Verzwickte Rechtslage bei Schadenersatz

22. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
rivasol
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Verzwickte Rechtslage bei Schadenersatz

Folgender theoretischer Ablauf:
Bauträger veranlasst das nachträgliche Aufbohren einer Decke für die von ihm vergessene Installation von Einbaustrahlern und lässt dann die Decke neu streichen. Durch das Aufbohren und den Anstrich werden die Bodenfliesen und Fliesenfugen so stark verschmutzt, dass eine Reinigung mit Spezialreiniger notwendig wird. Er organisiert eine Reinigungsmaschine von der Firma X und stellt sie nebst Reinigungsmitteln den inzwischen eingezogenen Hauseigentümern zur Verfügung.
Die Maschine wird von der Firma X direkt an die Hauseigentümer übergeben. Es erfolgt aber keine Einweisung und auch kein Hinweis, dass die Maschine keine Vorrichtung hat, die das Umkippen der Griffstange verhindert oder bremst. Die Eigentümer beginnen mit der Reinigung. Nach kurzem Arbeitseinsatz wird die Maschine ausgeschaltet, die Griffstange in die senkrechte Position gestellt und losgelassen. Nach wenigen Sekunden kracht die Griffstange auf den Fliesenboden. Der in den Griff eingelassene Ein-/Ausschalter zerbricht in viele Einzelteile. Die Eigentümer versuchen, das zu reparieren, der Motor springt auch wieder an aber der Schalter hält nicht mehr. Darauf hin geben sie die Maschine an die Firma X zurück.
Die Firma X schickt den Eigentümern kurze zeit später ein Schreiben, in dem sie behauptet, der Hersteller der Maschine hätte festgestellt, dass das Gerät nicht mehr zu reparieren sei und verlangen mit einer ansonsten unspezifizierten Rechnung über 900 Euro vollen Ersatz.
Die Eigentümer recherchieren den Hersteller im Internet und fragen bei diesem nach. Die weiß nichts von einer Anfrage der Firma X. Der Hersteller erklärt, dass ein Ersatzschalter zum Preis von 19 Euro lieferbar ist und auch selbst eingebaut werden kann.

Ist ein Schadenersatzanspruch bei der fehlenden Aufklärung bzw. Einweisung überhaupt durchsetzbar?
Wer haftet? Bauträger oder Eigentümer?
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, wenn Firma X die Maschine inzwischen so manipuliert hat, dass noch mehr als nur der Schalter nicht mehr funktioniert?
Falls die Eigentümer schadensersatzpflichtig sind, würde eine Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen?

ich bin gespannt auf die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen,
rivasol


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Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Ist ein Schadenersatzanspruch bei der fehlenden Aufklärung bzw. Einweisung überhaupt durchsetzbar?


Möglich ist alles. Der Eigentümer haftet ja nur dann, wenn er den Schaden zumindest fahrlässig verschuldet hat. Ob die Inbetriebnahme ohne vorherige Einweisung (grob) fahrlässig ist, wird man im Einzelfall bewerten müssen.
(Mal blöde gesagt, ich kann auch nicht ohne Einweisung eine Abrissbirne einsetzen und dann hinterher sagen "der ... ist schuld, der hat mich nicht eingewiesen".)

quote:
wenn Firma X die Maschine inzwischen so manipuliert hat


Wenn man das unterstellt, wird man wohl mindestens einen Gutachter brauchen, der feststellt, ob die vorhandenen Schäden durch die falsche Bedienung verursacht worden sein könnten.

quote:
Falls die Eigentümer schadensersatzpflichtig sind, würde eine Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen?


Ja; sofern das Handeln aber grob fahrlässig war (s.o.), könnte sie ggfs. den Eigentümer in Regreß nehmen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)


Biete Fa. X doch einmal die Reparatur des Schalters für 19 EUR an.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Na dann lass dich mal auf dem Flughafen sterren, nicht das du aus versehen mal ne Boing lenken willst :-)

Du hast eine Maschine benutzt ohne zu wissen wie Sie geht. Üblich wäre das dann einfach zu lassen. Daher haftest du selber.

Ob der Schaden 19 oder 900 ist kann ein Gutachter sicher feststellen. Jedoch muss keiner irgendwas selber reparieren.
Ob die Haftpflicht haftet musst du mal deine Versicherung fragen - vermutlich ja.

Wobei Bauwerkzeuge ein Problem sein könnten und die Grob fahrlässig Nutzung einer Maschine durch dich.

Evtl. die Geschichte "kürzer" erzählen: "Ich Maschine geliehen und kaputt gemacht." dazu ein Schaden scheint +übertrieben. Evtl. prüft die Versicherung und lehnt den Schaden ja direkt ab

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rivasol
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Allerdings habe ich den Eindruck, das aufgrund meiner langen Ausführung der Gegenstand des Problems vom Kurzzeitgedächtnis wieder gelöscht wurde bevor man ans Ende des Textes kam :>).
Es geht nicht um eine komplexe Baumaschine und auch nicht um eine Boeing, sondern nur um eine Bohnermaschine, mit der man Fliesenböden reinigen kann. Unten ein Motor, an dem ein Polierpad rotiert, oben eine Stange mit Griff und ein Schalter zum an- und ausstellen. kann jeder Dummi bedienen - wenn den eine Möglichkeit daran ist, mit der sich die Griffstange in der Senkrechten fixieren lässt.

Aber das Programm hat eine Macke: Wieso wird hier dauernd ein kleines ü als ein großes Ü dargestellt?

Gruß, rivasol

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Fehler entdeckt: Das Programm funktioniert wie die deutsche Rechtsprechung - siehe Poldi-Sportgericht oder Urlaubs-Diskriminierung - genau anders herum als man denkt.

Umstelltaste drücken gibt kleines Ü.

-- Editiert rivasol am 23.03.2012 19:56

-- Editiert rivasol am 23.03.2012 19:57

1x Hilfreiche Antwort

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