich vermute, dass Vodafone nicht riskieren wird, damit vor Gericht zu ziehen, auch wenn irgendwer mal damit anfangen muss. Eine rechtliche Garantie ist das nicht.

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#14
 Von 
dennisfcb
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe jetzt am Freitag nochmals Post von Vodafone bekommen und werde daraus einfach nicht schlau.
In jedem Brief wird etwas anderes erzählt. Und auf meine Frage hin, wie das denn genau berechnet wurde die Ausgleichszahlung, wurde keinerlei Stellung genommen.

Hier ist die Antwort:

http://s1.directupload.net/file/d/3148/xqxc7dd7_jpg.htm

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das mit dem "In jedem Brief wird was anderes erzählt" machen die Leute von Vodafone gerne. Du kannst wie gesagt das Spiel weitertreiben, evtl. lieber kostengünstig per eMail oder Fax.
Beispiel:

quote:

Hallo.

Ihr Brief ist völlig sinnbefreit. Weisen Sie mir bitte nach, wo das steht, dass ich ein Sonderkündigungsrecht nur bei Umzug zu einem bestehenden Vodafone/Arcor-Anschluss hätte. Ich habe nirgendwo etwas dazu gefunden.

Davon abgesehen haben Sie mir bereits versprochen, mich aus dem Vertrag zu entlassen. Dieses Versprechen ist rechtlich bindend. Wieso verweigern Sie das Einlösen dieses Versprechens? Ich erwarte, dass Sie mir auf meine Fragen antworten und mich nicht mit irgendwelchen an den haaren herbeigezogenen und ausweichenden Sätzen hinhalten.

Solange Sie mir nicht vernünftig begründen, warum Sie ihr Versprechen, mich aus dem Vertrag zu entlassen, einfach brechen und weshalb Sie mir überhaupt irgendein Sonderkündigungsrecht absprechen obwohl es laut Gesetz zugestanden wird, werde ich nichts bezahlen.

Ich weise auf die Schadensminderungspflicht hin. Daher sind weitere Maßnahmen zu vermeiden, indem Sie mir eine ausführliche und vernünftige Begründung für ihre Forderung liefern. Bis dahin betrachte ich ihr Versprechen, mich aus dem Vertrag zu entlassen, als bindend und werde nichts mehr bezahlen.



Vodafone hat indirekt einen Fehler gemacht. Sie haben nicht abgestritten, dir jemals ein Versprechen gegeben zu haben, dich aus dem vertrag zu entlassen. das habe ich damit gemeint, sich dumm zu stellen.
Es ist zwar nicht hieb- und stichfest und wenn Vodafone hartnäckig bleibt, muss man sich überlegen ob man einen Anwalt hinzuzieht oder nicht, aber auf jeden fall kommt es zu Widersprüchen in den Schreiben und sowas kann man in der Regel gegen sie verwenden, mindestens um die Folgeschäden (Gerichtskosten usw.) zu vermeiden.

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#16
 Von 
dennisfcb
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut, dann werde ich das mal so per Fax an die weiterleiten.

Hoffentlich wird das noch was mit dem Geld, langsam glaube ich da nicht mehr wirklich dran...

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#18
 Von 
dennisfcb
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Vertrag habe ich bereits im Oktober 2011 abgeschlossen, allerdings bin ich im Juni 2012 im selben Hause zwei Etagen tiefer gezogen, weshalb sich der Vertrag wieder um 2 Jahre automatisch verlängerte. Es gibt zwar mittlerweile das Gesetz, dass die Verträge sich wegen Umzug nicht automatisch verlängern dürfen, allerdings wurde dieses Gesetzt 5 Tage nachdem ich meinen Umzug angemeldet habe, verabschiedet, deswegen galt dies bei mir nicht mehr.

Ja, Hardware ist auch dabei gewesen. Der Router war das, über den allerdings bisher kein Wort verloren wurde, den wollen die anscheinend nicht zurückhaben.

Aber die hätten mich doch wenigstens drauf hinweisen müssen, dass solche eine Ausgleichszahlung zu leisten ist oder nicht? In den AGB's steht nichts, im Bestätigungsschreiben für die Kündigung stand nichts und am Telefon hat man mir auch nichts darüber mitgeteilt.

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#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
im Gegensatz zu mepeisen´s Meinung

Du hast mich falsch verstanden. Ich habe nie behauptet, dass Sie Rechtspflichten haben. Ich habe nie behauptet, dass die Nachweispflicht nicht eim TE liegt. Solange Vodafone das Spiel spielen will, kann man es mitspielen. Vodafone macht diese Diskutiererei und das ständige Anbringen neuer Argumente gerne, wenn sie von ihren Forderungen nicht überzeugt sind. Am Ende steht meist, dass die Forderung fallen gelassen wird.

Das ist keine rechtliche Garantie und schon gar kein Aufruf, die Zeche zu prellen. Soweit kommts noch, ich bin selbst Unternehmer ;-)

Ich bin im Moment überzeugt, dass man das TKG auch für genau solche Fälle anwenden kann, wo man umzieht in eine WG o.ä., wo bereits ein Internetanschluss existiert. Ich werde solange davon überzeugt sein, bis einmal ein Telekommunikationsriese sich traut, vor Gericht zu ziehen und dann ein Gericht das Gegenteil urteilt. Aber bis es soweit ist und diese Rechtsunsicherheit herrscht, ist es für mich legitim, das auszunutzen.
Telekom-Riesen und Inkassobüros stellen tagtäglich genug Anfang an und nutzen Rechtsunsicherheiten aus, schwatzen Kunden Sachen auf, die sie nie haben wollen und stellen falsche Rechnungen. Sie haben sich also das insoweit selbst zuzuschreiben. Meine Meinung.

Ab wann man dann nachgibt oder lieber doch mal einen Anwalt hinzuzieht, das bleibt dem Autor überlassen.

Das mit der Hardware ist ganz einfach. Die Tarife sind so gestrickt, dass man bei Erfüllung der Mindestvertragslaufzeit die Hardware behalten darf. Insofern könnten sie also bestenfalls anteilige Gebühren bis Ende Oktober 2013 fordern. Da sie aber eh bis 2014 einfordern, wäre das Zurückfordern des Routers Unfug aus Sicht der Schadensberechnung. Wenn man mit den 3 Monaten argumentiert, muss man evtl. jedoch wegen dem Router mit dem ein oder anderen zusätzlichen Euro rechnen. Das sollte hoffentlich dann klar sein.

quote:
Aber die hätten mich doch wenigstens drauf hinweisen müssen, dass solche eine Ausgleichszahlung zu leisten ist oder nicht?

Das ist eine der Knackpunkte. Darf man die Kündigungsbestätigung, die Nachweise, dass ein Anschluss bereits existiert usw. dahingehend auslegen, dass man ohne große Entschädigung aus dem Vertrag entlassen wird oder darf man das nicht. Da können Juristen wunderbar diskutieren und 3 Anwälte haben da 10 Meinungen drüber. Da kommt es auf Details bei der Wortwahl an usw.

Sehr gerne wird einem am Telefon u.ä. nichts erzählt und man provoziert dabei beim Kunden bewusst Irrtümer. Die gesamte Branche der Call-Center und Handyshops ist auf diese Verblendung aufgebaut. Die 50 Läden auf 200 Meter Fußgängerzone sind ja alle eigenständig und müssen über die Provisionen auch verdienen und überleben. Da ist der Kunde der letzte, der vernünftig über alles aufgeklärt wird.

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#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

@Schimm: Genau so sehe ich es im Prinzip auch. Man kann nicht erst versprechen, jemanden aus dem Vertrag zu entlassen und dann viele Wochen später noch eine Nachforderung stellen. Die muss schon vorab angekündigt werden oder aber man darf nichts versprechen. Vodafone weiss genau, dass sie Nachforderungen stellen, das ist ein Standardprozedere, also können sie es auch von Anfang an so sagen. Aber die Juristen können hier nun trefflich streiten.

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#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Also ums nochmal klarzustellen: Das TKG bezieht sich auf einen Umzug, wo der Anbieter am neuen Wohnort den Dienst nicht anbieten kann. Die strittige Frage wäre zunächst, ob man darunter die Fälle versteht, wo man in eine existierende WG o.ä. zieht mit bereits bestehendem Anschluss. Da kann niemand von uns abschließend sagen, wie es ein Gericht sieht, weils noch kein Urteil gibt (oder wenns das schon gibt, ist es noch nicht zu uns durchgedrungen, ihr könnt aber gerne mal suchen).

Greift das neue TKG nicht, kann und darf Vodafone das einfordern, was sie hier fordern. Da sie geschickterweise auch nur 50% der Grundgeühr ansetzen für die Rest-Vertragslaufzeit umgehen sie auch die Diskussion hinsichtlich des wirtschaftlichen Vorteils. Sprich: Sie halten sich an das, was Gerichte hier schon geurteilt haben bzgl. des Schadensersatzes aus der Rest-Vertragslaufzeit.
Grundlage ist die BGH-Argumentation, dass ein Umzug immer eine Entscheidung des Kunden ist und diese einseitige Entscheidung darf dem Vertragspartner Vodafone nicht zu Lasten gelegt werden. Gerade wegen dieser Argumentation hat der Gesetzgeber ja reagiert und das TKG überarbeitet hinsichtlich der Sonderkündigung von 3 Monaten bei Umzug.

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#25
 Von 
dennisfcb
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich für die fruchtigen Beiträge!

Also habe ich das richtig verstanden, dass Vodafone schon zu Beginn hätte sagen sollen, dass sie solch eine Ausgleichszahlung verlangen und man rechtlich gesehen nicht wirklich weiß, wie das exakt auszulegen ist?

Ich werde gleich einfach ein Fax aufsetzen, indem ich um die genaue Berechnung dieser Ausgleichszahlung bitte. Andere Chancen habe ich ja nicht mehr so wie ich das hier mitbekommen habe, oder? Außer natürlich die Möglichkeit eines Rechtsanwaltes, allerdings bin ich nicht rechtsschutzversichert, sodass dieser Schritt natürlich wieder eine Last für meinen Geldbeutel darstellen würde.

Kann man dann also abschließend sagen, dass Vodafone in dieser Sache am längeren Hebel sitzt und ich zu 90% davon ausgehen muss, das Geld nicht wiederzusehen, selbst wenn ich es noch einmal mit einem Fax probiere?

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#28
 Von 
dennisfcb
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe jetzt mal dieses Fax aufgesetzt:

Der Inhalt Ihres Schreibens wird mir leider nicht klar.
Weisen Sie mir bitte nach, wo steht, dass ich ein Sonderkündigungsrecht nur bei Umzug zu einem bestehenden Vodafone/Arcor-Anschluss hätte. Ich habe nirgendwo etwas dazu gefunden.
Davon abgesehen haben Sie mir bereits versprochen, mich ohne weitere Zahlungen aus dem Vertrag zu entlassen bzw. mich in keinem Schreiben darauf hingewiesen, dass ich eine Ausgleichszahlung leisten muss.
Eine Schadensersatzpflicht bzw. eine nachträgliche Ausgleichszahlung scheidet aus, da in Ihrer Kündigungsbestätigung mein Vertrag einvernehmlich zum 16.11.2012 gekündigt wurde und weder im Telekommunikationsvertrag noch der mit Ihrem Schreiben vom 03.11.2012 entstandene Aufhebungsvertrag, durch den das bestehende Vertragsverhältnis zum 16.11.2012 beendet wurde, eine solche Zahlung enthält.
Vertraglich begründete Ansprüche gibt es keine, da weder in einem meiner Verträge noch im Aufhebungsvertrag eine Klausel zu einer entsprechenden Zahlungspflicht vorzufinden ist.

Von daher gebe ich Ihnen bis Dienstag, den 12.02.2013 Zeit, den Anspruch der Ausgleichszahlung in Höhe von 214,71 Euro fallen zu lassen.



Kann man das so absenden?

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#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Kann man das so absenden?

Können ja. Rechne wie gesagt damit, dass Vodafone das nicht akzeptieren wird.

Ansonsten hast du die Situation im Prinzip zusammengefasst. Natürlich sitzt Vodafone am längeren Hebel, wenn du es tendenziell nicht auf eine Konfrontation vor Gericht ankommen lassen willst.

Spätestens wenn Vodafone keine Lust hat auf dieses Diskussionspielchen, wäre dann wohl die Empfehlung, dann doch in den sauren Apfel zu beissen und zu zahlen. Wie gesagt ist die Forderung nciht grundverkehrt. Dass sie strittig ist bedeutet, dass du es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen kannst (mit des Anwalts Hilfe womöglioch) aber genauso dann baden gehen kannst und neben der Forderung Gerichtskosten und Anwaltskosten beider Seiten am Backen hast.

Du solltest für dich entscheiden, ob du dieses Risiko eingehst oder nicht.

Sobald mal das erste Urteil gesprochen ist in solchen Fällen, sind wir alle schlauer und wissen fortan etwas besser, welche Interpretationen zulässig sind und welche nicht mehr. Kalr ist auf jeden Fall, wenn man in eine eigenständige Wohnung zieht und der Anbieter grundsätzlich einen Anschluss anbieten kann, dann zieht das TKG definitiv nicht. Und klar ist auch, wenn der Anbieter keinen vernünftigen Anschluss gemäß Vertrag anbieten kann, dann zieht das TKG. Alle Fälle dazwischen (in erster Linie also WGs u.ä.) müssen mal beurteilt werden vor Gericht bevor man endgültig was sagen kann.

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