Visum abgelaufen, droht Einreiseverbot?

16. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Gepie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Visum abgelaufen, droht Einreiseverbot?

Hallo zusammen,

kurz die Fakten:

Junge Türkin bekommt in Holland ein drei-monats visum (2007), ihr pass ist ein Jahr gültig und ließ august 2008 ab. Seit dem quasi illegal in holland, seit kurzem ist sie in deutschland mit einem bekannten, auch türke, zusammen (nicht verheiratet).
Nächsten sonntag wollen sie zusammen in die türkei fliegen, dazu hat das konsulat ihren pass bis zum 29.12.2009 verlängert (mehr ging nicht von seiten des konsulats)

sie plant aber nun in ca. einem halben jahr zurück nach deutschland zu kommen?

könnte es da irgendwelche probleme geben? ein evtl einreiseverbot?

Übrigens fliegen die beiden nicht von deutschland aus, sondern von belgien aus!

also absolut multikulti... =)

Würde mich über baldige antwort sehr freuen!!!

Lg Gpeie

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Nur weil der Paß abgelaufen ist, hält man sich illegal in einem anderen Land auf.
Illegal hat sie sich vermutlich in Deutschland aufgehalten, da sie nur ein nationales Visum für Holland hatte.
Zum Aufenthalt in Deutschland braucht sie ein Visum. Ob sie dies bekommt, hängt von einigen Faktoren ab.

Von Belgien fliegen übrigens viele Türken in die Türkei, weil sie sich in Deutschland illegal aufgehalten haben.


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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gepie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

danke für die sehr schnelle antwort...

offiziell war sie ja nie in deutschland, obwohl das konsulat in deutschland hat ihren pass ja verlängert... das konsulat hat den pass verlängert, damit sie wenigstens aus deutschland zurück in die türkei kann.,

kann man pauschal nicht sagen, ob es evtl ein einreiseverbot geben könnte?

welche stelle ist in diesem fall dafür zuständig, der Zoll?

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Für ein Einreiseverbot müsste sie ja dann einen entsprechenden Vermerk in ihrem Pass eingetragen haben. Zusätzlich wird das Einreiseverbot auch noch im Schengen-System eingestellt. Wenn da nichts erfolgt ist, dürfte einer Wiedereinreise mit entsprechendem Visum in dieser Hinsicht nichts entgegenstehen.

Der Zoll hat mit der Einreise weniger zu tun. Es ist die Bundespolizei.

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