Verweigerung der Kündigung wegen Mietschulden

7. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
bonschy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verweigerung der Kündigung wegen Mietschulden

Hallo

Habe ein oder besser mehrere Probleme auf einmal.
Ich habe mich von meinem Freund getrennt und bin aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und wohne vorübergehend bei na Freundin.
Ich habe die Kündigung für meinen teil der Wohnung eingereicht und dem Vermieter das Angebot gemacht die hälfte der Schilden sofort zu bezahlen und dafür denn Mietschuldenfreiheitsschein zu bekommen.
Der Vermieter war damit nicht einverstanden und schrieb das mein Ex erst die Wohnung übernehemen kann und ich diesen Schein erst bekomme wenn die Summe bezahlt wurde.
Nun weigert sich mein Ex die hälfte dazu zugeben und die Kündigung zu unterschreiben.
Alleine kann ich diese Summe nicht aufbringen und ohne Mietschuldenfreiheitsschein bekomme ich keine Wohnung und auf dauer bei meiner Freundin Wohnen geht nicht.
Weiß keinen Rat mehr wer kann mir helfen.



-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Wenn ihr gemeinsam im Mietvertrag steht, dann könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen. Einer alleine kann gar nichts machen. Du musst also zusammen mit deinem Ex die Wohnung mit 3-monatiger Kündigungsfrist kündigen. Ob dein ex sodann einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter schließt oder ebenfalls auszieht, ist seine Sache.

Stimmt dein Ex einer Kündigung nicht zu, musst du ihn auf Zustimmung verklagen. Einen anderen Weg gibt es nicht.

Bis dahin haftet ihr als gesamtschuldner für die Wohnung und die Kosten. das heißt, du schuldest dem Vermieter nicht die Hälfte der kosten, sondern alles. Der Vermieter kann sich aussuchen, an wen er sich wendet.



-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lankwitzer
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 50x hilfreich)

Das sieht nicht gut aus für dich.
Warum sollte der Vermieter dich aus dem Mietvertrag rauslassen ? Er kann nur zwei Leute für die Mietschulden haftbar machen. Warum sollte er einen laufen lassen ?
Hatte genau den Fall im Bekanntenkreis.
Sie zog aus, er blieb in der Wohnung bis zwangsgeräumt wurde. Jahre später kam dann die Gerichtsverhandlung und beide wurden verdonnert zu bezahlen.

Versuch dich sehr zeitnah mit dem Ex zu verständigen, daß beide die Kündigung unterzeichnen und er auszieht. Die Mietschulden müssen beglichen werden.

Das schlimme ist, daß anscheinend jüngere Leute immer wieder beide im Mietvertrag stehen wollen und genau das geschriebene passiert.

Ich kann nur empfehlen zeitig zu handeln und beim Ex auf Unterstützung zu hoffen. Bei meiner Bekannten ging es nach knapp 3 Jahren vor Gericht um über 25.000,- Euro Schulden. Sie zahlt heute noch......

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.017 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen