Vod/Kön-inkasso

9. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
DischeriDu_9999
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)
Vod/Kön-inkasso

Meiner Tochter wurde die SIM-Karte geklaut bzw. Unterschlagen. Sie hatte das Händi ihrem Freund gegeben bzw. geliehen und der hat es nicht wieder raus gerückt. Sie hat die Karte sperren lassen und eine neue SIM Karte beantragt, zahlt jeden Monat 40€ und hat seit 6 Monaten keine Karte. Das kann doch auch nicht sein, oder?! Beruhen solche Händiverträge nicht auf gegenseitigkeit?! Die stellen mir was zur verfügung und ich zahle dafür,oder?!

Wir haben den Vertrag letztendlich gekündigt, schriftlich per Einschreiben mit Rückschein (wobei man ja den Rückschein nicht mehr bekommt) und bekamen, wen wunderts, keine Bestätigung in schriftlicher Form. Es hat eine angerufen und versucht, meine Tochter wieder umzustimmen. Dank der heutigen Technik schaltete sie den Lautsprecher ein und es konnten unter anderem eine Freundin von ihr und ich Zeuge des Gespräches werden.
Nun will Voda 1100€ haben und dies mithilfe der Kön-inkasso eintreiben. Die haben mir geschrieben, das sie den Einschreibezettel wollen und das Kündigungsschreiben in Kopie. Das haben sie bekommen bzw. nicht den Einschreibe Rückschein sondern die Quittung auf der eine Tel. Nr. steht und eine Einsendenummer, mithilfe dieser beiden Nummern man ohne Probleme beweisen kann wer, wann und wo das Schreiben entgegengenommen wurde. Und nun?!! Nun kommt die Antwort, das sie das nicht anerkennen denn in dem Umschlag, den ich per Einschreiben geschickt habe, könnten ja auch andere Unterlagen entahlten sein. Wo fängt es an und wo hört es auf??

Um Hilfe wäre ich echt dankbar!

Viele Grüße
DD

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-- Editiert am 09.01.2011 13:44

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17 Antworten
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#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Sorry, aber in dem Fall würde ich wieder die selben Fragen stellen wie hier
http://www.123recht.net/Unsummen-wegen-falschem-H%C3%A4ndivertrag-__f244232.html

Du schreibst weder warum keine Ersatz-SIM kam, noch wofür die 1100.-€ sein sollen. Gesprächsgebühren, Schadensersatz, sonstwas?

Ohne präzise und zusammenhängende Information wirst du keine hilfreichen Diskussionsbeiträge erhalten. Und über illegales Telefon mithören zu berichten ohne auf relevante Inhalte einzugehen macht auch keinen Sinn.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
DischeriDu_9999
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Servus Mr. Cool,
so, nun zum Wesentlichen. Es wurde keine Ersatz-SIM Karte zugeschickt bzw. von meiner Tochter erhalten weil....tja, warum? KEINE AHNUNG!! Die 1100€ sollen Schadenersatz sein weil Vod. jetzt meiner Tochter gekündigt hat und unsere Kündigung nicht bekommen haben oder was weis ich warum. Natürlich haben wir nach unserer Kündigung nicht mehr weiter bezahlt und Rechnungen haben wir ja dann auch keine mehr bekommen. Deshalb sind wir bedauerlicher weise von dem ausgegangen das alles i.O. ist. Großer Fehler! Sehr großer Fehler!! Wir haben sie per Einschreiben/Rückschein geschickt. Elegales abhören eines Telefonates? Häää??? Wenn meine Tochter mit einer Freundin bei uns zuhause ist, den Anruf bekommt und meine Tochter auf laut stellt ist elegal? Was für tesen stellst Du hier denn auf?!



Wie gesagt, um Hilfe bin ich Dankbar

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#3
 Von 
DischeriDu_9999
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal, Mr.Cool,
damals ging es nur zweitrangig um den hier beschriebenen Vertrag. Du hast damals unterstellt das "eindeutig wichtige Infos" fehlen. Ich kann dir nur das sagen,was ich weis.


Hier und heute geht es ja auch eigentlich um die Frage, wenn ich was per Einschreiben schicke, mir dann unterstellt wird, was anderes geschickt zu haben als angegeben.
Grüße
DD

P.S. Und bei dem obigen Link bzw. der damaligen Frage hat es ja, als es anfing intressant zu werden, leider auf.

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Meine Thesen sind Fakten ;) Einfach auf laut stellen ist dem Gesprächspartner vorher mitzuteilen, ebenso wie Aufnahmen des Gespräches!
Sind deine Behauptungen eigentlich eigene Wahrnehmungen oder die unglaublichen Schilderungen eines Teenagers? Anders kann ich es mir kaum vorstellen, denn bislang hat Vodafone bei mir nie den Inhalt eines normalen Briefes, geschweige denn eines Einschreibbriefes abgestritten. Frag doch mal nach dem angeblich anderem Inhalt des Einschreibens ... Dann löst sich das Rätsel vielleicht.

Um eine Ersatz-SIM zu bekommen, muß man diese explizit anfordern und sollte auch mal die Hotline nach dem Verbleib fragen. Selbst meine Kristallkugel versagt bei solchen Problemen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#5
 Von 
DischeriDu_9999
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, leider sind das nicht nur Geschichten. Deshalb habe ich mich auch selbst darum versucht zu kümmern. Als alles begann, dachte ich ähnlich wie Du. Aber es ist kein Witz und es wurde auch nichts weg gelassen.

1. Meine Tochter rief in meinem Beisein die Hotline an und Beantragte eine neue Karte. Ich habe ja schon ein paar mal angerufen, sagte sie zu der Dame am anderen Ende, und es vergingen zwei, drei Wochen und gekommen ist nicht. Sie rief wieder an in meinem Beisein und wieder kam nichts. Wir schickten einen Brief mit der Bitte um eine neue SIM. Nichts kam. Wir wendeten uns an einen Geschäftsführer Herr Joussen oder so ähnlich per Einschreiben Rückschein, nichts kam.
Darauf hin Kündigten wir wegen Vertagsbruch den Vertrag. darauf hin kam der ominöse Anruf. Und jetzt kommt die Inkasso. Soll ich als Antwort mal schreiben bzw. anfragen was denn dann ihrer Meinung nach in dem Brief gewesen sein soll?

ich weis nicht was bei uns immer schief läuft. Aber ab 2011 wird das anders!!!

Gruß
DD



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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Nimms mir nicht übel - aber solltest du Briefe im Stil des postings versenden und F7 vergessen, dann hab ich so einen Verdacht ...

Jeder Brief an die Geschäftsführung kommt zum Eskalataionsteam und wird meist binnen 2-3 Wochen in vernünftiger Weise bearbeitet. Das keine Reaktion erfolgt habe ich noch nie gehört.

Wenn alle Fakten so sind wie dargestellt, dann würde ich mich zurücklehnen, Inkasso ignorieren und nur gerichtlichem Mahnbescheid widersprechen. Dann alle Fakten nachvollziehbar für das Gerichtsverfahren aufbereiten und zum gesetzten Termin einreichen bzw. über RA einreichen lassen.

Zumindest die Kosten für die SIM mit der Weigerung der Ersatzlieferung sind damit erledigt.

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#7
 Von 
DischeriDu_9999
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei geschäftlichen bzw. wichtigen Briefen wird natürlich auf Rechtschreibung, Ausdrucksweise und Grammatik sehr geachtet!

Ich wusste nicht, dass dies hier relevant ist.

Aber nichts desto trotz werde ich dem Inkasso Büro mal die Frage stellen ob sie meinen, das ich VF Geburtstagsgrüße geschickt habe, könnte ja sein, oder?!

Also deinen Verdacht des Analphabeten oder des der deutschen Sprache nicht mächtigen kannst Du vergessen.

VF hat sich gemeldet. Aber nur telefonisch. Hier lässt sich der Verdacht nicht vermeiden, das es sich hier um System handelt. Denn wie soll man ein Telefonat beweisen. Das eines statt gefunden hat geht, aber was gesprochen wurde leider nicht.

Grüße
DD

P.S. Entschuldigt bitte meine RS-fehler-:)

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn meine Tochter mit einer Freundin bei uns zuhause ist, den Anruf bekommt und meine Tochter auf laut stellt ist elegal? Was für tesen stellst Du hier denn auf?! <hr size=1 noshade>

Diese These nennt man Gesetz. Man findet dies unter § 201 StGB .
Somit kann man diesen 'Beweis' vergessen.



quote:<hr size=1 noshade>Hier und heute geht es ja auch eigentlich um die Frage, wenn ich was per Einschreiben schicke, mir dann unterstellt wird, was anderes geschickt zu haben als angegeben. <hr size=1 noshade>

Wichtige Schreiben lässt man daher per Gerichtsvollzieher zustellen, damit man den Inhalt beweisen kann.
Realistisch betrachtet hat man bei der Einschreibevariante nur einen Nachweis, das dort ein Briefumschlag mit absolut unbekanntem Inhalt eingegangen ist.
In wieweit diese Behauptung dann vor Gericht vom Richter beurteilt wird ...


Aber ihr habt im Moment anscheinend sogar noch weniger?
quote:<hr size=1 noshade>sondern die Quittung auf der eine Tel. Nr. steht und eine Einsendenummer, mithilfe dieser beiden Nummern man ohne Probleme beweisen kann wer, wann und wo das Schreiben entgegengenommen wurde. <hr size=1 noshade>

Ihr habt also noch nicht einmal einen Zugangsnachweis, sondern nur einen Absendenachweis.
Ich würde mir daher schnellstens den Zustellnachweis besorgen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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-- Editiert am 09.01.2011 17:14

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#9
 Von 
DischeriDu_9999
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, das wusste ich nicht dass man einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann, um einen Brief zustellen zu lassen. Wie komme ich an den Nachweis? Auf dem Zettel stehen eine Nummer und eine Telefonnummer. Bei einem Anruf der 0180... kann man unter der Nummer abfragen, wer das Schreiben entgegengenommen hat. Reicht das nicht? Einen Rückschein wie früher gibt ja nicht mehr.
Hmmm, das ist blöd!
Zur These, habe ich gesagt dass es aufgenommen wurde? Ich glaube nicht. Und Worte, die im Beisein anderer gesagt werden, können sehr wohl verwendet werden. Denn Fall hatte ich nämlich mal! Und es hatte bestand vor Gericht! Ist ja auch egal. Hatte ich schon erwähnt dass meine Tochter die Dame darauf aufmerksam machte, dass nun mitgehört wird? Noch nicht? Dann mache ich es jetzt!

Man lernt nie aus. Es wird zwar kein nächstes mal geben, aber was man weis, weis man.

Danke für die Info. Aber was soll ich nun machen?
Viele Grüße
DD


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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Nach meiner Information kann man diese Abfrage auch online auf der Website durchführen.

Anderenfalls müsste man den Zustell-Beleg bei der Hotline anfordern.



quote:<hr size=1 noshade>Zur These, habe ich gesagt dass es aufgenommen wurde? Ich glaube nicht. <hr size=1 noshade>

Auch an solche Argumentation hat der Gesetzgeber gedacht:
§ 201 StGB - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder




quote:<hr size=1 noshade>Hatte ich schon erwähnt dass meine Tochter die Dame darauf aufmerksam machte, dass nun mitgehört wird? Noch nicht? Dann mache ich es jetzt! <hr size=1 noshade>

Spätetens da würde man vor Gericht abgewatscht werden - nachgeschobene Argumentation als Schutzbehauptung.

Aber zum Glück kennst du ja jetzt den Argumentationsweg und weis wann man was sagen muss ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#11
 Von 
DischeriDu_9999
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich sehe, wir verstehen uns;)

Kostet das was (welch eine Frage, natürlich kostet es was), wenn man den GV beauftragt und wie viel? Kann man das so sagen? Denn dann würde ich VF noch mal einen Brief zustellen lassen, indem ich nochmals auf alles eingehe und auch den Sachverhalt der GL nochmals mitteile.
Bringt das was??
Viele Grüße
DD


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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Für die Zustellung über den GV investiert man so um die 25 EUR.

Ein Brief an die Geschäftsführung könnte etwas bringen, sicher sagen kann man es nicht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#13
 Von 
DischeriDu_9999
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Na dann werde ich das mal versuchen. Muss ich auf das Gericht bei mir oder mit dem zuständigen GV vor Ort Kontakt aufnehmen? Vermutlich vor Ort.
Da ruf ich gleich mal morgen früh an.
Vielen Dank und viele Grüße
DD

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Spediteur
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo,
das mit dem Gerichtsvollzieher ist wirklich der einzige Weg, wo du nachweisen kannst, dass die Sache zugestellt ist. Nicht ganz billig 17,50 Euro zirka.Der Brief wird auch nur in den Kasten des Empfängers gesteckt, auch bei dessen Abwesenheit, gilt aber in jedem Fall als zugestellt.
Vermutlich habt Ihr die monatlichen Zahlungen einfach eingestellt. Das geht nicht. Die Zahlungen gehen weiter bis zum Ende der Vertragslaufzeit solange keine Kündigung aktzeptiert wird.
Wendet Euch nochmals an an den Anbieter und schildert die Sache mit der SIM-Karte. Vielleicht erlässt er etwas.
Spediteur

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"Verbraucherfreundlich solles sein ! "

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#15
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Das mir alles zu viel Mühe und Kosten!
Erst Fax und anschließend Einschreiben sollte reichen. Online bekommt man Empfangsbeleg, wenn man nicht zulange wartet. Mehrfach kann ein Einschrieben nicht schiefgehen!
Ich würde auch eine Kopie des angeblich anderen Inhaltes des vorherigen Briefes anfordern. Die Briefe werden alle gescannt und dabei kann ein Fehler passieren.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

1. Letztendlich entscheidet der Richter, ob die Kündigung zugestellt wurde oder nicht. Die Chancen stehen nicht schlecht für die Kunden. Denn bei dieser Vorgeschichte ist es nicht schlüssig, dass die Kunden per Einschreiben nur Geburtstagsgrüße geschickt haben.

2. Was stand in der Kündigung des Kunden genau drin? Wurde fristlos gekündigt wg. Vertragsbruch oder nur fristgerecht zum Vertragsende?

3. Wurde die fehlende SIM-Karte schriftlich bei Vodafone angemahnt? Existiert der Einschreibebeleg noch?

FALLS die 2 Einschreibebelege noch vorliegen und tatsächlich fristlos wg. Vertragsbruch gekündigt wurde, dann würde ich dem schriftlichen Mahnbescheid von Vodafone bzw. dem Inkassobüro widersprechen und nach Klageeinreichung schlüssig den Vertragsbruch vor Gericht erklären.


Wichtig! KEINE TELEFONATE MEHR MIT VODAFONE UND DEM INKASSOBÜRO!!!!

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#17
 Von 
DischeriDu_9999
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich gehe jetzt her und lasse VF durch einen GV ein Schreiben zustellen indem ich sie bitte, mir eine Kopie der Schreiben zukommen zu lassen, was sie natürlich nicht machen werden, schätze ich.
Außerdem schildere ich den ganzen Vorfall erneut und weise auch auf die fristlose Kündigung wegen Vertragsbruch hin.
Ich habe heute mit einer Kollegin, die Juristin ist, gesprochen und sie meint, das VF in der Beweispflicht ist um mir bzw. meiner Tochter zu beweisen das nichts oder was anderes im Umschlag war. Ich habe das Schreiben angefertigt (mit F7!) und meiner Tochter zum Unterschreiben gegeben. Die hat es dann in den Umschlag getan und wir beide bzw. zu dritt sind wir dann auf die Post gefahren und haben es verschickt. Sie sagt, dass hier meine Frau und ich als Zeuge zählen.
Mal schauen was raus kommt.
Vielen Dank an Euch!
DD


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0x Hilfreiche Antwort

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