Verzwickter Erbfall

8. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Melanierecht123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzwickter Erbfall

Hallo!

Nehmen wir einmal folgenden Fall an:
Von einer Familie existieren nur noch eine Großmutter, der Schwiegersohn und eine Enkelin. Der Schwiegersohn ist jedoch nicht der leibliche Vater der Enkelin. Außerdem gibt es noch den Ex-Mann der Enkelin, sowie seine Mutter, die sich um die Großmutter gekümmert haben.
Die Großmutter wohnte in einem Haus, von dem 3/8 an den Schwiegersohn verschenkt wurden, als sie noch lebte. Bis auf die Enkelin hatten alle genannten Personen Zutritt zum Haus, da sie einen Schlüssel besaßen. Außerdem besaß noch eine Nachbarin einen Schlüssel.

Nehmen wir weiterhin an, dass die Großmutter in einem Krankenhaus verstirbt und der Schwiegersohn eine Generalvollmacht hat. Mit dieser kündigt er nach dem Tod einige Versicherungen. Außerdem beerdigt er die Großmutter nach deren Wünschen und bezahlt die Bestattung, sowie die Kosten für das Grab.

Nach vier Wochen sagt der Schwiegersohn dem Ex-Mann, dass er der Enkelin nun bescheid geben könne, dass die Großmutter verstorben sei. Was dieser auch macht. Über den Ex-Mann bekommt die Enkelin nun auch Zutritt zum Haus und stellt fest, dass eigtl. Geld im Haus gewesen sein müsste. Da die Großmutter immer Anfang des Monats ihre komplette Rente abholte und anscheinend Zuhause aufbewahrte. Dies meint die Enkelin anhand älterer Kontoauszüge entnehmen zu können.

Nehmen wir weiterhin an, dass die Enkelin sich im Haus einen Überblick verschaffte, da sie nach einem Testament suchte oder einer Abschrift davon. Sie weiß von einem Testament, leider ist dies aber noch nicht eröffnet worden. Sie meint auch den Inhalt des Testaments zu kennen, da es ihr von den Großeltern gezeigt wurde, als sie klein war. Das Amtsgericht bestätigte ihr auch, dass das Testament nie geändert worden sei. Es könnte sich dennoch zwischenzeitlich etwas anderes im Haus der Großmutter befinden. Weswegen sie in alle Schränke schaut.
Dabei stellt sie fest, dass Gläser und Geschirr, die immer nur zu Festlichkeiten benutzt wurden, fehlen. Überhaupt ist das Haus sehr leer. Nirgendwo ist das Geld zu finden. Jedoch findet sie die Kopie der Generalvollmacht und eine Kopie des Testaments, das sie aus ihrer Kindheit kannte.

Die Enkelin widerruft die Generalvollmacht des Schwiegersohnes und kommt dadurch mit diesem in Kontakt. Dieser schrieb ihr, er hätte nur ein paar Versicherungen gekündigt und fordert von ihr mit einer Frist von 14 Tagen die vollen Kosten für die Bestattung zurück. Es liegt eine Rechnung des Bestatters und des Friedhofs anbei. Beide Rechnungen lauten auf den Schwiegersohn. Durch die Generalvollmacht konnte er natürlich darüber bestimmen, wie die Großmutter bestattet und wo sie beerdigt werden soll.
Nun steht aber die Frage im Raum, ob er die vollen Kosten der Bestattung von der Enkelin zurückfordern kann.

Dadurch, dass das Haus so leer war, fragte die Enkelin beim Ex-Mann nach. Nehmen wir einmal an, er hätte ihr geantwortet, dass es ein Schreiben geben würde, in dem der Schwiegersohn und die Mutter des Ex-Mannes diverse Dinge nach dem Ableben erhalten sollten. In dem Schreiben hätten, bis auf das Geld, genau die Dinge gestanden, die nun im Haus fehlen. Das Schreiben wurde vom Schwiegersohn nicht an die Enkelin geschickt und ihr auch nichts darüber mitgeteilt.
Hier gibt es weitere Fragen: Wenn es solch ein Schreiben gegeben hätte, hätte es dann nicht beim Amtsgericht vorgelegt werden müssen? Wären die in dem Schreiben genannten Personen berechtigt gewesen, diese Dinge nach dem Tod und vor der Eröffnung des Testaments aus dem Haus zu entfernen?
Wie sieht es aus, wenn der Ex-Mann noch mitgeteilt hätte, das Geld hätte immer an einem bestimmten Platz gelegen. Dort ist es aber definitiv nicht mehr vorhanden. Was kann die Enkelin in diesem Fall machen? Sie vermutet, dass es vom Schwiegersohn genommen wurde und damit die Beerdigung bezahlt wurde. Den Großteil hätte es abgedeckt.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Was ist daran nun verzwickt?

Nach gesetzlicher Erbfolge würde wohl die Enkeltochter als einzige lebende Verwandte erben; da es aber ein Testament gibt, gibt's ja eh nichts zu orakeln.

Die Kosten für die Bestattung sind selbstverständlich von der Erbin (das wird wohl die Enkelin sein, oder?) zu begleichen; insofern ist es klar, dass die Kosten entsprechend eingefordert werden. Es wäre im Übrigen auch die Aufgabe der Erbin gewesen, sich um die Organisation zu kümmern - ein Dankeschön an den Schwiegersohn wäre also angebracht.

Wenn es um verschwundene Wertgegenstände geht: hier sind die Personen, die Zugang hatten, in der Auskunftspflicht; je nach Beweislage kann es aber natürlich sein, dass das schwierig wird, nachzuweisen. Nur weil Oma immer am 1. Geld geholt hat, heisst das ja nicht, dass sie es nicht am 2. verschenkt oder verspielt haben könnte.

Natürlich kann man dem Schwiegersohn mal ansprechen, ob er die Beerdigung aus dieser Kasse bezahlt hat - das würde dann seinen Anspruch entsprechend mindern.

Aus dem Haus entfernen darf natürlich außer dem Erben bzw. gegen sein Einverständnis niemand was.

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#2
 Von 
Melanierecht123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Sie haben wohl leider überlesen, dass der Enkelin nichts vom Tod der Oma mitgeteilt wurde. Sondern sie erst nach der Beerdigung informiert wurde. Der Schwiegersohn hat erst danach den Ex-Mann informiert, dass die Enkelin nun über den Tod bescheid wissen darf. Wäre der Fall echt, hätte sie sich also gar nicht um die Beerdigung kümmern können. Es aber wahrscheinlich im Falle des Wissens um das Ableben der Oma sicherlich gerne übernommen. Da würde ich mich nicht beim Schwiegersohn bedanken. Zumindest nicht im positiven Sinne. ;)

Verzwickt ist daran, dass der Schwiegersohn eine Generalvollmacht hat, die über den Tod hinaus gilt. Darüber gibt es unterschiedliche Aussagen. Unter anderem, dass er sehr wohl diverse Dinge des Hausrates verschenken darf. Wenn es auch nur annähernd sein könnte, dass die verstorbene Person dies wollte. Aussage am Sterbebett, zugeschobener Zettel ala letzter Wille als Beispiele. Er hätte lt. einigen Aussagen sogar jemandem das Haus verkaufen dürfen. Stimmen diese Aussagen?
Nehmen wir auch einmal an, dass er der Enkelin nur ungenügende Auskünfte erteilt. Wie kann sie ausführliche einfordern?

Was könnte man denn machen, wenn Dinge fehlen und man genau weiß, dass sie nach dem Tod entfernt wurden? Gesetzt den Fall, dass die Generalvollmacht dies nicht erlaubte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Nun steht aber die Frage im Raum, ob er die vollen Kosten der Bestattung von der Enkelin zurückfordern kann.

Sofern die Kosten im "normalen" Bereich liegen, hat die Alleinerbin die Bestattungskosten zu tragen.
Zitat:
Hier gibt es weitere Fragen: Wenn es solch ein Schreiben gegeben hätte, hätte es dann nicht beim Amtsgericht vorgelegt werden müssen?

Ja.
Zitat:
Wären die in dem Schreiben genannten Personen berechtigt gewesen, diese Dinge nach dem Tod und vor der Eröffnung des Testaments aus dem Haus zu entfernen?

Nein.
Zitat:
Verzwickt ist daran, dass der Schwiegersohn eine Generalvollmacht hat, die über den Tod hinaus gilt. Darüber gibt es unterschiedliche Aussagen. Unter anderem, dass er sehr wohl diverse Dinge des Hausrates verschenken darf. Wenn es auch nur annähernd sein könnte, dass die verstorbene Person dies wollte. Aussage am Sterbebett, zugeschobener Zettel ala letzter Wille als Beispiele. Er hätte lt. einigen Aussagen sogar jemandem das Haus verkaufen dürfen. Stimmen diese Aussagen?

Eine umfassende Generalvollmacht ist immer ein Vertrauensbeweis. Wenn die Vollmacht missbräuchlich verwendet wurde ist das ggf. Unterschlagung.. Mit einer (notariellen) Generalvollmacht kann man auch Immobilien verkaufen/verschenken. Die Vollmacht gilt solange, bis diese widerrufen wurde.
Zitat:
Nehmen wir auch einmal an, dass er der Enkelin nur ungenügende Auskünfte erteilt.

Die Alleinerbin sollte einen Anwalt einschalten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Da die Enkelin aber laut Eingangsposting seit langer/längerer Zeit keinen Zutritt mehr hatte, wie es scheint, wird es extrem schwierig sein, irgendwem nachzuweisen dass irgendwelche Gegenstände überhaupt erst mal vorhanden waren … Wer da etwas entwendet hat , (möglicherweise), wird schwierig zu beweisen sein, noch schwieriger, als die Existenz der Gegenstände an sich.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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