Videoaufnahmen ohne Einverständnis

14. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.04.2019 10:19:26
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Videoaufnahmen ohne Einverständnis

Hallo,
Ich war vor einigen Jahren teil einer Doku. Ich war damals schon nicht damit einverstanden, dass ich gefilmt werde, aber weil ich damals minderjährig war konnten meine Eltern eine Einverständniserklärung unterschreiben. Die Doku ist immernoch in der Mediathek eines Fernsehsenders öffentlich zugänglich. Jetzt bin ich volljährig un möchte dass diese Doku verschwindet, da sie mir sehr peinlich ist. Welche Möglichkeiten habe ich dagegen vorzugehen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Keine, es liegt ja eine unterschriebene Einverständniserklärung vor.

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#2
 Von 
guest-12321.04.2019 10:19:26
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber müsste nicht ICH selbst bestimmen können wie mit Bildern von MIR verfahren wird?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 510x hilfreich)

Zum Zeitpunkt der Entstehung der Filmaufnahmen konntest du das noch nicht und deshalb haben deine Eltern das für dich entschieden.

Jetzt kannst du das zwar bestimmen, aber es bezieht sich ja auch etwas altes, zu dem deine Eltern die Zustimmung an deiner statt erteilt haben.

Eigentlich müsstest du deinen Eltern da den Kopf waschen. Noch besser wäre, wenn über solche Dinge grundsätzlich ein Gericht entscheiden müsste. Würde sicher vielen Kindern später das schämen über die Trash-Doku (oder eben auch seriöse Dokus) ersparen

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Unmittelbar nach Erreichen der Volljährigkeit hätte man wohl mit etwas Erfoglsaussicht was machen können ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.04.2019 10:19:26
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Unmittelbar nach Erreichen der Volljährigkeit hätte man wohl mit etwas Erfoglsaussicht was machen können ...
Was denn ? Ich wäre für wirklich jeden Vorschlag dankbar.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Soweit ich das Thema noch in Erinnerung gibt es die Tendenz in der Rechtsprechung, dass die Kinder ab 8 Jahre auch ihre ausdrückliche Zustimmung geben müssen. Das können die Eltern nicht alleine entscheiden. Insofern läge dann gar keine Autorisierung für das Video vor. Ein Widerspruch dürfte also relativ aussichtsreich sein, da das gegen den eigenen Willen geschah.
Es liegt ja auch ein wichtiger Grund vor.

Ein höfliches aber bestimmtes Einschreiben an die Rechtsabteilung des Senders mit einem Verlangen zur Entfernung bzw. Sendeverbot oder Unkenntlichmachung im Beitrag sollte eigentlich ausreichen. Dabei sollte man auch eine angemessene Frist von 2,3 Wochen mit Termin setzen. "bevor man rechtliche Schritte einleitet, deren Kosten wir alle doch gerne vermeiden würden"
Man kann sich ja auch für Gegenvorschläge offen zeigen um das Problem aus der Welt zu schaffen.

Wegen der Produktionskosten könnte der Sender versucht sein erstmal auf stur zu schalten.
Dann wäre es an der Zeit einen Anwalt einzuschalten, der sich mit Urheberrecht auskennt.
Kostet allerdings erstmal Geld. Ich weiß nicht ob man sich die Kosten von einer Versicherung oder dem Sender zurückholen kann.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Sender dann noch ein Interesse an einem Gerichtsprozess,inbs. in der Revision hat. Denn das Risiko ist hoch den Prozess zu verlieren. Solche Urteile können die Sender gar nicht gebrauchen da sie das Geschäftsmodell gefährden. Dann ist die Wegschaltung des Beitrags das geringere Übel. Damit wäre das Primärziel erreicht.
Der Anwalt wird sicherlich auch Schmerzensgeld- bzw. Schadensersatzforderungen in den Raum stellen, die bei einer schnellen Löschung im Sinne der guten Kooperation nicht mehr fällig wären.

Es wäre auch zu überlegen / prüfen inwieweit sich die Elten haftbar gegenüber dem Sender oder dem Kind gemacht haben und ob man das dann noch will.
Der erste Vorschlag mit dem Brief dürfte erstmal unschädlich sein,

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von maestro1000):
Soweit ich das Thema noch in Erinnerung gibt es die Tendenz in der Rechtsprechung, dass die Kinder ab 8 Jahre auch ihre ausdrückliche Zustimmung geben müssen.

"Ab 8" ganz sicher nicht.

Die Rechtsprechung behandelt das indessen nach noch ganz anderen Kriterien. Ich zitiere einmal dazu aus der Urteilsbegründung des LG Bielefeld, Aktenzeichen: 6 O 360/07 vom 18.09.2007:

"Nach herrschender Auffassung bedürfen Minderjährige im Alter von 8 bis einschließlich 17 Jahren zur Einwilligung der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.
Darüber hinaus ist stets auch die Einwilligung des Minderjährigen selbst erforderlich, sofern er einsichtsfähig, d. h. in der Lage ist, die Bedeutung und Tragweite seiner Einwilligung zu überblicken. Dabei kann in der Regel ab der Vollendung des 14. Lebensjahres von einer Einsichtsfähigkeit ausgegangen werden (vergl. Nachweise bei Libertus, ZUM 2007, 621 ff. (624))."
Zitat:

Ein höfliches aber bestimmtes Einschreiben an die Rechtsabteilung des Senders mit einem Verlangen zur Entfernung bzw. Sendeverbot oder Unkenntlichmachung im Beitrag sollte eigentlich ausreichen. Dabei sollte man auch eine angemessene Frist von 2,3 Wochen mit Termin setzen. "bevor man rechtliche Schritte einleitet, deren Kosten wir alle doch gerne vermeiden würden"

Darauf wird sich der Sender schon aus dem Grund kaum einlassen, hier unerwünschte Präzedenzfälle zu schaffen.
Zitat:

Wegen der Produktionskosten könnte der Sender versucht sein erstmal auf stur zu schalten.
Dann wäre es an der Zeit einen Anwalt einzuschalten, der sich mit Urheberrecht auskennt.

Mit Urheberrecht hat das nichts zu tun, hier geht es ausschließlich um Persönlichkeitsrechte.

Wenn sich nachweisen lässt, daß der damals Minderjährige schon seinerzeit dagegen war, gefilmt zu werden, dürften die Chancen gar nicht so arg schlecht sein. Aber genau das ist das Problem: man wird das nicht nachweisen können, und dann gilt die Einwilligung der Eltern, und die des Minderjährigen wird man vermutlich als stillschweigend gegeben unterstellen, denn sonst hätte er sich wohl nicht filmen lassen...

Insofern steht und fällt die Sache vermutlich mit der Beweisbarkeit.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
und die des Minderjährigen wird man vermutlich als stillschweigend gegeben unterstellen, denn sonst hätte er sich wohl nicht filmen lassen...


Das ist das Problem.

Entweder stellt man sich auf den Standpunkt "ich wusste damals nicht, was das bedeutet", dann war man nicht in der Lage die Bedeutung zu erkennen und hatte eh kein Mitspracherecht.

Oder man stellt sich auf den Standpunkt "ich wusste was dies bedeutet (und war dagegen)", dann wird man sich fragen lassen müssen, wieso man dann mit gemacht hat, weil die Ablehnung hätte auch ein Jugendlicher ja locker zum Ausdruck bringen können.

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