Hallo,
wenn ich einer Privatperson oder Gewerbetreibenden Person ein Fahrzeug beschrifte und dort
logos diverser Autoteile Hersteller verwende, ist dies für mich oder für den Kunden entsprechend bedenklich?
Beispielsweise Werkstatt XY möchte auf Ihrem Werkstattersatzwagen ein Pirelli - ATE oder NGK Logo neben der eigentlichen
Anschrift der Werkstatt haben.
Oder eine Privatperson möchte weil er VitaCola oder CocaCola so toll findet deren Logo auf seiner Heckscheiben haben.
mfg
Verwendung von Firmenlogos
20. Juli 2015
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Frage vom 20. Juli 2015 | 12:28
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwendung von Firmenlogos
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#1
Antwort vom 20. Juli 2015 | 16:01
Von
Status: Bachelor (3879 Beiträge, 2382x hilfreich)
Wenn die Werkstatt Produkte dieser Marken verbaut, vertreibt usw. spricht nichts dagegen.Zitat:Werkstatt XY möchte auf Ihrem Werkstattersatzwagen ein Pirelli - ATE oder NGK Logo neben der eigentlichen
Anschrift der Werkstatt haben.
Die Privatperson mit dem eigenen PKW handelt nicht gewerblich, daher sollte auch das kein Problem sein und CocaCola freut sich über die kostenlose Werbung. Wenn die Privatperson jedoch mehrere solche Heckscheibenaufkleber herstellen lässt um diese gegen Entgelt an Freunde und Bekannte abzugeben, weil diese dieses Logo auch mögen, dürfte dies urheberrechtlich untersagt sein.Zitat:Oder eine Privatperson möchte weil er VitaCola oder CocaCola so toll findet deren Logo auf seiner Heckscheiben haben.
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