Verzugsschaden bei Ablösung eines Bankdarlehns

4. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kuchenreiten07umr
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzugsschaden bei Ablösung eines Bankdarlehns

Hallo zusammen,

obwohl meine bisherige Hausbank 2 Monate vor Ablösung eines Darlehns von der anderen Bank mitgeteilt bekommen hat, wieviel bezahlt wird wurden wir als Kunde über die bestehende Unterdeckung nicht informiert. Die zusätzlich entstandenen Zinsen haben wir als Verzugsschaden bei unserer Hausbank angefordert. Diese lehnt unser Begehren ab und teilt mit, dass sie die ablösende Bank informiert hätte.

Gerne höre ich in der Sache.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

:???:

Schnallt jemand irgendwas?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Du hättest Dich vor der Darlehenablösung durch andere Bank bei der ursprünglichen Hausbank nach der evtl. Verzugsschaden nachfragen, und dieser bei der Finanzierung bei anderer Bank miteinplanen sollen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen