Verwendung einzelner Bildelemente für ein neues künstlerisches Werk zur kommerziellen Nutzung

6. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Anonymous933
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwendung einzelner Bildelemente für ein neues künstlerisches Werk zur kommerziellen Nutzung

Sehr geehrte Damen und Herren,

nehmen wir an, Herr Mustermann, berufl. Mediengestalter, möchte ein Gewerbe aufzubauen, über welches er T-Shirts mit eigens gemalten Bildern als Aufdruck verkaufen möchte. Sein Ziel ist es, Bilder von (Rap-)Stars zu malen. Dabei zeichnet er jedoch nicht 1 zu 1 ab, sondern verwendet nur Teile einzelner Bilder, um daraus ein völlig neues Werk zu erschaffen. Natürlich muss er dabei das Gesicht recht ähnlich zeichnen, damit der Star auch als solcher erkennbar bleibt. Unterschiede gibt es dann in der Pose, bei der Kleiderwahl, in den Farben, beim Hinzufügen weiterer Bildelemente etc. Auch kopiert er nicht 1 zu 1 die Farben heraus und verwendet auch nicht den Namen der Stars auf seinem Werk. Herr Mustermann hat vor die T-Shirts in sehr kleinen Auflagen zu vielleicht max. 100 Stück zu verkaufen, da er sie als Kunstobjekt sieht und nach keiner Massenproduktion strebt.

Nun stellt sich jedoch ein Problem, da es für Herrn Mustermann schwierig ist, das Urheberrecht richtig einzuschätzen bzw. ob das erlaubt ist. Wie gesagt, die Bilder sind im Grunde neu interpretiert und existieren so, wie er sie zeichnet überhaupt nicht. Es handelt sich mehr um eine künstlerische Komposition mit eigenem Stil. Das Gesicht bleibt zwar erkennbar (Müsste es ja, ansonsten würde es auch gar keinen Sinn machen, wenn Herr Mustermann einen Star zeichnet), jedoch kann es aus verschiedenen Zeichenstilen bestehen (z.B. Die Augen sind realistisch gemalt, der Mund ist im Comic-Look, Teile könnten in Acryl/Öl gemalt sein etc.). Außerdem, seine künstlerischen Fähigkeiten wurden schon immer gelobt und als überdurchschnittlich beschrieben und daher wären die Bilder keinesfalls eine Rufschädigung.

Die Frage ist nun, ob Herr Mustermann eine Lizenz braucht, oder ob es sich um künstlerische Freiheit handelt.

Liebe Grüße

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