Verwendungszweck bei Mietzahlung

29. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Kaeras
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwendungszweck bei Mietzahlung

Hallo, also ob es so richtig Mietrecht ist, weiss ich ehrlich gesagt nicht so ganz genau. Fand aber da es sich um den Sonderfall eines Mietkontos auf dem Überwiesen wurde am besten passt.

Folgender Fall:

Vermieter ist ausschließlich der Ehemann, Verkäufer des PKW ist ausschließlich die Ehefrau.

Quasi paralell mit Einzug in eine neue Wohnung wurde mit dem Ehemann ein Mietvertrag abgeschlossen und 2 Monate vorher von der Ehefrau des Ehepaars, ein PKW gekauft. Im Mietvertrag steht NUR der Ehemann und im Kaufvertrag des PKW NUR die Ehefrau.

Der PKW sollte lapidar über 1-2 Jahre monatlich abgezahlt werden, ganz locker sollten wir den Betrag zusammen mit der Miete auf das MIETKONTO des Ehemanns/Vermieter mitüberweisen.

Auf der Onlineüberweisung stand auch immer explizit wieviel für Miete , Nebenkosten und Auto von unserer Seite her angerechnet werden sollte! Also so in der Art wenn wir 600 Euro überwiesen haben:

400 KM + 100 NK + 100 PKW

Während der Zeit kamen wir mit einer kompletten Mietzahlung und einer Nebenkostenabrechnung in Verzug. Nun ist jedoch der Punkt gekommen wo wir eine andere Wohnung gefunden haben und die Wohnung kündigen wollen. Unser Vermieter fand das kurz gesagt gar nicht gut und sagt nun wir würden IHM noch Miethschulden UND PKW-Verkauf schulden und er wolle über den KOMPLETTEN BETRAG sein Mietpfandrecht einfordern.

Das Geld für die offene Miete und Nebenkosten ist vorhanden und das wollen wir auch jetzt bezahlen. Und somit ALLE offenen Beträge des Mietverhältnisses begleichen. Außer die des PKW. Dazu muss man sagen, es gab keine richtige Vereinbarung das jeden Monat für den PKW eine Summe X oder Y gezahlt werden muss, sonder das ganze lief nach dem Motto "Hast du was übrig dann überweise es mit, aber das ganze grob gesagt so das der PKW halt innerhalb 2 Jahre bezahlt ist ...

Nun gibt es aber offenbar 2erlei Ansichten wer wie wo was mit verrechnet, Der Vermieter (der zur Erinnerung nicht der PKW Verkäufer ist!) rechnet sich jetzt den Anteil vom PKW unabhängig von unseren Zahlungsangaben auf dem Verwendungszweck:

400 KM + 100 NK + 100 PKW

... passend das der PKW seiner Frau bezahlt ist und die Miete offen sei. Und wir rechnen nach dem was wir angegeben haben auf dem Verwendungszweck. Wollen ihm den daraus resultierenden offenen Miet- und Nebenkosten betrag zahlen.

Ganz klar er will sich logischerweise den PKW anrechnen lassen, damit er Mieterpfandrecht geltend machen kann, aber kann er dies so einfach machen entgegen unseren Zahlungen die wir auch explizit monatlich gekennzeichnet haben als Mietzahlung und Nebenkostenzahlung?

Welchen rechtlichen Stand hat eine solche Angabe auf dem Verwendungszweck, wenn wir explizit sagen das von dem Überweisungsbetrag Summe X für Miete, Y für NK und Z zur Anrechnung des PKW angeben?

Keine Angst es geht hier nicht darum das wir nicht zahlen wollen! Natürlich bekommt der Vermieter und die PKW-Verkäuferin ihr Geld. Problem ist halt es geht nicht alles gleichzeitig und wir möchten gerne explizit erst unsere Mietschulden komplett begleichen und den PKW weiter monatlich zahlen.


PS: Sorry für die GROßSCHREIBUNG, damit möchte ich nicht schreien, sondern soll eigentlich Fettschrift bzw. eine Unterstreichung darstellen ....







-- Editiert von Kaeras am 29.02.2008 09:00:04

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1 Antwort
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#1
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
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--- editiert vom Admin

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